Nutzung privater technik auf arbeit nötig - jetzt auf arbeit kaputt gegangen, was nun?
Ich bin jetzt seit eineinhalb jahren in einem Praktikum auf 300€ / 30h pro woche (quasi gleiche Bedingungen wie fsj) Es wurde immer damit gerechnet, dass ich auf Arbeit meine private Technik verwende, dass heißt handy, laptop, kamera etc. All das brauch ich auch für meine arbeit! Nun ist aber der Fall der Fälle eingetreten, bei einer Veranstaltung ist eine USB-Maus auf meine externe 2TB-Platte gefallen - diese ist dadurch kaputt gegangen (gibt geräusche von sich etc.). Auf der Platte sind alle meine privaten Daten, allerdings auch Sachen von Arbeit. Ich brauche meine persönlichen Daten wieder, mein ARbeitgeber kann sicher auf die auf der Platte vorhandenen verzichten. Nun ist die Frage, muss der Arbeitgeber für den Schaden haften, also eine Datensicherung, die wohl 300-800 € kosten wird und eine Neuanschaffung einer Festplatte? Da die Platte fast voll ist und es sich um einen technischen Schaden handelt dürften DIe kosten wohl bei 900€ liegen - wer auf mein Geld schaut, was ich für die Arbeit bekomme, dürfte merken, dass ich das nicht bezahlen kann! Es gibt allerdings keine Vereinbarung über die nutzung der privaten Technik auf Arbeit und ich habe mit meinem Chef auch nicht darüber geredet, wollte ersteinmal die rechtliche Situation vorher wissen.
4 Antworten
Da es keine vertragliche Vereinbarung zu der Nutzung der privaten Technik gibt,wird das Ganze ein Problem.Es sei denn,jemand anderes hat die USB-Maus auf die externe Platte fallen lassen und ist bekannt,so dass er bzw. seine Haftpflichtversicherung für den Schaden verantwortlich gemacht werden könnte.
Man wird vermutlich jedenfalls nicht damit rechnen können,dass der Arbeitgeber den Schaden ersetzt.Aber der Versuch, in einem netten Gespräch eine Lösung zu finden,sollte trotzdem stattfinden.
bei einer Veranstaltung ist eine USB-Maus auf meine externe 2TB-Platte gefallen - diese ist dadurch kaputt gegangen (gibt geräusche von sich etc.).
Der Verursacher dieses "Unfalls" hat für den Schaden zu haften bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun.
Wer hat diese Maus denn auf die Platte geschmissen?
Denke auch daran, dass es extrem fahrlässig ist, wichtige Daten, von denen es keine Sicherung gibt, mit sich auf einer externen Platte herum zu tragen (Ich habe meine Daten jeweils 3 mal, also 2 Sicherungen auf 2 verschiedenen Platten).
Du solltest zukünftig besser sichern und mit Deinem AG die Nutzung privater Technik vertraglich regeln.
ich denke kaum,dass Dein Chef verpflichtet ist,den Schaden zu tragen.Wenn er es macht,dann sicherlich,weil es um seine Daten geht.Ich würde an Deiner Stelle erst einmal mit dem Chef vernünftig reden und abwarten.Ansonsten bleibt nur noch die Versicherung.LG
Erstens, wenn du nicht regelmäßig deine Daten sicherst, ist das deine eigene Schuld. Dafür kannst du niemanden haftbar machen. Außerdem hat dein privates Equipment in der Firma nichts zu suchen. Wenn du es trotzdem mitnimmst, weil du glaubst es zu brauchen, ist das ebenfalls deine eigene Schuld. Wenn die Firma dich mit Arbeiten beschäftigt, für die du eigenes Gerät mitbringst, musst du das genauestens vertraglich abklären. Da das sicher nicht erfolgt ist, kannst du das vergessen.