Hausbesuch vom Arbeitsamt abgelehnt - Leistungssperre?

4 Antworten

ein unangemelder hausbesuch ist nicht statthaft. du darfst diesen ablehnen u. der mitarbeiter darf einen termin mit dir machen.

die aussage deiner sb ist schwachsinn, du wartest ja noch immer auf den termin zum hausbesuch. sollte sie also meinen keine leistungen zahlen zu möchten dann möge sie dies sofort schriftlich an dich aufsetzen.

ansonsten schreibe ein gedächtnisprotokoll über die aussagen des mitarbeiters vor der tür und deiner sb amt telefon und dann rückst du montag dort ein. verlange deinen sb sofort zu sprechen und den tl gleich dazu. dann soll sie das was sie dir gesagt hat noch einmal vor dem vorgesetzten wiederholen und dir dann endlich schriftlich geben ob du deine leistungen zum 30. erhältst oder eben nicht und somit einstweiligen rechtsschutz einreichen musst beim sozialgericht.

http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596985f0e0ec25.html

Amt- Hausbesuch rechtswidrig. Urteil

Außendienstmitarbeiter von (Arge) Behörden dürfen aus
datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von
Sozialhilfeempfängern (ALG II ) durchführen. Insbesondere dürfen nicht
ohne Weiteres Nachbarn und Dritte befragt werden.


Es ist
schon zweifelhaft, ob die eingeholten Informationen (= Erhebung von
Sozialdaten) überhaupt erforderlich war. Darüber hinaus bestimmt § 67a
Abs. 2 Satz 1 SGB X grundlegend, dass Sozialdaten (vorrangig) beim
Betroffenen zu erheben sind. Das ist vorliegend erkennbar nicht
geschehen, denn die Befragung der Vermieterin erfolgte zeitlich bevor
der Antragstellerin auch nur Gelegenheit zu Erläuterungen zu einer
"eheähnlichen Lebensgemeinschaft" gegeben wurden. Ohne Mitwirkung der
Betroffenen dürfen Sozialdaten nach § 67a Abs 2 Nr. 2 SGB X bei anderen
Personen nur erhoben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen
ist (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 a) SGB X – was vorliegend nicht ersichtlich ist
(insbesondere nicht nach § 51a SGB II)– oder wenn die Aufgaben der
Behörde ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen erforderlich
machen (§ 78a Abs. 2 Nr. 2 b) aa) SGB X ) und keine Anhaltspunkte dafür
bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen
beeinträchtigt werden.

So entschied das Sozialgericht Düsseldorf - Az.: S 35 AS 343/05 ER - Beschluss vom 23.11.2005

wollen die Ärger ? Können sie haben

Fynnlay 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 16:29

Da geht es ja eher um die Befragung von Dritten bzw ob sie das überhaupt dürfen, daher beantwortet das leider nicht ganz meine Frage. Dass ich sie theoretisch nicht reinzulassen brauche, das weiß ich aber da ich keinen Ärger haben möchte und auch nicht zu verbergen habe, würde ich sie reinlassen um zu beweisen, dass ich hier allein mit meinem Kind wohne. Nützt mir ja nichts, wenn ich sie zwar nicht reinlassen muss, sie mir aber dennoch die Leistungen sperren

markusher  07.04.2017, 19:34
@Fynnlay

du musst sie nicht reinlassen wenn sie unangemeldet kommen. du solltest aber dringend einen termin machen.

Fynnlay 
Beitragsersteller
 07.04.2017, 19:44
@markusher

@markusher : Als er vor der Tür stand, wollte er keinen Termin mit mir vereinbaren und meine Sachbearbeiterin sagte auch, sie würde keine Termine vergeben. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Nochmal kommen, will keiner aber die Leistungen will sie trotzdem streichen

Ja, das Amt ist dazu berechtigt. Die Überprüfung erfolgt unangemeldet, sonst könnte man ja noch Beweismittel beiseite schaffen.

Außerdem haben die Prüfer auch noch andere Arbeit und Kunden, dass Sie nicht auf Wünsche eingehen können. 

beangato  07.04.2017, 16:38

Nein, das Amt ist NICHT dazu berechtigt.

"Unverletzlichkeit der Wohnung"

http://www.grundrechtefibel.de/start_grundrechtefibel.html

Schuby221  07.04.2017, 16:48
@beangato

Es ist schon Haarsträubend wie hier argumentiert wird, teilweise aus dem Zusammenhang gerissen oder für den Fall nicht passend. 

beangato  07.04.2017, 16:51
@Schuby221

Dann lies doch bitte das Urteil durch:

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss vom 11.03.2011, - L 7 AS 83/11 B ER

Nur, weil man ALG II bekommt, muss man sich ncht alles gefallen lassen.

markusher  07.04.2017, 18:55
@beangato

das urteil is veraltet und eine einzelfallentscheidung. völlig banane. genauso wie deine pseudoseiten die du spamst.