Kann ich meine Kündigung auch bei der Vertretung des Chefs abgeben?
Hallo.wollte gerade meinen Chef anrufen und wollte ihm sagen das ich Ende des Monats kündige weil ich einen neuen job nächsten Monat gefunden habe. Er ging nicht an sein Handy somit habe ich es mit einer Email versucht. Da kam nur eine automatische Antwort das er bis zum 1 Juli im Urlaub ist und die vertrettung der Herr XXX ist.
Kann ich bei ihm auch die Kündigung abgeben oder geht das nur beim Chef bei dem ich auch den Vertrag unterschrieben habe ?
4 Antworten
Eine Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Alles andere - mündlich, Email, SMS, Fax - ist unwirksam!
Wenn du die Kündigung persönlich abgeben willst, ist es vollkommen egal, wem du sie gibst. - Lass dir dann nur den Empfang auf einer Kopie bestätigen.
Willst du die Kündigung per Post schicken, dann am besten per Einwurf-Einschreiben (auf gar keinen Fall Übergabe-Einschreiben oder ES mit Rückschein!).
Du gibst das Datum vor, zu dem du kündigen willst. Wenn du bspw. zum 31.05. kündigen willst, musst du sicherstellen, dass deine Kündigung spätestens am 27. zu den üblichen Betriebszeiten bei deinem AG eingeht.
Oder kann man dies auch in der Kündigung anderster formulieren
Man kann das anders (ohne "-ter") formulieren, indem man sagt "zum nächstmöglichen Termin."
Ok Dankeschön.
Wenn ich die Kündigung am 16 Juni morgens in den Briefkasten werfe mit einem zeugen.
Wäre dann mein letzter Arbeitstag der 19 Juni oder 20 Juni ?
Wenn ich die Kündigung am 16 Juni morgens in den Briefkasten werfe mit einem zeugen.
In den Briefkasten der Firma? Dann geh doch besser in den Betrieb und lass dir dort den Empfang der Kündigung auf deiner Kopie bestätigen. Dann hast du im Zweifelsfall gleich einen Nachweis, wann sie eingegangen ist.
Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang und liefe dann bis zum 20. Juni. Allerdings ist der 19./20. Juni ein Wochenende.
Eine Kündigung muß schriftlich, nicht per Email oder SMS, erfolgen.
Ja ich weiss.wollte ihn halt nur schonmal Bescheid sagen
Für solche fälle ist die vertretung da..und lass dir den empfang der kündigung bestätigen
Die werde ichvper Einschreiben losschixken weil die hauptfiliale ziemlich weit weg ist
Die Kündigung muß dem Betrieb zugehen. Also ist der Herr XXX dafür bestens geeignet.
Beachten solltest Du aber Deine Kündigungsfrist.
Und lass die Kündigung auf einer Kopie gegenzeichnen. Nicht das Herr XXX vergesslich ist.
Auf meinem Vertrag den ich unterschrieben habe steht die Adresse von der kleinen filliale in einer anderen Stadt. Die vertrettung iatvin der hauptfiliale auch in einer anderen Stadt.
Also ist es jetzt egal ob ich die Kündigung dahin schicke wo ich nicht den Vertrag unterschrieben habe ?
Das kann ich nicht so global beantworten.
Ruf den Herrn XXX an und frage ganz einfach. Oder rufe in einer Hauptniederlassung an und frage dort. Oder frage den direkten Vorgesetzten bei Dir.
Wenn die Kündigung nicht zugeht/falsch zugeht hast Du nicht gekündigt.
Meine Kündigungsfrist ist 4 Tage.
Jetzt weiss ich nicht welches darum ich reinschreiben soll.
Zb hiermit kündige ich fristgerecht zum dem und den darum.
Das Problem ist aber das ich nicht weiss wie lange die Post braucht um den Brief auszuliefern.
Oder kann man dies auch in der Kündigung anderster formulieren