Arbeitgeber verbietet Engament in der Feuerwehr?

16 Antworten

Hallo Ringel2011

von einem Freiwilligen Feuerwehrmann und Sicherheitsbeauftragten im Betrieb erwarte ich dass er die üblichen Umgangformen untereinander und die gängigen Brandschutzvorschriften kennt.

Ich selbst bin auch in der Feuerwehr und Hauptberuflich als Abteilungsleiter tätig. Ich habe auch Mitarbeiter die in der Feuerwehr sind und Tagalarmtauglich sind und min. 1 bis 2 mal im Monat zum Einsatz springen. Wir haben es folgendermaßen Vereinbart

  • Sofern der Arbeitsanfall es zulässt können meine Männer weg. Dh. heisst wenn nicht gerade die halbe Mannschaft im Urlaub oder Krank ist habe ich kein Problem

Verhinderungen durch Einsätze sind peer Whats App mitzuteilen

liegend gebliebene Arbeit ist zeitnah aufzuarbeiten

Wer bei mir mitzieht und ordentlich Mitarbeitet seine Arbeit qualitativ im einem vernünftigen Rahmen erledigt wird auch bei seinem Ehremamtlichen Engament von mir und vom Betrieb unterstützt. Klar ist aber auch das der Laden auch laufen muss.

Bei mir in der Abteilungen übernehmen die Kollegen die nicht in der FF sind die Arbeit von den FF Kollegen ohne wenn und aber. Die FF Kollegen revanchieren sich dafür auch. z.b. Übernahme durch Spätschichten Samstags arbeit

Jetzt zu dir:

Du bist bzw. willst zu Feuerwehr und dafür auch die Unterstützung (wie deine Kollegen) vom Chef haben. Das steht dir auch zu. Die Rechtslage brauche ich dir hier nicht mehr erklären.

Zitat

Grund hierfür war am Donnstertag habe ich versehntlich eine Palette mit Ware ca. 10 cm zu weit in den Fluchtweg gestellt (kann mal passieren) . Ein Kollege der ebenfalls hat mich auf meinen Fehler aufmerksam gemacht und mir erklärt warum man keinen Fluchtweg zustellt (was ich auch selber weis da ich auch Sicherheitsbeauftragter im Unternehmen bin) . Da ich etwas im Stress war habe ichzu ihm gesagt ich mach es gleich und dabei zum spass gesagt ist ja nicht so schlimm da sind ja eh nur die Pollacken die Verbrennen . "

Bei der Palette nehme ich mal zu deinen Gunsten das du diese nicht ganz ins Rega auf dem Platz geschoben hat und so minimal im Fluchweg stand. Gut kann mal passieren Sicherheitsbeauftrage und Feuerwehrleute sind auch nicht unfehlbar. Du hast deinen Fehler auch erkannt und wolltest ihn beheben. Das kommt mal vor.

Für deine Aussage die Pollacken können ja verbrennen hättest du von mir eine Abmahnung bekommen. Wäre die Palette dazu noch deutlich im Fluchtweg wäre dies dies Kündigung.

Wärst du mein Mitarbeiter könntest du eine Unterstützung für deine Feuerwehrtätigkeit vergessen. Gerne kannst du deinen Komandanten vorschicken dem werde ich das mit deinem Verhalten und deinen Sprüchen gerne erzählen. Dann verspreche ich es dir das du auf jeden fall nicht mir lange in der Feuerwehr bist.

Bevor du dich hier Groß in der Feuerwehr engagiertst solltest du erst einmal deine Arbeit im Hauptberuf richtig machen.

Im übrigen wenn du solche Sprüche in der Grundausbildung bringst ist diese ebenfalls sehr schnell beendet. In der Grundausbildung gehörst du auch zu den älteren mit Ü30 wird eine größere Reife erwartet wie mit 17 oder 18

Jimbo86  09.04.2018, 16:53

Die Tätigkeit in der Feuerwehr dient dem Gemeinwohl, und ist kein Kasperverein. Etweder du machst deinen Dienst ernsthaft das heisst man hilft jeden oder du lässt es.

Hallo Ringel2011,

Frage muss ich das von meinen Chef akzeptieren und wie kann ich dagegen vorgehen.

Hier leider die unbefriedigende Antwort: Jein...

Grundlage für das Feuerwehrwesen sind die Gesetze der Bundesländer. Du müsstest also im Detail mal in das Brandschutzgesetz (oder wie auch immer es bei euch heißt) Deines Bundesands gucken, um absolute Rechtssicherheit zu haben.

Im Prinzip sagt aber jedes deutsche Brandschutzgesetz aus, dass dem Arbeitnehmer keine Nachteile aus seinem Engagement bei der Feuerwehr entstehen dürfen, der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für die Dauer von Einsätzen, Ausbildungen und Übungen unter Weitergewährung des Gehalts freizustellen hat und sich auf Antrag die ihm entstehenden finanziellen Einbußen bzw. Nachteile von der Stadt oder Gemeinde zurück erstatten lassen kann. Ausnahmen gibt es natürlich, sofern übergeordnete öffentliche Interessen dem gegenüber stehen - so kann ein Arzt verständlicherweise nicht für einen Einsatz eine OP unterbrechen, der Polizist darf seinen Streifendienst nicht für einen Einsatz unterbrechen und die Kindergärtnerin darf auch nicht einfach ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen und die ihr anvertrauten Kinder allein lassen...

Kurz gesagt: Dein Arbeitgeber muss Dich freistellen und darf Dich nicht aufgrund Deines Feuerwehr-Engagements entlassen oder sonstwie benachteiligen.

Soweit die Theorie...

In der Praxis sieht es leider so aus, dass der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt. Er kann Dich zwar nicht aufgrund des Fernbleibens an der Arbeitsstelle aufgrud eines Einsatzes entlassen (das würde vor dem Arbeitsgericht zu Deinen Gusten entschieden werden) - aber er kann natürlich andere Gründe (er-)finden... könnte Dich bspw. wegen Unzuverlässigkeit oder ähnlichen (vorgeschobenen) Gründen entlassen - und dann müsstest Du wiederum beweisen, dass diese Gründe nur vorgeschoben sind und der eigentliche Grund der Feuerwehrdienst ist, was nahezu unmöglich sein dürfte.

Ob Du für den Feuerwehrdienst geeignet bist oder nicht, das hat definitiv nicht Dein Chef zu entscheiden...

Was kannst Du nun tun?

Ich an Deiner Stelle würde das Gespräch mit Deinem Wehrführer/Kommandaten suchen und ihm die Sache erklären. Dann sollte der Wehrführer wiederum mit Deinem Chef sprechen... ihn darauf hinweisen, dass er auf jeden Mann, auch und gerade Dich angewiesen ist und mit Nachdruck auf die Gesetzeslage hinweisen.

Allerdings: Da das Thema Feuerwehr bei einigen Deiner Arbeitskollegen offensichtlich kein Problem ist, bei Dir hingegen schon liegt für mich der Verdacht nahe, dass sich da, evtl. auch bereits ber einen längeren Zeitraum bzw. aufgund früherer Vorkommnisse zwischen Dir und Deinem Chef gewisse (persönliche) Probleme aufgebaut haben... und die Feuerwehr-Verweigerung Deines Chefs jetzt nur die Spitze des Eisbergs ist. So gesehen solltest Du Dir vielleicht über kurz oder lang die Frage stellen, ob Du in dem Betrieb noch glücklich wirst... und ein anderer Betrieb freut sich vielleicht sogar, einen ehrenamtlich engagierten Mitarbeiter zu gewinnen, der aufgrund seiner (Feuerwehr-)Ausbildung ggfs. sogar firmeninterne Funktionen wie Brandschutzhefer, betrieblicher Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter o.ä. übernehmen kann...

Hier gehts um Feuerwehr?

Es geht wohl eher darum, das du "sauer" auf deinen Chef bist und an anderer Stelle die nicht im Griff hast, bis hin zu negativen äußerungen über deine Kollegen.

Sowas ist bei der Feuerwehr auch nicht gern gesehen.

Achja, die Freizeitbeschäftigung verbieten kann er nicht. Eine Regelung für die Ausbildungsdienste finden, sollte er ... Aber Arbeit geht auch vor...

Ringel2011 
Beitragsersteller
 09.04.2018, 16:21

Sauer im dem Sinne das andere die genauso gut wie ich arbeiten freigestellt und unterstützt werden und ich nicht

Dein Chef begibt sich auf sehr dünnes Eis. Schon bei normalen Ehrenämtern darf der Arbeitgeber das bloße ehrenamtliche Engagement nicht beanstanden oder einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen. Bei der Feuerwehr ist es noch schärfer geregelt. In den meisten landesrechtlichen Regelungen genießen Feuerwehrangehörige besonderen Schutz und sind sogar für Lehrgänge freizustellen.

Schau im Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes nach.

Hier ist noch was:

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-05/arbeitsrecht-freistellung-ehrenamt

Dein Arbeitgeber muss doch für Lehrgänge und Einsätze freistellen, und er wird auf Antrag dafür entschädigt.

Und dir dürfen durch dein Engagement keine beruflichen Nachteile entstehen. Wie zB eine Kündigung aufgrund dessen.

Deine Bemerkung war trotzdem unter aller Sau. Ich als dein Chef hätte da auch Maßnahmen ergriffen. Hört sich für mich auch so an als wäre es nicht das erste mal und das du wohl auch öfters mal Probleme hast dich an simple Regeln zu halten.

Nur, ich hätte sie nicht mit deinem Engagement verbunden.