Arbeitslosengeld und Krankgeschrieben länger als 6 Wochen?
Ein 56 jähriger arbeitsloser bekommt 18 Monate Arbeitslosengeld, was passiert bei folgender konstellation?
Beginn Arbeitslosengeld 1 vom 01.01.2017 - 30.06.2017= 18 Monate Krankgeschrieben von 01.02.17-30.06.17 = 3 !/2 Monate Krankengeld
Verlängert sich jetzt das Arbeitslosengeld 3 1/2 Monate ??? sprich bis 15.10.17 ???
2 Antworten
Deine Jahreszahlen sind ein bißchen durcheinander, ich habe gegoogelt:
Die Arbeitsagentur zahlt (vergleichbar zu den Arbeitgebern) die Alg I Leistung für 6 Wochen weiter. Auch in dieser Zeit wird der Anspruch für jeden Tag um einen Tag gemindert. Sollte man über 6 Wochen krank sein, besteht (idR) Anspruch auf Krankengeld. Während der Zeit der KRG Bezugs mindert sich der Alg I Anspruch logischerweise nicht.
Quelle:
http://www.juraforum.de/forum/t/was-geschieht-bei-krankheit-waehrend-einer-arbeitslosigkeit.263240/
Für dein Beispiel bedeutet das: 5 Monate krank minus die ersten 6 Wochen = 3 1/2 Monate KRG. Das Ende des ALG Bezugs schiebt sich um diese Zeit nach hinten. Deine Rechnung scheint mir richtig.
Aber: "verlängert sich das Arbeitslosengeld um 3 1/2 Monate" ist nicht korrekt. Du bist finanziell 3 1/2 Monate länger abgesichert, aber das Arbeitslosengeld-Kontingent bleibt bei 18 Monaten. 18 Monate ALG + 3 1/2 Monate KRG: 1.1.16 - 15.10.17
Nein, du hast keinen Anspruch mehr auf Alg1. Einen Neuanspruch bekommst du erst nach 1 Jahr Berufstätigkeit oder ( man staune) nach 12 Monaten Krankengeldbezug.
Achso sorry. Du hast die Daten etwas verwirrend geschrieben! Ja, wenn du während des Alg1 Bezuges auf Krankengeld gewechselt hast, dann verlängert sich der Alg1 Bezug um die entsprechende Dauer