Muss mir mein Chef erlauben, meinen Funkmeldeempfänger zur Arbeit mitzunehmen?
Ich bin 21 Jahre alt und zurzeit in der Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker.....an meinem ersten Tag habe ich ihn gefragt, ob ich meinen Funkmeldeempfänger mit zur Arbeit nehmen kann, was er mir verweigerte. Nun würde mich die Rechtslage dazu interessieren, denn im BayFWG steht ja, dass der Arbeitgeber einen Feuerwehrdienstleistenden während eines Einsatzes freistellen muss und ihm dadurch keine Nachteile entstehen dürfen. Allerdings steht dort nichts davon geschrieben, dass er ihm nicht verbieten darf, den FME überhaupt mitzunehmen. Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Antworten :-)
6 Antworten
Hallo MCGAAMER,
wie Du ja richtig schreibst, muss Dein Arbeitgeber Dich nach dem BayFWG für den Feuerwehrdienst (vor allem Einsatz) freistellen und Dir dürfen keinerlei Nachteile dadurch entstehen. Der AG kann sich evtl. entstehenden finanziellen Schaden auf Antrag von der Kommune rückerstatten lassen.
Was den FME oder DME angeht: Da könnte er tatsächlich verbieten, dass Du ihn während der Arbeitszeit am Körper trägst. Nämlich dann, wenn dadurch eine Gefährdung für Dich, für andere oder auch für Maschinen entsteht. Du also beispielsweise in einem Ex-geschützten Bereich arbeitest oder die Gefahr besteht, dass Du mit dem am Körper getragenen Melder irgendwo hängen bleibst und Dich verletzt usw.
Das müsste er aber schon begründen. Denn ein DME/DME ist z.B. nicht von einem generellen Handyverbot am Arbeitsplatz betroffen, das es in vielen Betrieben gibt, damit de Mitarbeiter nicht während der Arbeitszeit ständig privat telefonieren, Nachrichten schreiben oder im Internet surfen.
Wenn das Verbot Hand und Fuß hat und begründet ist, dann müsstest Du nach anderen Wegen suchen. Vielleicht kannst Du den FME dann in irgendeinem Büro, an der Pförtnerei oder sonstwo hinterlegen und die Kollegen bitten, Dich bei einem Einsatz zu informieren.
Allerdings, bei allem Recht, welches Dir das BayFWG zugesteht: Wenn Dein Arbeitgeber grundsätzlich etwas gegen Deine ehrenamtliche Tätigkeit hat und dagegen, dass Du während der Arbeit zum Einsatz fährst, dann bedenke bitte, dass der Arbeitgeber immer am längeren Hebel sitzt. Er darf Dich zwar nicht mit der Begründung, dass Du zum Feuerwehreinsatz gefahren bist, entlassen - aber er kann Dich sehr genau kontrollieren und dann andere (vorgeschobene) Gründe finden, Dich loszuwerden. Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit... oder betriebliche Gründe. Da würde ich mir dann vorher sehr gut überlegen, wie sehr ich es bei der Konfrontation mit dem Arbeitgeber drauf anlege, denn immerhin zahlt der Dir Dein Gehalt und nicht die Feuerwehr... Wenn man einigermaßen mit dem Chef reden kann, dann hilft ab und an auch mal ein klärendes Gespräch zwischen Arbeitgeber und Wehrführung oder Bürgermeister. Vor allem dann, wenn man im selben Ort wohnt und arbeitet. Denn im Falle eines Brandes oder Unfalls im Betrieb möchte der Chef ja sicherlich auch, dass schnelle Hilfe eintrifft...
Ein Azubi im ersten Lehrjahr der auf einen Einsatz geht ist echt zu verkraften auch aus Betrieblicher sicht.
Der Laden geht doch nicht Pleite nur weil der aus dem ersten Lehrjahr weg rennt.
Selbst in kleineren Läden ist es möglich in den Einsatz zu gehen. Auch wenn man als geselle nur mit einem Azubi und einem Meister in der Werkstatt geht ist es irgendwie machbar in den Einsatz zu gehen.
Wenn es in deinem Betrieb kein ordentlichen Grund gegen einen Pager gibt kann er es dir eigentlich nicht verbieten.
Ich hatte meinen Mager im Betrieb aber noch nie in der Tasche... lag entweder im Büro vorne oder am Lager an einem Kleiderhacken ;D
Wenn das Teil in ein Ölfass hagel isser halt hinnüber...
Ich denke mal wenn es dich oder andere von deiner Arbeit ablenkt darf er das schon
habt ihr keine Handyalarmierung.. ? den Melder braucht man doch eigentlich nicht auf der Arbeit
ja er muss dich freistellen wenn du z.b. nachts zu einem einsatz bist der noch den ganzen vormittag dauert und du deswegen nicht zur arbeit kommen kannst. er muss dir aber nicht erlauben, jedes mal den arbeitsplatz zu verlassen wenn der pieper geht.