Arbeitslosigkeit: Muss man jedes "Angebot" annehmen?
Hallo Leute, ich bin vor kurzem arbeitslos geworden und bin ja theoretisch dazu verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass ich so schnell wie möglich wieder eine Stelle finde...
Die Sache bei mir ist: Ich arbeite in einer Branche, in der es überhaupt kein Problem ist, schnell einen "Job" zu finden, allerdings sind 80% aller verfügbaren Jobs Freelancerjobs, in denen man nicht fest angestellt wird, sondern nur ein Honorar erhält, welches nach Abzug von Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern unter dem Mindestlohnniveau liegt. (Und das, obwohl ich Akademiker bin und zwei Masterabschlüsse habe!)
Also, folgendes Szenario: Nehmen wir mal an, ich bewerbe mich bei einer Firma, welche mir einen Honorarjob anbietet, für 7 Euro Netto die Stunde... Darf ich als Arbeitsloser solche tollen Skla... äh "Job"-Angebote ablehnen, oder muss ich theoretisch zu jedem "Angebot" Ja sagen?!
10 Antworten
Unter ALG 2 - Bezug ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar.
Unter ALG (1) ist es meines Wissens nach nicht ganz so streng.
Darf ich als Arbeitsloser solche tollen Skla... äh "Job"-Angebote ablehnen, oder muss ich theoretisch zu jedem "Angebot" Ja sagen?!
Du solltest das mit dem für Dich zuständigen Arbeitsvermittler besprechen und ggf. Deine Job-Ansprüche ein wenig herunterschrauben. Letzteres ist jedoch primär meine persönliche Meinung.
Zumutbare Beschäftigung Paragraf 140 SGB - lll, kannst Du im Internet suchen und nachlesen.
Das kannst Du dann auch gleich mit Paragraf 159 SGB - lll machen, der regelt die Sperrzeiten beim ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.
Freiberufler sind vom Mindestlohn ausgeschlossen.
Wie hast denn vorher davon gelebt?
Warum wechselst nicht die Branche?
Wenn sich die Selbstständigkeit nicht langfristig auszahlt, dann musst normale Angestelltenjobs annehmen.
Wäre das nicht eh besser? SV durch Hauptberuf. Nebenberuflich n bisschen Selbstständigkeit. Da fallen keine SV Beiträge an.
Jobs auf Honorarbasis die Dir das Arbeitsamt vermittelt brauchst Du nicht annehmen weil das sonst eine zwangsweise Selbstständigkeit ist.
Bevor Du zur Müllabfuhr gehen mußt lasse Dich wegen Depressionen krank schreiben bis Du was ordentliches findest. Landest Du bei Hartz 4 können die Dir nur 30% abziehen weil Du Jobs ablehnst.
Das mit der Selbständigkeit kann ich bestätigen. Also, dass das Jobcenter niemanden in eine solche zwingen kann.
Zumutbare Tätigkeiten dachte ich .
Habe ebenfalls lange gesucht und nix gefunden als Hochschulabsolvent.
Seit 01.04. musste ich jetzt sogar einen Job bei der Müllabfuhr annehmen.
Das Entgelt bei der Entsorgungsfirma ist teils besser als bei den Zeitarbeitsfirmen.
Hätte auch nicht gedacht vor 2 Wochen, dass ich mal Müll verladen. Hoffentlich nur bis Jahresende
ALG1 oder ALG2?
ALG1; vor Ablauf
Also ohne Scheiß, bevor ich bei der Müllabfuhr anfange, riskiere ich lieber ein Sanktion und nehme einen dieser tollen Honorarjobs an... (Wie gesagt, ich arbeite in einem Bereich, wo ich jederzeit etwas finde, nur halt oft zu Schrottbedingungen)