Arbeitsrecht - Beginn erst nach Wochenende
Hallo liebe Community,
kurze Frage: Mein jetziger Arbeitsvertrag hat am 3.11.2014 begonnen - ich habe mir nichts dabei gedacht, da der 1. und 2. auf ein Wochenende gefallen ist, wo ich sowieso nicht gearbeitet hätte.
Nun hat man mir aber die 2 (Nicht-)Arbeitstage vom Lohn abgezogen, was ich absolut ungerechtfertigt finde.
Frage nun: Wäre eine Beschwerde meinerseite hierbei rechtlich gerechtfertigt?
Gruß und vielen Dank schonmal!
Kevin
12 Antworten
Ist doch normal, du hast die 2 Tage doch nicht gearbeitet. Willst dafür noch gar Geld?? Beschwerde ist unsinnig.
Wie wird denn mit den gearbeiteten Stunden umgegangen? In den allermeisten Fällen hat man ein Arbeitszeitkonto; die jeweils monatlich geschuldete Arbeitsleistung errechnet sich aus der Anzahl der Arbeitstage pro Monat und der rechnerischen täglichen Arbeitszeit.
Bei einer 5-Tage-Woche und 40 Stunden Wochenarbeitszeit beträgt das monatliche Soll üblicherweise um die 168 Stunden (+/- 21 Arbeitstage pro Monat, 8 Stunden pro Arbeitstag).
Wenn der Arbeitsvertrag am 03.11. beginnt, ist das rechtlich nicht zu beanstanden - nirgends steht gesetzlich festgeschrieben, wann ein Vertrag zu beginnen hat. Dies ist Bestandteil der Privatautonomie.
Wenn die beiden Tage keine Arbeitstage waren, dürften Dir auch keine Stunden fehlen.
Wenn Dein Vertrag am 03.11. beginnt, dann bekommst Du ab dem 03.11. auch das Geld.
Du hast Anspruch auf die Bezahlung ab dem Tag, der im Arbeitsvertrag steht. Schau da mal rein. Steht da 03.11.14 als Beginn, dann hast du keinen Anpsruch auf Bezahlung des 01. und 02.11. - da hättest du vorher aufpassen müssen.
Wenn in deinem Arbeitsvertrag als Beginn des Arbeitsverhältnisses der 03.11. steht, dann kannst du für den 01. und 02.11. natürlich keinen Lohn erwarten.
Außerdem hast du doch vermutlich mit deiner Unterschrift den Arbeitsvertrag so akzeptiert. Eine Beschwerde wäre somit sinnlos.