darf der arbeitgeber von einem arbeitsvertrag zurücktreten, wenn ich diesen bereis zur unterschrift
hallo, ich habe einen unterschriebenen arbeitsvertrag vom arbeitgeber zur unterschrift zugesandt bekommen. nun will der neue arbeitgeber von seinem angebot zurücktreten. geht das so einfach, wenn ich diesen bereis zur unterschrift zugesandt / erhalten habe? ich habe nämlich meinen alten arbeitsplatz bereits gekündigt und meine kollegen bereits informiert? kann ich hier schadensersatz verlangen? muss mich die neue firma anstellen oder hat diese ein recht auf rücktritt?
4 Antworten
Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Allerdings hat Dein neuer Arbeitgeber die Möglichkeit, Dich entsprechend des KSchG wieder rauszuwerfen.
Ganz so einfach kann es sich der neue Arbeitgeber nicht machen, allerdings hilft Ihnen das wahrscheinlich nicht weiter!
Der Arbeitgeber muss das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Das Arbeitsverhältnis kann allerdings bereits auch vor dem eigentlichen Vertragsbeginn wieder gekündigt werden, sofern diese Möglichkeit nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.
Wenn Sie Pech haben, stehen Sie ganz ohne Arbeit da, das alte Arbeitsverhältnis von Ihnen gekündigt, das neue Arbeitsverhältnis vor Vertragsbeginn durch den neuen Arbeitgeber gekündigt.
Reden Sie mit dem neuen Arbeitgeber und schildern Sie Ihre Situation, vielleicht fühlt er sich verpflichtet Sie nicht hängen zu lassen, immerhin haben Sie sich auf seine Zusage verlassen.
Kündigt der neue Arbeitgeber nicht schriftlich, können Sie Ihre Arbeitskraft beim neuen Arbeitgeber anbieten, er muss Sie dann beschäftigen und bezahlen.
Kündigt der neue Arbeitgeber schriftlich, müssen Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit "arbeitslos" melden.
Peter Kleinsorge
hättest nicht eh zunächst probezeit gehabt? während dieser zeit kann man dir jederzeit kündigen
Na ja, in diesem speziellen Fall hätte ich nicht mal eine Probezeit gehabt, da es sich um einen internen Wechsel innerhalb einer Firma gehandelt hat.
Der Betriebsrat behautet nun, dass die andere Abteilung den Arbeitsvertrag / schriftliches Angebot jederzeit zurückziehen kann. Ist dem wirklich so? Dies kann doch nicht sein oder?
Das problem ist nun für mich, dass ich nun in meiner alten Abteilung mein Gesicht verloren habe, da ich nun den neuen Job ohne mein Verschulden doch nicht mehr bekomme.
klar würde es auch kein spass machen in der neuen abteilung zu arbeiten, wenn sich das verhältnis nun so darstellt - aber eine entschädigung / abfindung wäre schon gut, da ich mich nun vermutlich extern bewerben / verändern muss
Ich komme mir ziemlich verarscht vor, dass Sie in der Fragestellung von einer anderen Firma reden und dann in einem Kommentar schildern, dass es sich um die selbe Firma handelt.
Ich werde Ihnen künftig auf keine Ihrer Fragen mehr antworten.
Peter Kleinsorge