Mietbescheinigung wirklich pflicht?
Ich habe einen Antrag auf arbeitslosengeld 2 gestellt. In dem schreiben der erfordelichen Unterlagen steht jetzt zb
Mietbescheinigung.
Jetzt will ich wirklich ungern meinem Vermieter anschreiben und sagen das ich es beantragt habe. Das macht mir ein komisches gefühl muss ich sagen...
Würde es denn nicht reichen mit einer Nebenkostenabrechnung inklusive der schriftlichen Meldebestätigung Vom Vermieter? Da sind doch alle daten aufgelistet die für die die Miete beschreiben.
Das und Auszug von den Überweisungen müssen doch eigentlich ausreichen? Hat da jemand Erfahrungen damit gemacht?
Danke
5 Antworten
Die anderen haben das ja schon beantwortet. Hast du keinen Mietvertrag muss die Vermieterbescheinigung eingereicht werden. Zusammen mit einer Meldebescheinigung deiner Stadt und auch deiner Krankenkasse.Ich weiss das könnte man auch fix nachschauen aber das wollen sie halt.
Du hast einen Mietvertrag, dem Deine Miete + Nebenkosten zu entnehmen sind, u.U. Mieterhöhungsschreiben , je nach Wohndauer zusätzlich jährliche Betriebskostenabrechnungen und als Zahlungsnachweis Kontoauszüge, bzw. im Ausnahmefall monatliche Quittungen über in bar geleistete Mietbeträge.
Und Deine Meldeanschrift ist dem BPA oder einer Meldebescheinigung zu entnehmen.
Und auf mehr hat das JC keinen Anspruch.
Wird dir wohl nix anderes übrig bleiben. Aber du brauchst ja nur beim Vermieter eine Mietbescheinigung anfordern - ist doch sowieso normal "Mietsacheüberlassungsbescheinigung" oder wie das heißt. Warum? Wen juckt es?
Der Mietvertag ist ausreichend.
Lies selbst:
https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-rechtswidrige-forderung-nach-a-einer-mietbescheinigung
Wieso nimmste nicht einfach den Mietvertrag?
Es steht ja explizit die Bescheinigung. Ich habe halt ein extra schreiben bekommen das ich ihn den Mietvertrag aufgenommen wurde, aber kein extra exemplar vom vertrag bekommen. Nebenkostenabrechnung u.s.w + meldebescheinigung habe ich ja