Kein Schüler mehr und noch kein Student: Ist ein Ferienjob möglich?
Hallo, in der Zeit nach der Schule und vor dem Studium ist man ja im Prinzip "nichts"...also kein Schüler und kein Student - wenn dann arbeitssuchend. Kann man in diesem Zeitraum trotzdem einen Ferienjob machen? Wie ist das gesetzlich geregelt? Und an wen muss man sich da ggf. richten? LG
3 Antworten
Früher (zu meiner Abizeit) war das sogar die Regel. Da haben sich eigentlich alle vor dem Studium noch ein paar Mark verdient und auf die Seite gelegt. Das ist heute wohl aus der Mode gekommen. Stellenangebote gab und gibt es bei der Agentur für Arbeit (damals Arbeitsamt) und in der örtliche Tagespresse. Heute natürlich auch im Internet.
Klar, kannst du trotzdem machen. Entweder bei den Unternehmen direkt im Haus nachfragen oder eine Bewerbung schreiben, falls sie gerade jmd. Suchen
Wenn du weder Schüler noch Student bist, gibt es beim Jobben ein paar Dinge zu beachten: Möchtest du einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen oder eventuell später auch während des Studiums einen Nebenjob ausüben? Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn du nicht länger als zwei Monate oder 50 Tage arbeitest. Dann ist dein Job sozialabgabenfrei. Steuern zahlst du trotzdem.
Sobald du aber vorhast, später auch im Semester nebenbei weiter zu jobben, entfällt die Versicherungsfreiheit. Du kommst ja dadurch über die zulässige Höchstgrenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen. Deswegen ist der Job auch versicherungspflichtig. (Übrigens liegt die Grenze für 2018 bei 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen)
Die Steuer betrifft dies nicht. Du zahlst grundsätzlich wie jeder andere auch Steuern, sobald du über eine bestimmte Grenze beim Jahresverdienst kommst. Wenn du also einen gut bezahlten Job findest, zahlst du auch als Student Steuern.
Ansprechpartner für Fragen zur Sozialversicherung ist deine Krankenkasse. Dort erklärt man dir auch die vielen Ausnahmen und Sonderregelungen, die es gibt. Deine Lohnsteuererklärung machst du idealerweise Anfang des Folgejahres. Hier wäre für Fragen das Finanzamt zuständig.