Muss ein Arbeitgeber nur volle Stunden Zahlen?
Hallo,
Ich arbeite neuerdings in einer Fremdfirma als Leihkraft.
Am Monatsende habe ich 120,5 Stunden zusammen. Bekomme aber nur 120 Stunden bezahlt. bei nachfrage beim Chef sagt er, er müsse nur volle Stunden bezahlen. Ist das rechtens?
Und wie sieht das aus, wenn ich in eine andere Firma geschickt werde, und an der Forte längere Zeit auf den Ausweis warten muss. Mein Chef möchte, dass ich eine halbe Stunde vor Arbeitsbeginn in der neuen Firma bin, um mir einen Ausweis machen zu lassen. Bezahlen will er die halbe Stunde aber auch nicht.
7 Antworten
im normal fall MUSS er dir soviel bezahlen wie du arbeitest das heißt auch um wieviel uhr du an und abstempelst...
Die Aussage dass Ihr Chef nur volle Stunden bezahlen muss, ergibt sich nach meinem Wissen aus keinem Gesetz / gesetzlichen Vorschrift.
Lassen Sie sich von Ihrem Chef genau erklären aufgrund welches Gesetzes / Vereinbarung / Tarifvertrags geregelt wurde, dass nur volle Stunden bezahlen werden müssen. Danach können Sie die Behauptung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen.
Ihr Chef muss Ihnen die Zeit bezahlen, wenn er von Ihnen verlangt dass Sie eine halbe Stunde vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn in der neuen Firma sein müssen.
Peter Kleinsorge
Wenn Du von CHEF redest, meinst Du dann den Chef im Betrieb wo Du arbeitest oder den Chef der Firma die Dich bezahlt und bei der Du angestellt bist?
Fakt ist: Arbeitszeit muss in jedem Fall bezahlt werden und da darf man nirgends runden. Ungrade Zahlen werden in der Regel eh aufs Zeitkonto wandern, oder mittels Zeitkonto glatt gebügelt.
Was hast Du denn für eine Monatsarbeitszeit, dass Du 120,5 Stunden im Monat gearbeitet hast?
Wenn in Deinem Anstellungsvertrag z.B. was von 120 Monatsstunden steht, darf Dein Arbeitgeber alles was drüber ist auf das Zeitkonto schieben. Aber Achtung: Nur die Stunden dürfen aufs Zeitkonto, etwaige Überstundenzuschläge oder andere ggf. zutreffende Zuschläge nach Tarifvertrag müssen ausbezahlt werden.
Wenn Du z.B. eine 40 Stunden Woche hast, aber 45 gearbeitet hast, bekommst Du 40 Stunden bezahlt, 5 Stunden gehen aufs AZK und der Zuschlag der 5 Stunden wird ausbezahlt.
Darüber hinaus beginnt Deine Abeitszeit eigentlich auch erst mit dem Zeitpunkt, wo Du Dich entweder elektronisch einträgst als Anwesend, oder am Arbeitsplatz bist.
Dass Du eine halbe Stunde brauchst um einen Ausweis zu bekommen ist nicht normal. Eigentlich müsstest Du einen Ausweis oder eine Zugangskarte wie jeder andere im Betrieb auch bekommen (Equal Treatment = Du darfst nicht anders oder schlechter behandelt werden als gleichgestellte intern Angestellte).
Sprich am besten mal mit Deinem Vorgesetzten bei der Zeitarbeitsfirma - Die sind verantwortlich dafür solche Dinge zu klären. Schließlich wollen Die ja nicht wegen Diskriminierung verklagt werden ;o)
Dein Chef muss Dir sogar 15 Min Arbeitszeit bezahlen, sprich also auch 120,25 Arbeitsstunden.
Und wenn er will, dass Du eine halbe Stunde früher da (egal, wo) bist, beginnt mit Deinem (pünktlichen) Eintreffen die Arbeitszeit.
Dein Chef muß dir alles bezahlen. Beachte bitte, dass viele Zeitarbeitsfirmen sogenannte Zeitkonten befüllen um etwaige Ausfalltage zu überbrücken ... vielleicht haben sie dir deshalb was abgezogen.