Arbeitsamt fordert schriftliche Erklärung "Verhältnis zum Mitbewohner" - was muss man da schreiben?

9 Antworten

Das Anliegen der ARGE ist berechtigt, da eine nicht eheliche Gemeinschaft nicht besser gestellt werden kann, als eine eheliche.

Wenn ihr tatsächlich eine Wohngemeinschaft gebildet habt, dann müsst ihr nachweisen und glaubhaft machen, dass kein "wirtschaften aus einem Topf" vorliegt und ihr auch keine Einstandsgemeinschaft bildet, so als wenn ihr verheiratet wäret.

Seit kurzem liegt, so die Rechtsprechung, die Beweispflicht übrigens bei den Hilfeempfängern und nicht mehr bei der Behörde!

M.E. kann es wirklich nicht so sein, dass Eheleute weniger Leistungen bekommen, als eheähnlich Lebende, unabhängig davon, ob die in beiden Fällen gewährten Regelsätze wirklich bedarfsdeckend sind, aber das ist eine andere Diskussion.

Larah10  09.10.2010, 19:38

Zwischen einer eheähnlichen Gemeinschaft (oder besser gesagt: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) und einer WG liegen aber nunmal Welten. Aber selbst bei einem Paar: Die Umkehr der Beweislast tritt nachwievor erst nach 1 Jahr ein..erst dann liegt die Beweispflicht bei den Beteiligten und nicht mehr bei der ARGE.

Ehrlich antworten..., da es sich um eine Wohngemeinschaft handelt sind manche Kosten eben teilbar und meiner Meinung nach ist das auch in Ordnung...

Schreib einfach rein, dass ihr keine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bildet und ihr dementsprechend in Notlagen nicht finanziell füreinander aufkommt.
Keine langatmigen Ausführungen, Erläuterungen und Erklärungen.
Das muss dem Amt reichen.
Je mehr du schreibst, desto angreifbarer wirst du und desto eher verzettelst du dich.

skyfly71  25.09.2010, 23:23

DH! Je weniger Informationen man liefert, um so besser is das. Ich würde vielleicht noch reinschreiben, daß nie eine Liebesbeziehung bestand und man auch nicht gedenkt, eine solche einzugehen. Das wars dann aber auch.

Macht doch einen WG-Vertrag, in dem alles geregelt ist. Also:

  • Wer hat welche Räumlichkeiten, welche Räume werden gemeinsam genutzt

  • wer muss was bezahlen

  • wie wird eingekauft? Gibt es eine Haushaltskasse, in die jeder gleichmäßig einzahlt?

  • Wichtig ist, dass dort drin steht, dass jeder für seinen Lebensunterhalt allein verantwortlich ist

Im Gegensatz zu den anderen bin ich nicht der Meinung, dass man alles trennen muss. Getrennte Schlafzimmer sind schon üblich, aber dass jeder einen Liter Milch im Kühlschrank vergammeln lässt, um morgens einen Schuss im Kaffee zu haben eher nicht. Man kann schon einiges gemeinsam machen (Lebensmitteleinkauf, Kabelfernsehen, Gartenpflege etc.), ohne gleich eine Lebens- und Notgemeinschaft zu werden.

Bei einem Hausbesuch dürfen die auch nicht überall herumwühlen. Insbesondere sind natürlich die persönlichen Sachen des Mitbewohners tabu. Lies mal hier: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/hausbesuche.htm Das ist die Meinung der Datenschützer und nicht der Verwaltung, gibt Dir aber einige Argumente in die Hand.

Genau so ist das leider. WG Mitbewohner müsstest du dort rein schreiben. Aber aufpassen,sollten die mal kontrollieren kommen, muss in der Wohnung Alles extra sein,also getrennte Betten,auch getrennter Einkauf,der ebenfalls getrennt im Kühlschrank zu lagern hat und all sowas:)

marie221 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 22:48

Ja, das mit der strikten Trennung davon habe ich schon von anderen gehört. Kennst du noch weitere Dinge auf die man achten muss? Bisher hab ich folgendes: Getrennter Kühlschrankfächer, Getrennte Kleiderschränke, Getrennte Zimmer, Getrenntes Zahnputzzeug, keine gemeinsamen Fotos.

Lahiera  25.09.2010, 23:10
@marie221

..getrennte Konten auf alle Fälle noch,denn dem Arbeitsamt musst du Alles offenbaren..! Darf auch kein Geldeingang ersichtlich sein von irgendwo..

marie221 
Beitragsersteller
 25.09.2010, 23:20
@Lahiera

Jo, das ist beides nicht der Fall.

Lahiera  25.09.2010, 23:35
@marie221

Na denn...denn ist doch Alles gut:)

Nephalin  26.09.2010, 19:05
@Lahiera

Das ist Unfug !

Geldeingänge und ähnliches bilden keinerlei Grundlage für die ARGE, irgendein "VErhältnis" zu vermuten.

Ich hab das selbst duch, hatte jahrelang kein eigenes Konto, mein Gehalt/ALG2 ist auf das Konto meiner Mitbewohnerin eingegangen, ohne jegliche Beanstandung.

Der Punkt ist schlichtweg die absolute räumliche Trennung und der Hinweis darauf, das keinerlei "Partnerschaft" besteht, egal auf welcher "Ebene".

Vorteilhaft, wenn auch mit etwas höheren Kosten verbunden und nicht zwingend, sind z.B: auch getrennte Telefonanschlüsse.

VirtualSelf  27.09.2010, 07:32
@Nephalin

Das ist Unsinn. Dass es bei dir nicht beanstadet wurde, bedeutet nur, dass dein SB uninteressiert oder überfordert war.
Auf die räumliche Trennung kommt es exakt nicht an, sondern in erster Linie darauf, dass man nicht über Vermögen und Einkommen des anderen verfügen kann, denn der Begriff Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ist ein rein ökonomischer.
Also: Kontentrennung auf jeden Fall; Rest ist Banane.

Lahiera  01.10.2010, 23:38
@VirtualSelf

Ja genau,denn Geldeingänge bilden sehr wohl eine Grundlage für die Berechnung des Arbeitsamtes. Deshalb muss man ja auch immer schön sämtliche Kontoauszüge vorweisen. Alles,was über deren Berechnung ist,wird sofort angerechnet und somit vom ALG 2 abgezogen.Aufgrunddessen,kann es durchaus passieren,dass jeweilige Person überhaupt kein Anspruch mehr hat, auf dieses Geld,weil der andere evtl. zu viel verdient,was ebenfalls nachgeforscht wird!

Larah10  09.10.2010, 19:46
@marie221

Was für ein Blödsinn mit getrennten Fotos.. wer erzählt denn sowas ?! In einer WG macht man getrennte Kasse und hat abschließbare getrennte Schlafräume. Man kann aber durchaus befreundet sein, gemeinsam etwa unternehmen... für die ARGE ist nur das Leistungsrelevate interessant - sprich die Finanzen. (Und dass man nicht seine Zahnbürste teilt, davon dürfte wohl -hoffentlich- bei jedem auszugehen sein *g.) Zu Hausbesuchen schau mal hier rein: http://hartz.info/dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf

Bundessozialgerichts vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R. (Eine Wirtschaftsgemeinschaft liegt erst dann vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird. (..) Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.)