Arbeitsrecht für bestatter?
Mein Partner ist Bestatter. Er hat ein ziemlich geringes Gehalt (1600 Euro). Er arbeitet regulär 8 Stunden und hat dazu noch Bereitschaft, manchmal monatelang auch immer über die Feiertage. Er bekommt aber immer das selbe Gehalt, egal wie oft er in der Nacht oder nach seiner normalen 8 Stunden Arbeit wieder los muss für eine Abholung. Ist das denn rechtens? Hat da jemand schon irgendwie Erfahrungen gemacht was das angeht? Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Danke schon einmal im voraus.
3 Antworten
Was steht denn zur Bereitschaft und zu Überstunden im Arbeitsvertrag?
Wenn Dein Partner Bereitschaft hat, muss dies bezahlt werden. Muss er außerhalb der regulären Arbeitszeit arbeiten, zählt dies zur Arbeitszeit dazu. Es sind dann Überstunden die bezahlt oder als Freizeitausgleich gegeben werden müssen. Außerdem muss die vorgegebene Mindestruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.
Sollte Dein Partner z.B. um 22 Uhr wegen einer "Abholung" Feierabend haben, darf er nicht vor 9 Uhr am nächsten Tag wieder arbeiten.
Wie groß ist denn der Betrieb? Wie lange arbeitet er schon dort? Warum lässt er sich das für diesen Verdienst gefallen? Wenn man hier 40 Wochenstunden nimmt und dazu Bereitschaft und tatsächliche zusätzliche Arbeitszeit rechnet, wird Dein Partner sehr wahrscheinlich umgerechnet nicht einmal den Mindestlohn bekommen.
Bezüglich des Mindestlohns kann der Zoll verständigt werden. Bei Mißachtung der Arbeitszeitgesetze sollte man mal das Gewerbeaufsichtsamt informieren. Das geht auch anonym. Kein AG hat das Recht seine MA so auszunutzen. Es wird sich aber nichts ändern, wenn man sich nicht wehrt.
Danke fürs Sternchen. Ich hoffe ich konnte helfen.
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Berufe.
Hier findest du die Regelungen:
es ist das rechtens, was in deinem arbeitsvertrag steht
wenn darin steht, dass das mit dem normalen gehalt abgegolten ist, ist das so
selbstständige bestatter verdienen in unserer stadt geld wie heu, btw
wenn darin steht, dass das mit dem normalen gehalt abgegolten ist, ist das so
Das ist falsch!
Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag (Pauschalabgeltung von Mehrarbeit/Überstunden mit dem vereinbarten Lohn/Gehalt) ist nichtig, wenn nicht genau benannt wird, in welchem Umfang Mehrarbeit/Überstunden pauschal abgegolten sein sollen, und wenn die pauschal abgegoltenen Stunden nicht in einem angemessenen Verhältnis zur vereinbarten Arbeitszeit und zum vereinbarten Lohn stehen!