Muss mir mein Chef erlauben, meinen Funkmeldeempfänger zur Arbeit mitzunehmen?

6 Antworten

Hallo MCGAAMER,

wie Du ja richtig schreibst, muss Dein Arbeitgeber Dich nach dem BayFWG für den Feuerwehrdienst (vor allem Einsatz) freistellen und Dir dürfen keinerlei Nachteile dadurch entstehen. Der AG kann sich evtl. entstehenden finanziellen Schaden auf Antrag von der Kommune rückerstatten lassen.

Was den FME oder DME angeht: Da könnte er tatsächlich verbieten, dass Du ihn während der Arbeitszeit am Körper trägst. Nämlich dann, wenn dadurch eine Gefährdung für Dich, für andere oder auch für Maschinen entsteht. Du also beispielsweise in einem Ex-geschützten Bereich arbeitest oder die Gefahr besteht, dass Du mit dem am Körper getragenen Melder irgendwo hängen bleibst und Dich verletzt usw.

Das müsste er aber schon begründen. Denn ein DME/DME ist z.B. nicht von einem generellen Handyverbot am Arbeitsplatz betroffen, das es in vielen Betrieben gibt, damit de Mitarbeiter nicht während der Arbeitszeit ständig privat telefonieren, Nachrichten schreiben oder im Internet surfen.

Wenn das Verbot Hand und Fuß hat und begründet ist, dann müsstest Du nach anderen Wegen suchen. Vielleicht kannst Du den FME dann in irgendeinem Büro, an der Pförtnerei oder sonstwo hinterlegen und die Kollegen bitten, Dich bei einem Einsatz zu informieren.

Allerdings, bei allem Recht, welches Dir das BayFWG zugesteht: Wenn Dein Arbeitgeber grundsätzlich etwas gegen Deine ehrenamtliche Tätigkeit hat und dagegen, dass Du während der Arbeit zum Einsatz fährst, dann bedenke bitte, dass der Arbeitgeber immer am längeren Hebel sitzt. Er darf Dich zwar nicht mit der Begründung, dass Du zum Feuerwehreinsatz gefahren bist, entlassen - aber er kann Dich sehr genau kontrollieren und dann andere (vorgeschobene) Gründe finden, Dich loszuwerden. Unzuverlässigkeit, Unpünktlichkeit... oder betriebliche Gründe. Da würde ich mir dann vorher sehr gut überlegen, wie sehr ich es bei der Konfrontation mit dem Arbeitgeber drauf anlege, denn immerhin zahlt der Dir Dein Gehalt und nicht die Feuerwehr... Wenn man einigermaßen mit dem Chef reden kann, dann hilft ab und an auch mal ein klärendes Gespräch zwischen Arbeitgeber und Wehrführung oder Bürgermeister. Vor allem dann, wenn man im selben Ort wohnt und arbeitet. Denn im Falle eines Brandes oder Unfalls im Betrieb möchte der Chef ja sicherlich auch, dass schnelle Hilfe eintrifft...

Sofa91  04.09.2018, 14:51

Die Antwort hat alles was es Brauch und dieser ist auch nicht mehr hinzuzufügen

MCGAAMER 
Beitragsersteller
 04.09.2018, 17:16

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Mir ist natürlich bewusst, das mein Chef am längeren Hebel sitzt und ich wollte ihn mit der Antwort auf meine Frage auch nicht dazu zwingen, mir die Erlaubnis zu erteilen oder überhaupt mit ihm darüber zu diskutieren. Es hat mich einfach nur interessiert. Es ist natürlich schade, dass er anscheinend etwas dagegen hat, wenn ich den Arbeitsplatz kurzzeitig verlasse, um Menschenleben zu retten, aber ich respektiere seine Entscheidung und möchte wegen so einer Kleinigkeit nicht meine Stelle gefährden.

Mit freundlichen Grüßen,

Adrian

:-)

26Sammy112  05.09.2018, 22:17
@MCGAAMER

Wenn Du im selben Ort wohnst und arbeitest, dann würde ich mal vorsichtig offiziell über die Wehr(-führung) beim Chef anfragen. Vielleicht ergibt sich z.B. im Rahmen eines Tags der offenen Tür oder einer betrieblichen Brandschutzbegehung oder einer Übung auf dem Firmengelände in lockerer Atmosphäre "nebenbei" und "zufällig" die Möglichkeit für ein Gespräch zwischen Vorgesetztem und Wehrführung.

Ein Azubi im ersten Lehrjahr der auf einen Einsatz geht ist echt zu verkraften auch aus Betrieblicher sicht.

Der Laden geht doch nicht Pleite nur weil der aus dem ersten Lehrjahr weg rennt.

Selbst in kleineren Läden ist es möglich in den Einsatz zu gehen. Auch wenn man als geselle nur mit einem Azubi und einem Meister in der Werkstatt geht ist es irgendwie machbar in den Einsatz zu gehen.

Wenn es in deinem Betrieb kein ordentlichen Grund gegen einen Pager gibt kann er es dir eigentlich nicht verbieten.

Ich hatte meinen Mager im Betrieb aber noch nie in der Tasche... lag entweder im Büro vorne oder am Lager an einem Kleiderhacken ;D

Wenn das Teil in ein Ölfass hagel isser halt hinnüber...

Ich denke mal wenn es dich oder andere von deiner Arbeit ablenkt darf er das schon

habt ihr keine Handyalarmierung.. ? den Melder braucht man doch eigentlich nicht auf der Arbeit

112Andre18  05.09.2018, 13:35

Weil die Handyalarmierung auch so sehr verbreitet ist ;) Und wenn kein Melder getragen werden darf, wird er bestimmt das Handy dabei haben dürfen :D

ja er muss dich freistellen wenn du z.b. nachts zu einem einsatz bist der noch den ganzen vormittag dauert und du deswegen nicht zur arbeit kommen kannst. er muss dir aber nicht erlauben, jedes mal den arbeitsplatz zu verlassen wenn der pieper geht.

26Sammy112  04.09.2018, 12:51
er muss dir aber nicht erlauben, jedes mal den arbeitsplatz zu verlassen wenn der pieper geht.

Sorry, aber das ist falsch.

In allen mir bekannten Brandschutzgesetzen ist geregelt, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer für Einsätze (und sogar Ausbildungen und Dienste) freizustellen hat, sich den Ausfall auf Antrag aber von der Kommune rückerstatten lassen kann.
Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Arbeitnehmer aufgrund eines Einsatzes verspätet am Arbeitsplatz eintrifft oder während der Arbeit zum Einsatz gerufen wird.

Tatsächlich gibt es nur wenige Ausnahmen, wann das nicht greift... nämlich dann, wenn übergeordnete Aufgaben dem entgegen stehen. Bspw. kann ein Arzt nicht einfach die Operation unterbrechen und die Kindergärtnerin würde ihre Aufsichtspflicht verletzten, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlässt.

Davon unabhängig sitzt der AG natürlich immer am längeren Hebel. Er kann keinen AN mit der Begründung eines Feuerwehreinsatzes entlassen... aber er kann andere Gründe (er-)finden.

verreisterNutzer  04.09.2018, 21:00
@26Sammy112

Es würde z.B. auch nicht gehen, wenn in einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe alle fünf Mitarbeiter bei der Freiwiligen Feuerwehr wären. Dann müsste man sich Gedanken machen...

Anm.: Bitte nur als Beispiel verstehen!

26Sammy112  05.09.2018, 09:31
@verreisterNutzer

Richtig. Natürlich muss man immer abwägen. Wenn ein 5-Mann-Montageteam bspw. unbedingt bis zum Abend einen Auftrag fertiggestellt haben muss und dem Unternehmen andernfalls hohe Konventionalstrafen drohen, dann ist die Frage berechtigt, ob der betreffende Kamerad an der Einsatzstelle so unverzichtbar ist, dass er seinen Betrieb in Bedrängnis bringt und seiner Stadt/Gemeinde ggfs. dafür zahlen darf...
Da muss man dann immer auch die Funktion und Qualifikation des einzelnen Feuerwehrangehörigen berücksichtigen. Ein "normaler" Feuerwehrmann mit Truppmannausbildung ist da an der Einsatzstelle leichter zu ersetzen wie ein Atemschutzgeräteträger, ein Gruppen-, Zug- oder Verbandsführer oder eine Einsatzkraft mit speziellen Kenntnissen z.B. im Bereich ABC-Einsatz o.ä.

Wenn man das nun auf den Kommentar von Nightstick überträgt: Sollte wirklich eine fünfköpfige Arbeitsgruppe aus fünf Feuerwehrangehörigen bestehen, die alle zur selben Zeit (selbe Wehr?) alarmiert werden, dann muss das entsprechend vorher geplant sein und es fährt eben nur ein Teil der Gruppe zum Einsatz - entweder unter Berücksichtigung der "Wichtigkeit" des Einzelnen an der Einsatzstelle oder eben nach einem wie auch immer gearteten Rotationsprinzip..

Atlantica666  04.09.2018, 12:43

bei manchen Arbeitsstellen ist das auch schlichtweg unmöglich, in erster Linie geht nämlich die Arbeit vor.. man stelle sich vor.. im Krankenhaus oder Altenheim verlassen plötzlich 5 Mann ihre Station, weil bei allen der Pieper geht.. und wer versorgt dann die Leute ? ja so einfach wie mancher sich das vorstellt, ist es nun auch wieder nicht