Arbeitgeber verlangt Nutzung von privatem Notebook

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Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer in aller Regel die Arbeitsmittel, die zur Durchführung der Arbeit benötigt werden, zur Verfügung zu stellen.

Muss der Arbeitnehmer private Arbeitsmittel einsetzen, so bedarf dies einer Vereinbarung.

In Ihrem Fall gilt:

Da nicht vereinbart wurde dass Sie Ihren privates Notebook für die Arbeit nutzen, sondern dies ein Entgegenkommen Ihrerseits war, kann der Arbeitgeber Sie nicht dazu zwingen ihm weiter entgegen zu kommen, zumal das Arbeitsverhältnis gekündigt ist.

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit dass Sie das Notebook ab sofort nicht mehr zur Verfügung stellen. Wenn der Arbeitgeber muckt, verweisen Sie darauf dass er die Arbeitsmittel zu stellen hat.

Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen droht Sie nicht mehr beschäftigen zu können, verweisen Sie darauf dass Sie Ihre Arbeitskraft anbieten und dass er Sie deshalb, egal ob Sie etwas zu tun haben oder nicht, bezahlen muss.

Wenn Sie allerdings Ihre Nerven schonen wollen, könnte es sinnvoll sein das Notebook auch für die letzten Wochen zur Verfügung zu stellen.

Peter Kleinsorge

nimm das Notebook nicht mehr mit. Und dann machst du deine Arbeit eben so gut es geht mit dem dir zur Verfügung gestellen Material. Und wenn es bedeutet, daß du Briefe mit der Hand schreibst, dann ist es halt so. Und wenn du irgendwelche Tätigkeiten nicht ausführen kannst, bleiben sie halt liegen.
Ist zwar nicht die feine Art, aber andererseits hätte dein Chef mal von sich auf dich zugehen können und sagen "ich finde es gut, daß sie einen Laptop haben, daher würde ich gern die Prioritäten so festlegen, daß sie noch etwas länger warten, bis sie ihren computer kriegen usw." Aber so wie du es beschreibst, wirst du ja einfach nur ausgenutzt. Das würde ich einfach nicht mit dir machen lassen.

also wenn niemand in der Lage ist, dir anständiges Gerät zum arbeiten zu liefern ist es nicht deine Schuld. Sichere die Firmen-Daten und gib sie deinem Cheff. Das Notebook ist dein Privat besitz und es kann nicht verlangt werden, das du es dafür dauert beanspruchst. Da ich die gesetzeslage nicht kenne, erkundige dich unbedingt noch heute bei einem Anwalt für arbeitsrecht.

Wieso bist du einfach ohne dein Laptop hingegangen? Sein Pech wenn du kein Arbeitsmaterial hast, was er dir geben müsste!

Kündigungsrecht ist Kündigungsrecht - Aber auch mit der Zeit...

Natürlich darf er dies nicht verlangen. Sag ihm, dass du dass vielleicht noch eine Woche mitmachst, dann nicht mehr. Denke an den Verschleiß deines Notebooks (Akku-Lebensdauer: so ein neuer Akku kostet mehr als 70 €. Auch wenn der Notebook permanent am "Netz" hängt, so verschleißt dieser trotzdem).