Erfährt der Arbeitgeber das man arbeitslos war?

5 Antworten

Ja, wenn du beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragst erfährt dein vorheriger Arbeitgeber davon.

Der muss nämlich ein Formular für das Arbeitsamt ausfüllen.

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 14:14

Brauch aber kein Arbeitslosengeld

Backkuenstlerin  14.04.2022, 14:23
@xlXEVOIAlx

Warum willst du dich dann beim Arbeitsamt melden?

Soweit mir bekannt ist, ist man bei der Krankenkasse noch einen Monat nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses versichert.

Frage aber lieber noch mal bei deiner Krankenkasse nach, meine Kenntnisse in diesem Punkt sind nicht ganz aktuell, evtl. hat sich was geändert.

Wenn du schon eine neue Stelle in Aussicht hast, kein Arbeitslosengeld beantragen möchtest und meine Info zur Krankenkasse noch stimmt, musst du dich doch gar nicht unbedingt beim Arbeitsamt melden.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Man bekommt dann keine Leistungen aber die würdest du sowieso nicht bekommen. Wer selbst kündigt erhält eine dreimonatige Sperre der Leistungen.

Abdallah128  16.07.2022, 22:54
@Backkuenstlerin

Man ist 4 Wochen noch versichert, ist immer noch aktuell.

Backkuenstlerin  16.07.2022, 23:01
@Abdallah128

Danke für die Info.

Abdallah128  16.07.2022, 23:05
@Backkuenstlerin

Kein Problem....ehrlich gesagt verstehe ich das Problem des FS gar nicht.

Also...

  1. würde ich mich an Deiner Stelle gar nicht arbeitslos melden. Verpflichtet dazu bist Du nicht* - und Geld bekommst Du für die 2 Wochen sowieso nicht, da Du von Dir aus gekündigt hast und damit eine automatische Sperre für das ALG1 bekomst, die deutlich länger geht als die 2 Wochen.
  2. wird das Dein neuer Arbeitgeber nur erfahren, wenn Du es ihm erzählst. Denn der Bewerbungsprozess dort, wo das evtl. zur Sprache kommen würde (aufgrund der "Lücke" im Lebenslauf), ist ja längst beendet.
  3. wird es ihn nicht interessieren. Denn er hat Dich ja "erst" zum 1.6. eingestellt und es ist klar, dass Du Deinen alten Job vorher kündigen wirst. Und wenn Du das zu einem Stichtag 2 Wochen vor dem neuen Arbeitsverhältnis tust, dann ist das Deine eigene Sache. Vielleicht möchtest Du Dich ja in dieser Zeit intensiv auf die neue Firma und den neuen Job vorbereiten oder nochmal Urlaub machen, um erholt und voller Energie im neuen Job angreifen zu können?
  4. 2 Wochen "Leerlauf" im Lebenslauf werden überhaupt nicht beachtet. Mehrere Monate oder gar Jahre, die müsstest Du bei einer erneuten Bewerbung sicherlich erklären... alles andere sind ganz normale Übergangszeiten.

* hier müsstest Du lediglich Deine Krankenkasse informieren... dort ist man aber bis zu 4 Wochen nach Ende eines Arbeitsverhältnisses weiter versichert - und bis dahin hast Du ja einen neuen Job.

Das wird der Arbeitgeber vermutlich nicht mitbekommen, er wird dich aber fragen wo du vorher warst und da erzählst du entweder die Wahrheit oder du lügst ihm ins Gesicht. Du hast gearbeitet, gekündigt und dich relativ um eine neue Stelle gekümmert, weiß gar nicht wo das Problem ist.
Selbst wenn der Arbeitgeber es mitbekommt, ist das finde ich nichts schlimmes.

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 14:15

Der neue Arbeitgeber weis schon wo Ich vorher war

Ikmjaz  14.04.2022, 14:16
@xlXEVOIAlx

Was ist dann deine Frage? Soll er nicht wissen, dass du jetzt für 2 Wochen nichts hast?

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 15:39
@Ikmjaz

Der neue soll’s nicht wissen nein

was willst du melden??

Eigenkündigungen ziehen in der Regel eine Sperre von 3 Monaten nach sich; heist du bekommst für den halben Monat kein Geld.

den 1. Lohn bekommst dann Anfang Juli

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 14:13

Ja das weis ich aber muss mich ja dann irgendwo melden oder ? Weil ich ja quasi für 16.5.-31.5. nix habe

Ikmjaz  14.04.2022, 14:14
@xlXEVOIAlx

Einfach Bescheid sagen und dort erwähnst du dann halt, dass du auch schon eine neue Stelle hast, aber noch nicht direkt anfangen kannst. Also so schwer ist das nicht oder

peterobm  14.04.2022, 14:19
@xlXEVOIAlx
Weil ich ja quasi für 16.5.-31.5. nix habe

für sowas sollte man Rücklagen haben

du fängst am 01.06. an, für den Juni hast auch nix

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 15:40
@peterobm

Wie meinst du für den Juni hab ich auch nix?

peterobm  14.04.2022, 16:01
@xlXEVOIAlx

wann kommt der erste Lohn, üblicherweise im Juli.

bei uns im Betrieb wird zum 15. des Folgemonats bezahlt.

das wären bei dir 2 Monate ohne Lohn

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 18:11
@Ikmjaz

Welchen Nachteil hat das ? Anstatt das ich nix sage ?

peterobm  14.04.2022, 18:25
@xlXEVOIAlx

dass du sehr wahrscheinlich deine Krankenkasse selbst zahlen must, wenn keine Arbeitslosenmeldung erfolgt ist

Abdallah128  16.07.2022, 22:51
@peterobm

Das stimmt doch nicht, da man 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch versichert ist.Du bist ja nur 2 Wochen ohne Job, deswegen zahlst du nix für Krankenkasse.Immer diese Fehlinformationen.

bis dahin hast du das schriftlich vom neuen AG.

nur vom 16.05. bis 31.05 bekommst kein geld .

deinen alten arbeitgeber interessiert das gar nicht , das du weg bist ?

und der neue fragt sich höchstens warum du so gekündigt hast !

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 14.04.2022, 18:12

Muss man die Zeit vom 16.5.-31.5. melden ?

Kuestenflieger  14.04.2022, 21:21
@xlXEVOIAlx

beim jobcenter , ja ! dann bist pflichtversichert ,ohne Bezüge wegen Eigenkündigung

xlXEVOIAlx 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 10:23
@Kuestenflieger

Was wenn mans nicht meldet ?

Kuestenflieger  18.04.2022, 18:59
@xlXEVOIAlx

dann darfst keinen unfall haben ,nicht krank werden . alles selbst zahlen ????