Arbeitsamt hat wieder einmal falsch berechnet
Hallo, ich habe wieder einmal Probleme mit dem Arbeitsamt.
Es ist so.... Ich habe vom 01.02.2014 im Solarium als Teilzeitkraft gearbeitet. In meinem Vertrag steht: 20 Stundenwochen; 6,50 € die Stunde. Als ich zum Arbeitsamt bin und denen mein Vertrag vorlegte, teilte ich Ihnen mit, das es natürlich sein kann, das ich mal den einen oder anderen Monat mehr verdiene. Das Amt meinte, das sei alles kein Problem, anhand der Gehaltsabrechnung "Februar" können Sie ja schauen was ich so im Monat an zusätzlichen Leistungen bekomme. Jetzt wurde ich zum 15.06 gekündigt. Mein letzter Arbeitstag war der 25.05. Die restlichen Tage wurde ich einfach nicht eingeteilt. Jetzt hat das Amt natürlich sämtliche Unterlagen eingefordert, die ich schon brav doppelt und dreifach eingeschickt habe, das Amt verschlampt ja einiges.... heute bekomme ich einen Anruf das ich eine Nachzahlung von knapp 500 Euro habe, da ich die ganzen Monate zuviel an Leistung bekommen habe. Jetzt frag ich mich ernsthaft ob das alles überhaupt in Ordnung geht.?! Ich meine, das ganze geht jetzt 2 Monate, das letzte Gehalt habe ich im Mai bekommen, vom Amt Anfang Juni. Und jetzt wollen Die noch ne Nachzahlung? Wovon soll ich das denn zahlen? Und was kann ICH dafür, wenn die das alles falsch berechnen? Mal davon abgesehen, das es jetzt schon das dritte Mal ist, das ich Nachzahlen muss und so langsam bin ich einfach nur noch Verzweifelt.
Kann man denn nichts dagegen machen? Das Amt tut immer so und behandelt einen wie... Nichts.
Sandra die verärgert ist aber trotzdem euch einen schönern Tag wünscht ;)
5 Antworten
Wenn Du zuviel Leistungen erhalten hast, musst Du diese selbstverständlich erstatten ...
und das Amt hat nicht falsch gerechnet ... es hat Dir immer ausgezahlt und im nachhinein, wenn das Einkommen bekannt war, nachberechnet .... das geht bei wechselnden Einkommenshöhen nicht anders ....
wenn Du wirklich Geld von der Agbentur für Arbeit bekommen hast = Alg1 (und nicht Hartz IV) dann könnte es sein, dass Du in einzenelen Arbeitswochen über 15 Stunden gearbeitet hast und damit nicht mehr "arbeitslos" bist - das heißt der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt komplett ....
nett von der Sachbearbeiterin, dass sie Dich telefonsich vorgewarnt hat, sie hätte auch einfach ohne Kommentar den Rückforderungbescheid raushauen können
Natürlich kannst du etwas dagegen machen !
Zuerst könntest du fristgerecht innerhalb von 4 Wochen nach dem Erhalt des Bescheides einen Widerspruch einlegen oder wenn diese Frist verstrichen ist,einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen.
Dann würden der / die Bescheide,die du dann genau angeben müsstest und auch was da überprüft werden soll,noch einmal auf die korrekte Berechnung überprüft,das ginge rückwirkend für 1 Jahr.
Musterschreiben für den Überprüfungsantrag findest du im Internet.
Mehr kann man hierzu nicht sagen,weil deine Einkommen und dessen Zuflüsse hier nicht bekannt sind und dein dir zustehender Bedarf auch nicht angegeben ist.
Deshalb kann man über die Korrektheit der Forderung nichts sagen.
das die nicht rechnen können ist ja nichts neues oder? Widerspruch und gut ist. doppelt und dreifach kommt mir auch bekannt vor. die Nachzahlung werden die von den geld abziehen was du noch bekommst, wenn das auch ist
Natürlich kannst du dich wehren. Du mußt Widerspruch gegen den Bescheid einlegen (lies die Rechtsmittelbelehrung) und verlange eine verständliche und nachvollziehbare Berechnung.
Es gibt offenbar noch gar keinen Bescheid, sondern nur eine telefonsiche Ankündigung ....
Oh gott Arbeitsamt Horror. .. dagegen kannst du dich leider überhaupt nicht wehren die finden immer eine Erklärung irgendein Gesetz was denen recht gibt und dann heißt es : haben sie denn nicht alles durchgelesen im Broschüre Heft. .
Gesetze sind nunmal nicht für Behörden da .... sondern auch für diejenigen die staatliche Leistungen in Anspruch nehmen ... Rechte und Pflichten eben ....