Arbeitslos: muss ich einen Vollzeitjob annehmen oder kann ich auch nur einen Minijob machen?

8 Antworten

Erhalte ich dann immer noch nervige Vermittlungsangebote an Zeitarbeitsfirmen für Vollzeitsjobs??

Wenn du gleichzeitig darauf verzichtest irgendwelche Leistungen zu beziehen - dann bekommst du keine Vermittlungsangebote mehr und sie lassen dich in Ruhe. Dann musst du aber deinen gesamten Lebensunterhalt mit 450 EUR bestreiten.

Claudia4711  15.01.2017, 23:35

.. wer zahlt dann die Krankenversicherung ?

Allesisok1 
Beitragsersteller
 15.01.2017, 20:34

muss ich dann auch meine krankenversicherung mit dem geld bezahlen 176  Euro????

Wenn Du in der Lage bist, Vollzeit zu arbeiten, dann musst Du auch dazu bereit sein, um im Falle der Arbeitslosigkeit die entsprechende volle Arbeitslosenunterstützung zu erhalten. Das ist eigentlich auch gerecht.

Du solltest Dir vorher mal Gedanken darüber machen, was Du tust, wenn Du im Minijob nur 100 Euro zusammenkratzen kannst.

Nur selten kommt man auf die 450 Euro. Und wenn, dann ist ein Teilzeitjob eh nicht mehr weit...

Lass am besten das Amt Dich mit nervigen Jobangeboten zuspammen. Such Dir halt einfach 'nen richtigen Job.

Zieh dafür auch in Betracht, Deinen Wohnort zu wechseln.

Wenn es für deine Qualifikation eben vor Ort keine Jobs gibt musst Du woanders hin. Entweder wohnortmäßig oder eben jobmäßig.

Du kannst jederzeit einen nervigen Job aus dem Job heraus gegen was besseres tauschen. Es ist Dir ja nicht verboten, Dich weiterhin irgendwoanders zu bewerben, wenn Dir ein Job nicht gefällt.

Du bist arbeitlos. Und offenbar noch voll erwerbsfähig. Also mach mal was. Egal, was. 

Nur nicht vor Arbeit davon laufen.

warehouse14

Naja du bekommst ja dann immer noch Geld vom Amt,denn ein minijob reicht ja nicht aus! Deshalb werden sie dir dennoch vollzeit stellen vermitteln damit sie nichts mehr zahlen müssen!

wenn du keinen vollzeitjob mehr machen möchtest, dann fällt - meines wissens - auch dein anspruch auf volles arbeitslosengeld weg, weil du dann dem arbeitsmarkt nicht mehr voll zur verfügung stehst.