Arbeitgeber wegen Lüge auf Schadensersatz und Lohn verklagen?
Hallo, ich mache seit Anfang des Jahres ein Pflichtpraktikum für eine kostenpflichtige Ausbildung bei einem Freund. Eigentlich braucht er einen Ausbilderschein, damit mir das Praktikum angerechnet wird, aber er hat mir zugesichert bis Ende des Jahres einen zu machen (meine Ausbildungsstätte benötigt die AEVO bis Ende diesen Jahres). Nun wird mir bange, weil er bisher nichts für den Schein gemacht hat. Falls es tatsächlich dazukommen sollte, dass er es nicht schafft, verliere ich ein halbes Jahr und dadurch auch eine Menge Geld. Ohne seine Zusage, dass er den Schein macht (vor dem Praktikum), hätte ich das gar nicht bei ihm gemacht.
Das Praktikum endet jetzt diesen Monat und er hat noch Zeit, aber kann ich ihn später noch verklagen, also Anfang nächsten Jahres? Sollte ich schonmal zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht?
Außerdem nervt mich extrem, dass ich in meinem Praktikum mehr Einblicke in das Thema E-Commerce erhalten sollte, aber im Endeffekt arbeite ich nur seine Aufgaben ab (ich soll einfach machen ohne das je gemacht zu haben und kriege dann auch kein Feedback zu meinen Ergebnissen). Ich habe gelesen, dass es sich hierbei dann um ein Scheinpraktikum handelt, da die Lehraufgabe in den Hintergrund gerät. Vereinbart war das ich kein Geld bekomme, weil ich ja was lernen sollte, aber kann ich ihn trotzdem auf den Mindestlohn verklagen?
3 Antworten
Alles etwas unklar:
Ein Pflichtpraktikum gibt es nur bei Studenten, wenn die Studien- oder Prüfungsordnung das vorschreibt.
für eine kostenpflichtige Ausbildung bei einem Freund
Eine duale Berufsausbildung (Betrieb + Berufsschule) nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist gererell für den Azubi kostenlos - er erhält eine Ausbildungsvergütung.
Eine Einstiegsqualifizierung (EQ), die einem Ausbildungsverhältnis vorausgehen kann, ist zu vergüten.
Für eine EQ bedarf es der Zustimmung und der Eintragung ins Ausbildungsverzeichnis der IHK/Handwerkskammer - dann müsste jemand mit Ausbildungsberechtigung vorhanden sein, oder diese aktuell machen - die Inhalte des EQ richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan - hier kann die Zeit dann anerkannt werden (max. 6 Monate) - es besteht grundsätzlich Berufsschulpflicht.
Ansonsten sind freiwillige Praktika durchaus zu vergüten.
Unterhalte Dich mal mit einem Anwalt in Deiner Nähe darüber.
Ich würde es vorläufig so einschätzen, vereinbart war kein Geld für das Praktikum. Wenn Du aber anstatt des Praktikums gearbeitet hast, könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass Du dafür Entgelt bekommst, § 612 BGB.
Sammel schonmal Beweise (Arbeitsanweisungen etc.)
Neee, wieso verklagen?
Es war doch "kein Geld" ausgemacht. Sowas macht man ja schriftlich ab.
Ne ne, es kommt schon auf die Art der Dienstleistung an. Vereinbart war kein Entgelt für ein Praktikum mit Lehrinhalt. Das scheint aber so nicht durchgeführt worden zu sein.