Arbeitsrecht, darf der Chef mich zum Toiletten putzen zwingen?
Hab einen Vertrag für Lagerarbeiten mit dem Zusatz "zumutbare Arbeit ist zu übernehmen. Ist die Frage, ist das zumutbare Arbeit Toiletten und Büro räume zu putzen . Würde es als arbeitsverweigerung zählen wenn ich mich weigere, oder wäre das sogar ein Kündigungsgrund?
9 Antworten
Lagerarbeiten mit dem Zusatz "zumutbare Arbeit ist zu übernehmen
Da es sich hier um körperliche Arbeiten handelt, sollte auch aufräumen oder reinigen zu den zumutbaren Tätigkeiten gehören. Wenn Du einen Vertrag als kaufmännische Kraft hättest, wäre das anders - zumindest in Punkto putzen.
Selbstverständlich ist es zumutbar wie zulässig, Arbeits- oder Gemeinschaftsbereiche zu reinigen.
Es geht mir nicht darum mir zu fein zu sein , oder das ich die putzperlen nicht würdige. Ich arbeite nicht im Büro! Also warum sollen leute aus derm lager Büroräume reinigen.Denn lagerbereich putzen wir, da arbeiten wir ja auch mit . Wenn ich wild aufs putzen wäre , hätte ich den berufszweig gewählt.Gut auf die Toilette gehen wir alle, das muss ich eingestehen aber keiner von uns ist da scharf drauf sie zu putzen nur damit keine neue Putzperle eingestellt wird . Ich stelle diese Frage nicht nur für mich , sondern für ne ganze Schicht
WC ist eins, denn da müssen gewisse Vorschriften eingehalten werden. Und für so was hat ne Firma normalerweise Putzfrauen.
Was nicht heisst, man kann das nicht auch mal machen. Aber nur, wenn korrekte Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Büro-Aufräumen?
ja natürlich.
Zwingen wird dich bestimmt niemand zu den m.E. zumutbaren Arbeiten.Aber natürlich kannst du diese Arbeiten ablehnen,wenn du meinst,dass sie für dich nicht zumutbar sind.Allerdings wirst du dann alle anderen Tätigkeiten in diesem Betrieb auch nicht mehr lange ausüben müssen.