Arbeitsplatte angesengt. Welche Versicherung zahlt?
Hallo!
Gestern ist es mir passiert, dass ich einen Topf von meinem Herd genommen habe, weil sich Rauch gebildet hat und es scheinbar zu heiß war. Der Topf war sehr heiß und ich habe ihn kurz auf die Arbeitsplatte fallen lassen. Schnell habe ich mir ein Tuch genommen und den Topf auf eine kalte Herdplatte gestellt.
Es gibt nun einen kleinen Sengschaden an der Arbeitsplatte. Meine Frage lautet nun: Würde eine Versicherung einen solchen Schaden zahlen? Wenn ja welche (Ein konkretes Beispiel wäre schön; also welche Versicherung und welche Versicherungsstufe)?
Vielen Dank!
6 Antworten
Wenn es nicht deine Arbeitsplatte war, also wenn du zu Besuch warst, die Haftpflichtversicherung. Wenn du zur Miete wohnst, vielleicht die Hausratversicherung (aber das mit der Hausratsv. weiß ich nicht ganz genau)
Dann ist dies eindeutig ein Privathaftpflichtschaden und in den neueren Veträgen als Mietsachschäden abgesichert! Bei noch älteren Verträgen einfach mal im Kleingedruckten nachlesen was gilt unter Mietsachschäden z.B.:
4.1 Eingeschlossen ist – abweichend von Ziffer 7.6 AHB – Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, die entstehen an gemieteten Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
wenn es deine Küche ist, zahlt keine Versicherung.
wenn es nicht deine ist, dann die private Haftpflich.
wäre aber in meinen Augen etwas dämlich, so einen geringen Schaden, den man leicht selber beheben kann und vielleicht 200.-€ für eine neue Arbeitsplatte kostet, über eine Versicherung abwickeln zu lassen. Mit der Gefahr, dass diese den Vertrag darauf hin kündigt und sich wegen diesem vergangenen Schaden keine andere Versicherung mehr findet, die einem versichern will.
....aber wer es riskieren will, jedem das seine!
Wegen eines eindeutigen Mietsachschadens von 200 € wird keine Privathaftpflichtversicherung dem Kunden kündigen. Jedenfalls nicht, wenn er nicht sämtliche Versicherungen beim "billigsten Jakob" abgeschlossen hat.
wird keine Privathaftpflichtversicherung dem Kunden kündigen.
.....so geschehen in meinem Bekanntenkreis, bei einem Schaden von ca. 150.-€.(Fensterscheibe)
sei dir da also nicht so sicher!
... dann war dies bestimmt nicht der erste Glasbruchschaden!!! Nach dem dritten Schaden wird's in der Regel kritisch...
...wenn es deine Küche ist, zahlt keine Versicherung.
Nur wenn du keine VHV abgeschlossen hast... ansonsten gelten die vereinbarten allg. Hausratbedingungen! Nachzulesen in den VHB deiner Police bei Eigentum von Kücheneinrichtung und Wohnung bzw. Haus.
nein das glaube ich nicht! Es war ja deine Schuld!
... aber doch kein Vorsatz bzw. grob fahrlässig!
Hallo,
also das kannst du in deinen Hausratbedingungen selbst nachlesen unter versicherte Sachen:
z.B. bei Eigentum: Anbaumöbel/-küchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern ledig lich mit einem gewissen Einbauaufwand an die Gebäude verhältnisse angepasst worden sind;
... dann sind Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explo - sion, Implosion oder Verpuffung entstanden sind, mitversichert! Nachzulesen in deinen VHB (Verbundene Hausratbedingungen)! siehe auch Anlagebild
Gruß siola
PS: Falls Mietsachschäden, siehe die Antwort von DerHans!
Wenn es sich um eine Einbauküche des Vermieters handelt, wie Du beschrieben hast, dann leistet dafür die private Haftpflichtversicherung.
Aber nur, wenn auch sogenannte Mietsachschäden mit versichert sind.
Ich wohne zur Miete und die Einbauküche gehört dem Vermieter.