Jede Klage , vor dem Arbeitsgericht?
Guten Tag..
ich habe da mal eine frage , rein aus neugier...
Werden Klagen vor dem Arbeitsgericht ( keine Kündigungsschutzklage ) zugelassen vom zuständigen Richter , wenn es aussiecht auf erfolg gibt oder wird sozusagen jede klage die man einreicht zugelassen ?
2 Antworten
wenn sie form und fristgerecht ist, wird sie angenommen
auch wenn die chancen gegen 0 gehen
irgendwer bezahlt es ja schon
Was darf ich dadrunter verstehen , irgendwer Bezahlt es ja schon =
Das Arbeitsgericht gehört zur freiwilligen Gerichtsbarkeit und wer klagt, kriegt auch ein Urteil. Das arbeitsgerichtliche Verfahren kennt vor einem Urteil ein zwingendes Güteverfahren. Aber wenn man dort zu keiner Einigung kommt, wird ein Urteil gesprochen.
Im ersten Verfahrenszug trägt auch jede Partei die eigenen Kosten.
Nein. Das ist nur im Strafrecht so, wo der Richter entscheidet, ob eine Anklage zugelassen wird. Auch in anderen Verfahren prüft der Richter natürlich, ob sein Gericht überhaupt für die Klage zuständig ist.
Also das heist , im Arbeitsrecht lässt er jede Klage zu un Entscheidet erst beim Gütetertmin
Wenn die Klage eingereicht ist, setzt das Gericht erst einen Gütetermin an, bei dem unter Beteiligung des Richters ausgelotet werden soll, ob eine vorgerichtliche Einigung erfolgen kann.
Wenn keine Einigung erzielt wird, dann geht es ins streitige Verfahren.
Alles klar ;) Danke dir für die Informative Antwort ;) Schönen Abend noch
Und ich habe immer gedacht , der zuständige Richter Schaut sich alle Klageschriften erstmal und Entscheidet dann ob eine Klage zugelassen wird