Grundsicherung Heizkosten Nachzahlung
Hallo, Vieleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, meine Mutter bezog Grundsicherung zu Ihrer Witwenrente es wurden auch immer die Heizkosten Nachzahlung vom Amt übernommen, jetzt ist meine Mutter am 01.02.2014 verstorben ,die Heizkosten Abrechnung für das Jahr 2013 ist jetzt im Juni gekommen ( Nachzahlung 283 € ) habe diese beim Grundsicherungsamt eingereicht bekam ich am nächsten Tag zurück mit dem Vermerk wird abgelehnt da kein Anspruch mehr besteht durch den Tod , was ich nicht verstehe denn die Abrechnung ist von 2013 wo meinen Mutter noch lebte und auch Grundsicherung bekam. Danke im voraus für die Antworten.
3 Antworten
Du bist ja Erbe von deiner Mutter, und somit erbst Du auch ihr Vermögen (das positive und das negative, also auch ihre Schulden) - es sei denn, Du hast das Erbe ausgeschlagen.
Zu diesem Thema habe ich einen ähnlichen Fall gefunden - siehe hier:
Wenn Du weiteren Beratungsbedarf hast, google mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Schau in den Bescheid und achte auf die Widerspruchsfrist. Der Termin für die Beratung muss dann ja so liegen, dass Du gegebenenfalls noch gut Widerspruch einlegen kannst, und der Widerspruch rechtzeitig dort ist (per Einschreiben/Rückschein oder direkt dort abgeben und die Abgabe mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen)..
Danke fürs Sternchen - ҉ •◝✿⊱ (¯`'•.¸Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ¸.•'´¯) ⊰✿◝• ҉
Eine Heizkosten-Nachzahlung ist ein sozialhilfe-rechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung: hier also wohl im Juli 2014.
In diesem Monat hatte die Mutter aber keinen Bedarf an Grundsicherung, weil sie verstorben war. Der Versorger muss sich mit seinen Forderungen also an den Rechts-Nachfolger des Energie-Kunden wenden.
Das ist der Erbe. Dieser haftet allerdings nur bedingt für die Schulden seines Erblassers. Die Grenze ist in der Regel die Höhe des Erbes.
Das Sozialamt übernimmt jedenfalls nur die Kosten, die im aktuellen Monat fällig sind: Für Februar also die letzte Abschlagszahlung für die Heizkosten.
Gruß aus Berlin, Gerd
lege zunächst erst mal widerspruch ein, mit genau dieser begründung. abrechnungszeitraum etc., es könnte aber sein, dass dies eben zu deinem erbe gehört, man kann auch schulden erben.