Arbeitslosengeld und Krankgeschrieben länger als 6 Wochen?

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Deine Jahreszahlen sind ein bißchen durcheinander, ich habe gegoogelt:

Die Arbeitsagentur zahlt (vergleichbar zu den Arbeitgebern) die Alg I Leistung für 6 Wochen weiter. Auch in dieser Zeit wird der Anspruch für jeden Tag um einen Tag gemindert.   Sollte man über 6 Wochen krank sein, besteht (idR) Anspruch auf Krankengeld. Während der Zeit der KRG Bezugs mindert sich der Alg I Anspruch logischerweise nicht.

Quelle:
http://www.juraforum.de/forum/t/was-geschieht-bei-krankheit-waehrend-einer-arbeitslosigkeit.263240/

Für dein Beispiel bedeutet das:  5 Monate krank minus die ersten 6 Wochen = 3 1/2 Monate KRG. Das Ende des ALG Bezugs schiebt sich um diese Zeit nach hinten. Deine Rechnung scheint mir richtig. 

Aber:  "verlängert sich das Arbeitslosengeld um 3 1/2 Monate" ist nicht korrekt. Du bist finanziell 3 1/2 Monate länger abgesichert, aber das Arbeitslosengeld-Kontingent bleibt bei 18 Monaten.  18 Monate ALG + 3 1/2 Monate KRG:  1.1.16 - 15.10.17

 

Nein, du hast keinen Anspruch mehr auf Alg1. Einen Neuanspruch bekommst du erst nach 1 Jahr Berufstätigkeit oder ( man staune) nach 12 Monaten Krankengeldbezug.

FrauFanta  30.03.2017, 07:10

Achso sorry. Du hast die Daten etwas verwirrend geschrieben! Ja, wenn du während des Alg1 Bezuges auf Krankengeld gewechselt hast, dann verlängert sich der Alg1 Bezug um die entsprechende Dauer