Muss man die Stunden aus einem Feiertag nacharbeiten?
Hallo,
ich arbeite immer 4 Tage die Woche á 8 Stunden, Vertrag also 32 Wochenstunden. Feiertage bekomme ich, was die Stundenberechnung angeht, nur teils gutgeschrieben. Mir wird gesagt, ich müsse die ganzen übrigen Stunden aus den Feiertagen nacharbeiten, da es Minusstunden seien.
Ist das korrekt?
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Mir wird gesagt, ich müsse die ganzen übrigen Stunden aus den Feiertagen nacharbeiten, da es Minusstunden seien.
Das ist völliger Unsinn!
Ist das korrekt?
Selbstverständlich nicht!
... jedenfalls nach deutschem Recht.
Durch Arbeitstage, die aufgrund von Feiertagen ausfallen, können keine Minusstunden entstehen.
Der Feiertag, durch den ein Arbeitstag ausfällt, ist Dir so zu bezahlen, als wenn er ein Arbeitstag wäre und Du gearbeitet hättest. Zu diesem Entgelt für den Feiertag gehören auch die Bezahlung von Überstunden und die eventuelle Leistung von Zuschlägen, wenn Du ohne den Feiertag Überstunden gleistet und Zuschläge erhalten hättest.
Das ist klipp und klar und unmissverständlich geregelt im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen":
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Fällt der Feiertag allerdings auf einen Werktag, an dem Du regelmäßig oder turnusmäßig ohnehin frei hast, dann muss der Arbeitgeber selbstverständlich nichts bezahlen - und du hast wegen des freien Tages "Pech" gehabt.
Wie berechnet Dein Arbeitgeber denn den Feiertag, der auf einen Deiner Arbeitstage fällt, und wie begründet er seine Behauptung, Du müsstest nacharbeiten, weil Minusstunden entstanden seien? Er soll dir einmal die Rechtsgrundlage (die entsprechende gesetzliche Bestimmung) für seine Behauptung nennen - was er selbstverständlich nicht kann!
Ergänzung:
Ich habe jetzt erst gelesen, Dass Dein Arbeitgeber für den Feiertag 6,4 Stunden berechnet.
Er rechnet also Deine 32 Stunden, die Du an 4 Tagen leistet, auf 5 Tage um (ich nehme an, das sind die betriebsüblichen Wochenarbeitstage).
Das ist ihm selbstverständlich nicht erlaubt; er muss von Deinen tatsächlichen Arbeitszeiten ausgehen.
Wenn du an diesem Wochentag ständig arbeitest, bekommst du genau die Stunden bezahlt, die du normalerweise gearbeitet hättest. Nacharbeiten muss man da gar nichts.
wenn du lohn bekommst, bekommst du auch nur geld, wenn du arbeitest
nein, wenn du lohn bekommst, bekommst du geld, wenn du arbeitest
nicht, wenn du nicht da bist
nein, wenn du lohn bekommst, bekommst du geld, wenn du arbeitest nicht, wenn du nicht da bist
Was für ein wirrer Unsinn ist das denn?!?!
Schau einfach ins Gesetz, bevor Du hier nur irgend etwas behauptest, weil Du es so meinst - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen":
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Reicht das jetzt?!?!
Einfach schweigen, wenn du keine Ahnung hast !
Übrigens gibt es die Unterscheidung Arbeiter oder Angestellter schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Es gibt nur Arbeitsverträge mit Stundenlohn und solche mit Monats oder Jahreslohn. Ändert aber nichts daran dass Feiertage gesetzlich vorgeschrieben für Arbeitnehmer gelten.
Nachtrag: Ich habe an Feiertagen immer frei. Da haben wir geschlossen.
ja, bekommst du dann die stunden erstmal für den tag oder nicht?
wenn du dann auch 0 stunden bekommst, musst du nix nachabreiten, wenn du dafür 8h bekommst, musst du die 8h irgendwann nacharbeiten
also wenn 4 werktage und ein feiertag sind, musst du auch alle 4 tage arbeiten, um deine 32h zu bekommen
feiertage und wochenenden bringen dir gar ncihts
wenn du nicht arbeitest, gibt es kein geld, nur für stunden, die du leistest
Im Plan stehen Feiertage mit 6,40 Stunden. Aber seit wann muss man Feiertage nacharbeiten? Kann ich doch nix für, dass es sie gibt.
du bekommst aber auch geld, dass du nicht da bist
Wen das eine voll zeit stelle ist dan musst du auch das bezahlt bekommen den Feiertage sind keine Minusstunden das ist das wieder mal ein Trick zum abzocken der Angestellten Schaue mal in deinem vertrag genauer nach wie das da geregelt ist!
Wen das eine voll zeit stelle ist
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob der Arbeitnehmer eine Vollzeit- oder eine Teilzeitstelle hat!
Für einen Feiertag, der auf einen Arbeitstag fällt, ist dasjenige an Lohn zu bezahlen, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er ohne diesen Feiertag hätte arbeiten müssen!
Genau darauf beziehe ich mich ja den Feiertage werden ja Üblicherweise bezahlt! Aber es kann teilweise ja auch ausnahmen geben wie zb in der Gastronomie!Also arbeitetet zb von Montag bis Donnerstag und dann ist Donnerstag der Feiertag so muss er dann eben bezahlt werden!
Und wieso soll das mit der Gastronomie jetzt eine "Ausnahme" sein - und Ausnahme wovon überhaupt???
er ist kein angestellter, er ist arbeiter
Das ist vollkommener Unsinn!
Für einen Feiertag, der auf einen Arbeitstag fällt, ist dasjenige an Lohn zu bezahlen, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er ohne diesen Feiertag hätte arbeiten müssen!
Welche Art von Lohn er erhält (Stundenlohn, Festgehalt - was auch immer), spielt überhaupt keine Rolle!!