Arbeitsvertrag unterschreiben und dann kündigen?

6 Antworten

auch hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen- wenn man diese nicht einhält, macht man sich Schadensersatzpflichtig. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Zeitarbeitsfirma nicht den Klageweg bestreiten wird, deshalb würde ich einfach um Auflösung des Vertrages bitten.

Grundsätzlich kann man einen Arbeitsvertrag auch vor Beginn kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats; während der Probezeit - falls eine vereinbart wurde - beträgt sie zwei Wochen.

Aber Vorsicht: Dein Arbeitsvertrag kann Regelungen für diesen Fall enthalten - bis hin zu einer Vertragsstrafe!

Mail solltest Du nicht schicken. Kündigungen müssen zwingend schriftlich erfolgen.

Bei der ZAF wirst Du wohl eine (meist) sehr kurze Kündigungsfrist in der Probezeitvereinbarung haben. Je nach Tarifpartner gibt es unterschiedliche Fristen.

Beim BZA (Bundesverband Zeitarbeit) kann das in den ersten zwei Wochen bei Neueinstellungen ein Tag sein (wenn vereinbart) und anschließend bis zum Ende des dritten Monats eine Woche.

Wenn der Tarifvertrag der iGZ Anwendung findet, kannst Du in den ersten vier Wochen mit zwei Tagen Kündigungsfrist gehen und ab der fünften Woche beträgt die Kündigungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats eine Woche.

Das reicht für Deine Kündigung allemal.

Du kannst den Vertrag auch vor Beginn kündigen, das ist kein Problem. Ich nehme auch mal an, dass du da ein Probezeit hättest und die Kündigungsfrist entsprechend kurz wäre. Den Grund für die Kündigung musst du nicht angeben, das geht die Firma nichts an.

Was steht im Vertrag? In manchen Verträgen steht das eine Kündigung vor Beginn nicht möglich ist.