Kann man vor Gericht einen widerrechtlich erlangten Beweis dafür das man unschuldig ist verwenden?

6 Antworten

Es kommt erst mal darauf an, ob es sich um einen ZIvil- oder Strafprozess handelt.

In einem Strafprozess führt die Staatsanwaltschaft die Anklage. Diese ist an das Rechtsstaatsprinzip gebunden, wonach jedem Angeklagten ein fairer Prozess zusteht. Deswegen gibt es hier strenge Regeln, dass Beweise nicht illegal beschafft werden dürfen, auch um Strafverfolgungsbehörden von Rechtsverletzungen abzuhalten.

Natürlich muss das Gericht jeden Beweis, der die Unschuld eines Angeklagten beweist, zur Kenntnis nehmen. Wenn dieser strafrechtlich beschafft worden ist, kann es sein, dass dieser Straftatbestand separat behandelt wird.

Anders sieht es aus im Zivilprozess, wo Privatpersonen gegeneinander klagen. Hier gibt es eine Grauzone, welche Beweise zugelassen werden und welche nicht, und dieses muss im Einzelfall entschieden werden.

Die Frage, ob widerrechtlich erlange Beweise vor einem Zivilgericht verwendet werden dürfen ist in der zpo nicht geregelt und umstritten.

Der BGH und das BVerfG nehmen an, dass rechtswidrig erlangte Beweise nicht stets zu einem Verwertungsverbot führen.

Je nach Schutzzweck der Verletzten Norm kann sich aber ein Beweisverwertungsverbot ergeben. Dies ist oft der Fall wenn verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht verletzt ist.

Über eine Rechtfertigung davon, ist im Einzelfall nach einer Interessen- und Güterabwegung zu entscheiden.

MrRecht  16.05.2018, 11:40

Im Strafrecht verlangt etwa die Strafprozessordnung im § 252, Beweise nur dann zu verwenden, wenn diese durch zulässige Ermittlungsmethoden erlangt wurden.

In deinem Fall geht es aber ja um eine Private dritte Person. Da können auch unzulässig gewonne Beweismittel verwendet werden, wenn diese nicht durch eklatante Verstöße gegen die Menschenrechte oder durch Eingriff von Privatpersonen in die Intimsphäre anderer Personen erlangt wurden verwendet werden.

Wenn man dann einen beweis vorlegen kann an den man unrechtmäßig gekommen ist der einen entlastet, darf der verwendet werden?

Ja, zur eigenen Entlastung ist das stets zulässig. Ggf. unzulässig wäre dieser Beweis aber, um jemand anderen zu überführen.

Das ist die strafrechtliche Thematik oder handelt es sich um Zivilrecht? Da findet grundsätzlich eine Rechtsgüterabwägung statt.

Lisa20002 
Beitragsersteller
 16.05.2018, 17:13

Alles klar, das wollte ich wissen danke.

Ich meine zum Beispiel wenn man eines Verbrechens angeklagt wurde und aber ein VIdeo hat das einen nachweislich dabei zeigt wie man irgendwo ist wo man nicht filmen darf und welches man demnach unerlaubt aufgenommen hat.

Gleiches gilt dafür wenn man zum Beispiel ein Gespräch aufgenommen hat wo man mit jemanden redet der einen unter die Nase reibt dass er einem Verbrechen angehängt hat.

Also würde in zweitem Fall diese Aufnahme zur eigenen Entlastung reichen aber nicht für eine Verurteilung des anderen?

Ob ein Beweis wegen widerrechtlicher Erlangung nicht verwendet werden darf, ist eine Einzelfallentscheidung, die auch davon abhängt, welches Unrecht denn beim Erlangen begangen wurde, und in welchem Verhältnis es zum Unrecht steht, um das im betreffenden Fall überhaupt geht.

Generell sind Gerichte aber hier bei entlastenden Beweisen eine Spur großzügiger als bei belastenden. Also tendentiell ja.

Nachträglich kann man Ja alles rechtlich machen.

Der zu unrecht erlangte darf nicht verwendet werden.