Chefin verlangt Toiletten mit einer Zahnbürste zu reinigen
Ich habe mal eine Frage an euch. meine Chefin verlangt immer mehr unwürdigere Dinge von uns. Ich arbeite in einem Heim als Hauswitschaftliche Helferin. Zuletzt verlangte sie von uns die Waschbecken mit einer Zahnbürste zu reinigen oder sagte man solle sich nicht so anstellen, Fäkalien könne man ja auch mit den Fingernägeln abkratzen.Jetzt verlangt sie von uns die Toiletten mit einer Zahnbürste zu putzen. Kann sie so etwas verlangen? Verstößt das nicht gegen Menschenrechte? Was kann man dagegen tun?
6 Antworten
Das kann niemand von seinen Mitarbeitern verlangen.Die Dame scheint krank zu sein. Wendet euch an deren Vorgesetzte und informiert sie über die unwürdigen Forderungen.
Aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren,dass du dir diese Geschichte ausgedacht hast.
Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass eine Heimleitung so etwas verlangt - insbesondere in der heutigen Zeit, in der die verantwortliche Person persönliche Konsequenzen befürchten muss, sollte so etwas ans Tageslicht geraten.
Ich rate, (ggf. anonym) an die örtliche Zeitung heranzutreten - dann kommt der Stein ins Rollen...
Wende dich doch einmal an das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wie können die einem helfen?
Die Frage, ob sie so etwas verlangen kann, kann ich nicht ernst nehmen - so wenig wie die Behauptung, "irgendwie" sei niemand zuständig, schließlich hat das Hein einen Träger, der verantwortlich ist!
Ist die Breit?
Meiner meinung nach ist das schon gegen die Menschenrechte. Schei*e mit den Fingernägeln abkratzen geht mal garnicht. Einfach verweigern.
Diese Arbeit (wenn das so stimmt) braucht niemand auszuführen. Das könnt Ihr verweigern. Ich bezweifle, dass die Dame sich traut, deswegen abzumahnen oder zu kündigen. Da freut sich jeder Arbeitsrechtler, dagegen anzugehen.
Was die Betriebsratsgründung betrifft, da hat kein AG "etwas zu verbieten". Den braucht man weder im Vorfeld zu informieren noch gar um Erlaubnis fragen (sonst gäbe es sehr viel weniger Betriebsräte als jetzt). Wendet Euch mal an die zuständige Gewerkschaft. Die hilft bei der Errichtung eines Betriebsrats.
So lange du nicht deine eigene Zahnbürste benutzen musst, ist das doch egal. Hauptsache, du bekommst deine Arbeitszeit ordentlich bezahlt.
Danke für deine Antwort. Leider stimmt das. Wir haben schon versucht herauszufinden wer der Vorgesetzte ist, aber irgendwie ist keiner zuständig. Es wurde uns auch verboten einen Betriebsrat zu gründen. Und zudem steht im Arbeitsvertrag daß Betriebsinternes nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Sonst droht eine Klage. Das ist auch die ganze Problematik