Arbeitsamt drängt mich (61 Jahre alt) mir einen Minijob zu suchen

8 Antworten

Das ist leider normal heutzutage. Ich habe einen Freund ungefähr Deines Alters, ebenfalls gut qualifiziert. Er sollte sich bewerben, obwohl er und jeder andere weiss kurz vor der Rente stellt ihn keiner mehr ein. Die Sachbearbeiterin sagte "Bewerben kann man sich auf alles". Daraufhin bewarb er sich kraftig auf alles mögliche und auch auf Berufe von denen er gänzlich keine Ahnung hatte. Anschliessend reichte er die Anschreiben und Absagen ein und verlangte die Bewerbungskostenerstattung. Die Sachbearbeiteren meinte nur was soll denn das, worauf er entgegnete "wiese, bewerben kann man sich auf alles". Er bekam die Bewerbungskosten erstattet und fortan hatte er seine Ruhe. Bei den Bewerbungen waren auch besonders schöne Sachen dabei, wie Projektmanager und Chefarzt, Berufskraftfahrer und Pilot. Er selbst aus dem IT-Bereich. http://www.myjobnextdoor.com/forum/jobsuche-bei-der-arbeitsagentur-f21/schikane-vom-amt-t178.html

Ich schätze mal ja,

aber, wenn du dich physisch sowie psychisch nicht in der Lage Fühlst, würde ich einen Psychiater aufsuchen und ihm die Sachlage erklären.

Aufgrund deines Alters, (bitte nicht Falschverstehen) wird Dieser dir sicher mit Rat und Tat zu Seite stehen.

Nur Mut, würde mich über eine Antwort freuen, falls du dir meinen Rat zu Herzen nimmst!

Alles Liebe und Gute für Dich!!!

Würde ich tun.Bewirb dich und dann siehst du ,ob du Zusagen bekommst. Das Arbeitsamt sieht das anders als es meist in der Realität aussieht - du wirst wenn du Glück hast eine Zusage bekommen, Bist du dabei öfters krank --- ich schreibe nur aus Erfahrung von einer Bekannten - wirst du den Nebenjob schnell wieder verlieren.

aus einem Auszug des Arbeitsamtes:

Während des Bezuges von Arbeitslosengeld dürfen Sie eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung ausüben und ein Nebeneinkommen erzielen.

Die Nebenbeschäftigung darf allerdings einen zeitlichen Umfang von 15 Stunden wöchentlich nicht erreichen. Erreicht oder überschreitet die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit 15 Stunden, besteht wegen fehlender Arbeitslosigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Gegebenenfalls ist eine erneute Arbeitslosmeldung erforderlich. Sofern Sie eine Nebenbeschäftigung mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben, wird Ihr Nebeneinkommen angerechnet. Dabei bleiben jedoch 165 Euro monatlich anrechnungsfrei.

Wichtig ist, dass Sie jede Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit unverzüglich und ohne Aufforderung melden.

Um Ärger aus dem Weg zu gehen, solltest Du dich schon auch dort bewerben. Die Wahrscheinlichkeit, dass Du einen solchen Job auch bekommst liegt fast bei NULL. Erst Recht auch wenn Du in Deinem Lebenslauf "aus gesundheitlichen Gründen" schreibst. Vielleicht hast Du aber auch Glück und findest tatsächlich etwas passendes für Dich. Die Arbeitsagentur zahlt Dir doch die Bewerbungskosten bis zu 250,- Euro im Jahr.