Ab wann bekommt man Spesen bezahlt?
Ich bin LKW Fahrer. In der alten Firma wo ich gefahren habe,war das so: Morgens 15 Minuten zur Arbeit 7:30 Stunden gearbeitet und dann wieder 15 Minuten nach Hause.Also insgesammt 8 Stunden und dafür hab ich dann 6 euro Spesen bekommen.
Hier in der Firma wo ich jetzt Arbeite,muss ich mindestens 8 Stunden gearbeitet haben um die Spesen zu bekommen.Die rechnen nur das was auf der Tachoscheibe drauf ist. Der Weg zur Arbeit oder nach Hause wird nicht berechnet.
Wer hat oder hatte da denn jetzt Recht? Mein neuer Arbeitgeber oder mein alter Arbeitgeber.
Achso vergessen zu erwähnen.Wir haben keinen Tarifvertrag und sind ein Kleinbetrieb also auch keinen Betriebsrat.
8 Antworten
wenn du 1 std. zur arbeitsstelle hast(lkw) das wird bei bhg kontrolle als arbeit angenommen und musst das auch bei tacho scheibe inten eintragen dass gesetz ist so.
Nach neuem Recht zählt die Anfahrt und der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände nicht mehr zur Zeit, auf die Spesen anfallen. Erst mit Abfahrt vom Hof bis zur Rückkehr auf den Hof zählt die Zeit. Rein theoretisch muss er Dir gar Nichts zahlen, da Du weniger als 8 Std. vom Betriebsgelände weg warst.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind auch keine Arbeitszeit. Wenn der Vorherige Chef das gemacht hat ist das sein Problem, aber richtig war es nicht. Die meißten wollen eine Gegenleistung und somit mußt du jetzt auch 8 Stunden Arbeiten um Spesen zu bekommen.
Das ist mir neu,das der Arbeitsweg nicht dazu gehört.
Hab das die auf www.muellermann.net gelesen.:
" für die Berechnung der Spesen spielt Ihre Abwesenheit von zuhause die Grundlage dar - und nicht etwa, wann Sie vom Betriebshof gefahren und später dort wieder angekommen sind! Das wird gerne leicht übersehen! Also: Wenn Sie von zuhause "die Mücke machen" in Richtung Firma oder zum Lastwagen, dann geht auch die Berechnungszeit für die Spesen los - und endet erst wieder, wenn Sie daheim sind!!! "
Spesen sind freiwillige Leistungen vom Arbeitgeber (gesetzlich geregelt), für die Fahrt zu Arbeit hast du Fahrtkosten über die Steuererklärung geltend zu machen. Versuche doch einen Spesenausgleich von der Steuer zu bekommen, mehr als NEIN kann das Finanzamt nicht sagen! Unter 8 Stunden stehen dir gar keine Spesen zu!