Kann ich meine Kündigung auch bei der Vertretung des Chefs abgeben?

4 Antworten

Eine Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Alles andere - mündlich, Email, SMS, Fax - ist unwirksam!

Wenn du die Kündigung persönlich abgeben willst, ist es vollkommen egal, wem du sie gibst. - Lass dir dann nur den Empfang auf einer Kopie bestätigen.

Willst du die Kündigung per Post schicken, dann am besten per Einwurf-Einschreiben (auf gar keinen Fall Übergabe-Einschreiben oder ES mit Rückschein!).

Kleinemaus1988 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 17:26

Meine Kündigungsfrist ist 4 Tage.

Jetzt weiss ich nicht welches darum ich reinschreiben soll.

Zb hiermit kündige ich fristgerecht zum dem und den darum.

Das Problem ist aber das ich nicht weiss wie lange die Post braucht um den Brief auszuliefern.

Oder kann man dies auch in der Kündigung anderster formulieren 

DarthMario72  24.05.2016, 17:40
@Kleinemaus1988

Du gibst das Datum vor, zu dem du kündigen willst. Wenn du bspw. zum 31.05. kündigen willst, musst du sicherstellen, dass deine Kündigung spätestens am 27. zu den üblichen Betriebszeiten bei deinem AG eingeht.

Oder kann man dies auch in der Kündigung anderster formulieren 

Man kann das anders (ohne "-ter") formulieren, indem man sagt "zum nächstmöglichen Termin."

Kleinemaus1988 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 18:06
@DarthMario72

Ok Dankeschön.

Kleinemaus1988 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 20:27
@DarthMario72

Wenn ich die Kündigung am 16 Juni morgens in den Briefkasten werfe mit einem zeugen.

Wäre dann mein letzter Arbeitstag der 19 Juni oder 20 Juni ?

DarthMario72  25.05.2016, 10:36
@Kleinemaus1988

Wenn ich die Kündigung am 16 Juni morgens in den Briefkasten werfe mit einem zeugen.

In den Briefkasten der Firma? Dann geh doch besser in den Betrieb und lass dir dort den Empfang der Kündigung auf deiner Kopie bestätigen. Dann hast du im Zweifelsfall gleich einen Nachweis, wann sie eingegangen ist.

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang und liefe dann bis zum 20. Juni. Allerdings ist der 19./20. Juni ein Wochenende.

Eine Kündigung muß schriftlich, nicht per Email oder SMS, erfolgen.

Kleinemaus1988 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 16:44

Ja ich weiss.wollte ihn halt nur schonmal Bescheid sagen

Für solche fälle ist die vertretung da..und lass dir den empfang der kündigung bestätigen

Kleinemaus1988 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 16:44

Die werde ichvper Einschreiben losschixken weil die hauptfiliale ziemlich weit weg ist 

Die Kündigung muß dem Betrieb zugehen. Also ist der Herr XXX dafür bestens geeignet.

Beachten solltest Du aber Deine Kündigungsfrist.

Und lass die Kündigung auf einer Kopie gegenzeichnen. Nicht das Herr XXX vergesslich ist.

Kleinemaus1988 
Beitragsersteller
 24.05.2016, 16:49

Auf meinem Vertrag den ich unterschrieben habe steht die Adresse von der kleinen filliale in einer anderen Stadt. Die vertrettung iatvin der hauptfiliale auch in einer anderen Stadt.

Also ist es jetzt egal ob ich die Kündigung dahin schicke wo ich nicht den Vertrag unterschrieben habe ?

Maximilian112  24.05.2016, 16:57
@Kleinemaus1988

Das kann ich nicht so global beantworten.

Ruf den Herrn XXX an und frage ganz einfach. Oder rufe in einer Hauptniederlassung an und frage dort. Oder frage den direkten Vorgesetzten bei Dir.

Wenn die Kündigung nicht zugeht/falsch zugeht hast Du nicht gekündigt.