Arbeitsplanänderung ohne Ankündigung, ist das erlaubt?
Hallo liebe Community,
hoffe es gibt hier einige, die sich mit dem Arbeitsrecht auskennen.
Folgendes ist mir passiert.
Ich prüfe meinen Arbeitsplan jeden Sontag vor Beginn der neuen Woche und am selben Arbeitstag, einfach um sicher zugehen, dass alles stimmt wir können den Arbeitsplan auf excel einsehen).
Heute hätte ich um 18 Uhr arbeiten müssen. Als ich am letzten Sontag dies überprüft habe, war das noch aktuell. Als ich heute den Arbeitsplan überprüft habe, musste ich feststellen, dass meine Schicht 6h vorgezogen wurde. Als ich dies dann meiner Boss direkt meldete und ihm erklärt habe, dass ich bereits Pläne gemacht habe (ich studiere und meine Projektgruppe hat ein Zoom Meeting mit unserem Professor zwischen 13:30-16:30 vereinbart) wurde dieser aggressiv und drohte mir mit einem Mahnungsbrief und schrie mich an. Er hat diese Änderung durchgeführt und mich nicht darüber informiert.
Des weiteren behauptet er, dass es mein Fehler ist, da laut Gesetz die Verantwortung bei mir liegt, da der Arbeitsplan 24/7 zugänglich ist.
Wer liegt jetzt hier im Unrecht?
Vielen Dank und sorry für den langen Text.
Wünsche allen ein schönes Wochenende:)
3 Antworten
In der Regel kann der AG den Plan ändern, das liegt im Rahmen seines Direktionsrechts. Die Änderung darf nur nicht "kurzfristig" erfolgen, in der Regel wird eine Vorlaufzeit von 4 Tagen als ausreichend angesehen. Dadurch das ihr den Plan 24/7 einsehen könnt muss er nicht nochmal darauf hinweisen. Es kommt hier also darauf an wann der Plan geändert wurde.
Vielen Dank!! Würde dir gerne hilfreichste Antwort geben aber es gibt leider nicht die Möglichkeit bei Kommentaren :/
Der Plan wurde am Dienstag ohne Ankündigung verändert
Dann wurde der zeitliche Rahmen eingehalten. Insofern ist die Änderung nicht zu beanstanden.
Das kommt darauf an.
Wenn der Plan früh genug geändert wurde, und du auch früh genug darüber informiert wurdest ist das sicherlich soweit alles korrekt.
Der Arbeitgeber darf sich aber nicht darauf berufen das du jederzeit den Plan einsehen kannst und dann kurzfristig reagieren könntest.
Wenn der Plan früh genug geändert wurde, und du auch früh genug darüber informiert wurdest ist das sicherlich soweit alles korrekt.
Nein.
Ein einmal bekanntgegebener Dienstplan ist auch für den Arbeitgeber verbindlich; er hat damit sein diesbezügliches Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" verbraucht.
Eine Änderung des Dienstplans ist ihm dann nur noch mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erlaubt.
Genau, das Problem ist, dass ich überhaupt nicht darüber informiert wurde
Arbeitnehmer, die nach einem Dienstplan arbeiten, müssen ihre freie Zeit oft weit vorausplanen, damit das Privatleben nicht zu kurz kommt. Umso ärgerlicher, wenn dann der Chef den Dienstplan kurzfristig umschmeißt: Statt dem heutigen Spätdienst morgen Frühdienst – das kann den Zeitplan gehörig durcheinanderbringen. Und bedeutet gerade für Familien mit Kindern oder Alleinerziehende oft einen organisatorischen Kraftakt. Doch ist der Dienstplan wirklich in Stein gemeißelt? Oder kann der Arbeitgeber kurzfristig Änderungen vornehmen?
Generell gilt: Einen einmal aufgestellten Dienstplan darf der Chef nicht ohne konkrete Notlage umwerfen, denn der Arbeitgeber muss auf das Privatleben der Angestellten Rücksicht nehmen. Das bedeutet: Ohne ein unvorhersehbares Ereignis und eine angemessene Ankündigungsfrist müssen diese keine Umstellungen hinnehmen. Laut eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Berlin sind dies in der Regel 4 Tage (Az. 28Ca 10243/12).
Weißt du zufällig auch wie sich das Verhält, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über eine Änderung nicht informiert?
Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dir zuzumuten ist, täglich den Dienstplan zu kontrollieren. Mit absoluter Sicherheit kann ich das aber nicht sagen.
Wenn der Arbeitgeber den einmal bekanntgegebenen Dienstplan ändern will, muss er Dich kontaktieren, weil er das dann nur noch mit Deiner Zustimmung darf.
Ausnahmen davon bestehen nur bei tatsächlichen Notfällen (wozu natürlich nicht für sich alleine schon der Ausfall eines Kollegen wegen Krankheit zählt).
Hey Danke dir für die Antwort! Wo hast du nachgelesen, ich würde das nämlich gerne benutzen, wenn ich mit ihm über diesen Vorfall reden werde
Das ist falsch!
Ein einmal bekanntgegebener Dienstplan ist auch für den Arbeitgeber verbindlich; er hat damit sein diesbezügliches Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrechts des Arbeitgebers" verbraucht.
Eine Änderung des Dienstplans ist ihm dann nur noch mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers erlaubt.
Auch das ist somit falsch!