Arbeitsamt fordert Geld wegen Nebenjob zurück
Hallo,
ich war im vergangenen Jahr bis 31.12. arbeitslos und habe Arbeitslosengeld erhalten. Am 20. und 21.09.2008 habe ich in einem Unternehmen bei einer Inventur mitgearbeitet. Die Arbeitszeit betrug insgesamt ca 10. Stunden. Leider habe ich es versäumt, dem Arbeitsamt diese Nebentätigkeit anzumelden.
Nun fordert das Arbeitsamt für 20 Tage Geld von mir zurück. Am Telefon sagte mir ein Mitarbeiter des A-amts, dass die Leistung des A-amts von Beginn der Tätigkeit bis zum Zeitpunkt eines persönlichen erscheinens beim Arbeitsamt zugefordert würde. Ich habe bisher nichts darüber gefunden, was diese Vorgehensweise regelt. Ich könnte es verstehen, wenn die Leistung für die 2 Tage zurück gefordert würde, nicht jedoch für diesen langen Zeitraum. Diese Entscheidung ist absolut unverhältnismäßig. Ich will in jedem Fall Widerspruch einlegen, weiß aber nicht so recht wie ich mich da anstellen soll. Hat jemand schon ähnliches erlebt, oder kann mir jemand Tipps geben, wie ich den Widerspruch schreiben soll. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
8 Antworten
HI,
>Die Arbeitszeit betrug insgesamt ca 10. Stunden. Leider habe ich es versäumt, dem Arbeitsamt diese Nebentätigkeit anzumelden.
genau das ist das Problem, da gibt´s Ärger, wenn man nicht frühzeitig meldet.
>Nun fordert das Arbeitsamt für 20 Tage Geld von mir zurück. Am Telefon sagte mir ein Mitarbeiter des A-amts, dass die Leistung des A-amts von Beginn der Tätigkeit bis zum Zeitpunkt eines persönlichen erscheinens beim Arbeitsamt zugefordert würde. Ich habe bisher nichts darüber gefunden, was diese Vorgehensweise regelt. Ich könnte es verstehen, wenn die Leistung für die 2 Tage zurück gefordert würde, nicht jedoch für diesen langen Zeitraum. Diese Entscheidung ist absolut unverhältnismäßig.
Seh ich eben so, am Telefon nicht alles glauben, was gesagt wird. Auf diesem Amt gibt es auch viele Blinsen, wie folgende Seite zeigt:
http://www.arbeitslosengeld-2.de/
>Ich will in jedem Fall Widerspruch einlegen, weiß aber nicht so recht wie ich mich da anstellen soll. Hat jemand schon ähnliches erlebt, oder kann mir jemand Tipps geben, wie ich den Widerspruch schreiben soll. Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Würd ich auch machen, aber nur mit einem RA. Vorher fragen, was der kostet, dann loslegen oder nur Musterschreiben erstellen lassen.
mach dich nicht verrückt habe selbst damit erfahrung. Einfach die Nachweise bringen das du vom 20.-21.09.2008 bei einer Inventur mitgemacht hast. Du musst alle Nachweise noch haben wie Quittungsbeleg, Unterlagen und diese beim Widerspruchsunterlagen einlegen und beschreiben und denke das es somit gelöst wird! Und wegen möglicher beschäftigung nach der inventur: bleibt dir offen. am besten sagen du hast dich umgeschaut ;)
?? Du hast doch einen Freibetrag im Monat von 100 € soweit ich weiß aber das musst auch anmelden. Alles was darüber geht wird dir prozentual angerechnet. nix mit nach Tagen abrechnen aber vlt fragst mal im http://www.hartz4-forum.de/ nach
Eigentlich kann dir das Arbeitsamt nur die Summe abziehen, die du zuviel verdient hast, also "doppelt" abkassiert hast.
Sie können dir nicht pauschal Tage abrechnen, das ist doch irgendwie merkwürdig, so habe ich das auch noch nicht gehört.
Widerspruch einlegen ist nicht so schwer, du schreibst einfach: Hiermit lege ich Widerpspruch gegen den Bescheid vom x.xx.xx. ein. Die Rückforderung der Arge halte ich für unberechtigt, da das Amt 20 Tage zurückfordert, obwohl ich nur an 2 Tagen 10 Stunden beschäftigt war und xxxxEuro verdient haben.
So ungefähr kannst du das formulieren.
Wenn man ALO Geld bezieht darf man bis zu 100 Euro pro Monat hinzuverdienen ohne daß was abgezogen wird.
Man muss das aber VORHER beim Sachbearbeiter mitteilen und am besten schriftlich melden.
Sonst gehen die von Betrug aus und können Strafgelder vom Alo Geld einfach abziehen. Es lohnt sich also nicht zu "linken"