Arbeitslosengeld 1 bei Arbeitsaufnahme mit Zahlung im Folgemonat? Alternativen?
Hallo,
habe folgendes Problem. Ich war seit April 2011 arbeitssuchend. Das ALG 1 erhielt ich immer rückwirkend. Jetzt habe ich ab 04.10.2011 eine neue Arbeitsstelle. Laut Arbeitsvertrag wird jedoch der Lohn erst am 15. des Folgemonats überwiesen. Ich bekomme somit erst am 15.11.2011 meinen ersten Lohn. Das Arbeitslosengeld wird ja zum Monatsende rückwirkend bezahlt somit müsste das der 30.09.2011 sein. Wie steht es denn dann für Oktober 2011. Hier habe ich somit keinerlei Geldeingang und aufgrund meiner Finanzlage kann ich leider keine 15 Tage überbrücken. Ich bin zwar beschäftigt, habe aber keinerlei Geldeingang. Wird da auch Arbeitslosengeld bezahlt? Welche Möglichkeiten habe ich hier? Ggf. ALG 2?? Was kann ich tun oder gibts keine Hilfe in diesem Fall. Danke schon für euere Antworten!!
4 Antworten
Man bekommt Geld bis 31.10.2011 da man erst ja im November seinen Lohn für Oktober bekommt und mit diesem Geld seinen Lebensunterhalt für November bestreiten muss.
Danke für die Antwort. Ja so denke ich es zwar auch nur ist es ja Arbeitslosengeld 1. Bei Arbeitslosengeld 2 also Hartz 4 weiß ich es dass die zahlen müssen aber bei Alg 1 bin ich mir da nicht sicher. Gibt es da irgendwo Gesetzesauszüge oder ähnliches auf die man sich da berufen kann, da mein Sachbearbeiter nicht gerade der "Liebste" ist. Danke
Das nennt sich dann Überbrückungsgeld.
Hallo zusammen,
wollte nachtragen was passiert ist. Ich bin zur Arbeitsagentur die mir nichts zahlen wollte. Dann bin ich zur Hartz 4 Stelle (ABO) und siehe da per Schnellantrag und Entscheidung erhielt ich für die Zeit vom 01.10.2011 - 30.10.2011 volle Harz 4 Leistungen mit der Begründung: Im Oktober hatte ich keinerlei Geldeingang Lohn etc weder vom neuen Arbeitgeber noch von der Arbeitsagentur, d.h. somit dass ich für Oktober Hilfebedürftiger für Hartz4 Leistungen bin - sogesehen kurzfristig für einen Monat. Erhielt dann nach wenigen Tagen den Hartz 4 Satz und man konnte die Überbrückung bis zur 1. neuen Lohnzahlung vom Arbeitgeber gut überstehen. Mehr oder weniger....
Man muss nur etwas zurück zahlen,wenn der Lohn im selben Monat ( Zuflussprinzip ) auf dem Konto eingeht wie das ALG - 2 !
Wie hier in diesem Fall wurde das ALG - 1 rückwirkend für den September ende September gezahlt,wenn er nicht noch für diese 3 Tage im Oktober ALG - 1 rückwirkend bekommt,sondern das ggf.mit der Septemberleistung überwiesen wurde,dann hatte er im Oktober gar kein Einkommen auf dem Konto,weil er seinen Lohn für Oktober erst im November auf dem Konto hat.
Somit müsste er für den Oktober das ALG - 2 nicht zurück zahlen,es sei denn das diese 3 Tage ALG - 1 noch im Oktober aufs Konto kommen wären,dann hätte dieser Betrag bis auf max. 30 € Versicherungspauschale zurück gezahlt werden müssen,auf Antrag ggf.auch in Raten.
Nur wenn er sein Einkommen jetzt im Oktober noch bekommen hätte,dann werden Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet.
Diese werden aus dem Brutto berechnet,dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann das anrechenbare Einkommen und das hätte dann zurück gezahlt werden müssen,max.natürlich nur bis auf Höhe des gezahlten ALG - 2.
Mal ein Beispiel :
Man hat 800 € ALG - 2 bekommen,darin ist der Regelsatz und die KDU - Warmmiete enthalten.
Der Verdienst liegt bei 1200 € Brutto,man bekommt 900 € Netto überwiesen.
Dann hat man vom Brutto zunächst die 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 900 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) bleiben noch mal 20 % Freibetrag ( 180 € ) und 80 % ( 720 € ) werden angerechnet,dann noch einmal von 1000 € - 1200 € Brutto,dann 10 % Freibetrag und 90 % Anrechnung.
Somit blieben hier 300 € an Freibeträgen übrig,abzüglich von den 900 € Netto würden das 600 € anrechenbares Einkommen ergeben und das müsste dann zurück gezahlt werden,wenn das Einkommen im selben Monat aufs Konto käme wie das ALG - 2.
Ich habe in so einem Fall mit dem Arbeitsamt gesprochen. Die haben mir Geld geliehen, also für einen halben Monat noch bezahlt, so dass ich es nach der Gehaltszahlung zurückgeben konnte. Das ist aber so lange her, dass ich nicht sagen kann, ob Arbeitsämter heutzutage noch so flexibel und kundenfreundlich sind. Einfach mal nachfragen.
Danke für die Antwort Schuhu, nur verstehe ich das mit dem halben Monat nicht. Also normal ist es dann so. ALG 1 Zahlung am 31.09.2011 für September 2011 ist klar. Arbeitsaufnahme am 04.10.2011 und Gehalt für Oktober 2011 erst am 15.11.2011. Es besteht die Frage, da im Oktober kein Geldeingang kommt ob ALG 1 noch am 31.10.2011 für Oktober 2011 gezahlt wird, bei ALG 2 ist es klar, die würden ja für Oktober 2011 bezahlen, da hier das Datum des Geldeingangs zählt und das ist erst im November. Muss kommende Woche zu meinem SB mit dem Reden, muss dies aber schon jetzt vor dem Termin wissen, nicht das er mich verschaukelt.
Dann solltest du beim Amt vorbringen, dass du Geld für 1 1/2 Monate brauchst. Ich hatte nicht so genau gelesen und war von einem halben Monat auasgegangen.
Für Oktober kannst du "Überbrückungsgeld" beantragen. Das muss in der Regel aber VOR Abschluss eines Arbeitsvertrages geschehen. Jetzt kannst du nur ein Darlehen von der Arbeitsagentur beantragen.
Hallo ich stecke jetzt gerade in der selben Lage. Kannst du mir verraten ob du das Geld zurück zahlen musstest. Danke im Vorraus