Hausbesuch vom Arbeitsamt abgelehnt - Leistungssperre?
Ich hatte bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, dass das Arbeitsamt mir einen Mitarbeiter geschickt hat, der prüfen sollte, ob ich allein oder mit jemandem zusammen wohne. Ich habe diesen abgelehnt, weil ich zum einen nicht wusste, ob das so rechtens ist und ich mich erstmal informieren wollte und zum anderen habe ich große Bandscheibenprobleme, weshalb mein Haushalt zum Erliegen gekommen ist und ich nichtmal meiner Mutter die Tür geöffnet hätte. Ich habe den Mitarbeiter darum gebeten, dass er bitte später oder gern auch am nächsten Tag ab 7 Uhr wieder vor der Tür stehen darf, denn zu verbergen habe ich nichts. Mein Partner wohnt im selben Haus aber nicht in meiner Wohnung. Der Mitarbeitrer sagte mir, er kommt entweder jetzt in meine Wohnung oder gar nicht und er würde dem Amt mitteilen, dass ich mich geweigert hätte zu kooperieren - was ja eine dreiste Lüge war. Nun habe ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie sagte mir, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein und sie dann nun nochmal mit der Chefetage besprechen würde aber so wie die Lage jetzt wäre, würde ich nächsten Monat keine Leistungen mehr bekommen. Nun habe ich auch das Gefühl, dass sie sich schön Zeit lassen wird, bis sie das "besprochen" hat, damit ich keine Zeit habe, noch rechtzeitig einen Anwalt aufzusuchen und habe Angst, dass ich nun ab nächsten Monat mich und mein Kind nicht mehr versorgen kann. Ich habe ihr bereits per E-Mail geschrieben, dass sie den Mitarbeiter gern nochmal vorbeischicken kann, aber von ihr bekomme ich keine Antwort und ans Telefon geht auch keiner mehr. Was mache ich da nun...?
4 Antworten
ein unangemelder hausbesuch ist nicht statthaft. du darfst diesen ablehnen u. der mitarbeiter darf einen termin mit dir machen.
die aussage deiner sb ist schwachsinn, du wartest ja noch immer auf den termin zum hausbesuch. sollte sie also meinen keine leistungen zahlen zu möchten dann möge sie dies sofort schriftlich an dich aufsetzen.
ansonsten schreibe ein gedächtnisprotokoll über die aussagen des mitarbeiters vor der tür und deiner sb amt telefon und dann rückst du montag dort ein. verlange deinen sb sofort zu sprechen und den tl gleich dazu. dann soll sie das was sie dir gesagt hat noch einmal vor dem vorgesetzten wiederholen und dir dann endlich schriftlich geben ob du deine leistungen zum 30. erhältst oder eben nicht und somit einstweiligen rechtsschutz einreichen musst beim sozialgericht.
http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596985f0e0ec25.html
Amt- Hausbesuch rechtswidrig. UrteilAußendienstmitarbeiter von (Arge) Behörden dürfen aus
datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von
Sozialhilfeempfängern (ALG II ) durchführen. Insbesondere dürfen nicht
ohne Weiteres Nachbarn und Dritte befragt werden.
Es ist
schon zweifelhaft, ob die eingeholten Informationen (= Erhebung von
Sozialdaten) überhaupt erforderlich war. Darüber hinaus bestimmt § 67a
Abs. 2 Satz 1 SGB X grundlegend, dass Sozialdaten (vorrangig) beim
Betroffenen zu erheben sind. Das ist vorliegend erkennbar nicht
geschehen, denn die Befragung der Vermieterin erfolgte zeitlich bevor
der Antragstellerin auch nur Gelegenheit zu Erläuterungen zu einer
"eheähnlichen Lebensgemeinschaft" gegeben wurden. Ohne Mitwirkung der
Betroffenen dürfen Sozialdaten nach § 67a Abs 2 Nr. 2 SGB X bei anderen
Personen nur erhoben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen
ist (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 a) SGB X – was vorliegend nicht ersichtlich ist
(insbesondere nicht nach § 51a SGB II)– oder wenn die Aufgaben der
Behörde ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen erforderlich
machen (§ 78a Abs. 2 Nr. 2 b) aa) SGB X ) und keine Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen
beeinträchtigt werden.
So entschied das Sozialgericht Düsseldorf - Az.: S 35 AS 343/05 ER - Beschluss vom 23.11.2005
wollen die Ärger ? Können sie haben
du musst sie nicht reinlassen wenn sie unangemeldet kommen. du solltest aber dringend einen termin machen.
@markusher : Als er vor der Tür stand, wollte er keinen Termin mit mir vereinbaren und meine Sachbearbeiterin sagte auch, sie würde keine Termine vergeben. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Nochmal kommen, will keiner aber die Leistungen will sie trotzdem streichen
Ja, das Amt ist dazu berechtigt. Die Überprüfung erfolgt unangemeldet, sonst könnte man ja noch Beweismittel beiseite schaffen.
Außerdem haben die Prüfer auch noch andere Arbeit und Kunden, dass Sie nicht auf Wünsche eingehen können.
Nein, das Amt ist NICHT dazu berechtigt.
"Unverletzlichkeit der Wohnung"
Es ist schon Haarsträubend wie hier argumentiert wird, teilweise aus dem Zusammenhang gerissen oder für den Fall nicht passend.
Dann lies doch bitte das Urteil durch:
Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 11.03.2011, - L 7 AS 83/11 B ER
Nur, weil man ALG II bekommt, muss man sich ncht alles gefallen lassen.
das urteil is veraltet und eine einzelfallentscheidung. völlig banane. genauso wie deine pseudoseiten die du spamst.
Da geht es ja eher um die Befragung von Dritten bzw ob sie das überhaupt dürfen, daher beantwortet das leider nicht ganz meine Frage. Dass ich sie theoretisch nicht reinzulassen brauche, das weiß ich aber da ich keinen Ärger haben möchte und auch nicht zu verbergen habe, würde ich sie reinlassen um zu beweisen, dass ich hier allein mit meinem Kind wohne. Nützt mir ja nichts, wenn ich sie zwar nicht reinlassen muss, sie mir aber dennoch die Leistungen sperren