Arbeitsvertrag unterschrieben, kann ich noch zurückziehen?
Hallo,
habe letzte Woche mein Arbeitsvertrag unterschrieben, nun ausgerechnet heute bekomme ich eine Zusage für ein anderen Job wo ich mehr stunden habe, und 400 Euro mehr verdiene sprich beim jetzigen ca. 1800 Netto, und beim jetzigen Angebot von heute 2200 Euro.
Kann ich irgendwie etwas zurückziehen?
Gruß
4 Antworten
Klar, du hast ja sicher auch Probezeit wo du ohne Angabe von Gründen gehen kannst. Ruf jetzt schon an und sag, dass du gar nicht anfangen wirst, das erspart dir und dem Arbeitgeber Zeit und Mühe
Nein, ich denke nicht.
Also du kannst mit einer Frist von 2 Wochen in der Probezeit kündigen oder du machst einen Aufhebungsvertrag bzw. redest mit dem Chef und sagst das du dich für eine andere Stelle entschieden hast - je nach dem könnte er aber auch auf eurem Vertrag bestehen, macht aber "normal" niemand, da er ja weiß das du spätestens nach 14 Tagen weg bist....
Wichtig: Unterschreibe ERST deinen neuen Vertrag und lasst ggf. das Eintrittsdatum offen, so bist du auf Nummer sicher. Alles andere wäre fahrlässig!
Also ich lese bislang nichts davon, dass ueberhaupt eine Probezeit vereinbart wurde. Ebenfalls deutet im bisher Geschriebenen nichts darauf hin, dass eine andere als die vierzehntaegige Probezeit nach BGB 622 Abs. 3 hier ausgeschlossen werden kann.
Ob ueberhaupt Probezeit und wenn ja, ob dann auch 14 Tage, wissen wir also bislang nicht.
Das ist aber die Regel das eine Probezeit gilt - auch in den meisten Tarifverträgen ist diese vorgesehen. Aber selbst wenn es eine 4 wöchige Kündiungsfrist wäre, selbst dann würde der AG wohl eher auf die Mitarbeit verzichten, wie oben beschrieben...
Also soll ich mein jetzigen Arbeitgeber nichts sagen, erst wenn ich den neuen Vertrag unterschrieben habe?
Ja aber selbstverständlich sagst du NIX bis du den anderen Job wirklich FEST hast d. h. mit Unterschrift! Wenn das nämlich doch nichts werden sollte stehst du ziemlich dämlich da - besonders ggf. falls du dann Arbeitslos wärst und dich bei der BA für Arbeit melden müßtest (Stichwort: EIGENKÜNDIGUNG somit ALG-Sperre!)
Falls nicht ausgeschlossen ist, vor dem ersten Arbeitstag zu kündigen - kann der AV mit der darin vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden. Tust du das nicht, machst du dich in beiden Fällen schdensersatzpflichtig
Klar, red erst mal mit denen. Ansonsten hast du erstmal Probezeit und kannst jederzeit ohne angabe von Gründen wieder kündigen.
Stimmt, sehe gerade im Vertrag was von 3 Monate. Hast mir wirklich geholfen, daran hatte ich nicht gedacht :) Werde dann mal morgen früh vorbei fahren und es abklären, denke schriftlich muss ich da nichts vor schreiben oder?
Gruß