Feuerwehr-Freistellung bei Studenten?
Hi,
als Student hat man ja nicht nur die Prüfungen als Pflichttermine, sondern auch Laboreinweisungen, Pflichtvorlesungen, Pflicht-Infoveranstaltungen usw.
Nun ist es ja so, dass ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr für Einsätze von der Arbeit freigestellt werden muss. Mich würde mal interessieren, wie das bei Studenten ist?
Klar: Bei Vorlesungen, die keine Anwesenheitspflicht haben, ist der Student einfach nicht anwesend. Ebenfalls klar: Für die Prüfungen am Ende des Semesters ist auch im Krankheitsfall kein Nachholtermin vorgesehen, da wird sicherlich kein Professor nur wegen eines Feuerwehreinsatzes ne Nachhol-Klausur für einen Studenten schreiben.
Aber wie ist das mit solchen Pflichtterminen, für die es eben auch im Krankheitsfall ne Lösung gibt, wenn man die Dozenten freundlich fragt? Hat man da als Student irgendeinen Anspruch drauf? Oder muss ich wirklich so kalkulieren, dass ich in den Stunden vor einem Pflichttermin à la "ihr bekommt 10min lang die Sicherheitseinrichtungen im Labor gezeigt und unterschreibt dafür" nicht in den Einsatz gehen kann, weil der Dozent sich ggf. quer stellt und ich erst im nächsten Semester die Sicherheitsunterweisung und damit das Labor machen kann, was dann das Studium mal eben um ein Semester verlängern würde?
Dass man mit den meisten Dozenten reden kann, ist mir klar. Ich hatte nur im letzten Semester den Fall, dass mich der Arzt eine Woche krank geschrieben hatte, und ich deswegen einen Pflichttermin im Labor nicht hätte wahrnehmen können (wenn ich mich daran gehalten hätte). Die betreffende Laborleiterin sagte mir, sie hätte keinen Bock nen Extratermin zu machen, als müsste ich kommen.
Mir gehts also darum: Hat man als Student irgendwelche Freistellungsansprüche für Feuerwehreinsätze? Das Ganze ist in Baden-Württemberg. Im Feuerwehrgesetz steht nichts drin.
8 Antworten
Das kommt ganz auf das Feuerwehrgesetz des betreffenden Bundeslandes an. In aller Regel steht dort aber nur das Arbeitnehmer frei zu stellen sind. Das aus gutem Grund.
Das steht auch in BW im Feuerwehrgesetz:
§ 15
Freistellung, Entgeltfortzahlung
(1) Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen.
Als Student hast du keine Arbeits- oder Dienstzeit im Sinn des Gesetzes. Die haben nur Arbeitnehmer oder Beamte bzw. Gleichgestellte.
Studenten sollen, wie übrigens auch Schüler, ihre Ausbildung machen. Das wird vom Gesetzgeber als höherraniges Ziel gewertet.
Ich wäre auch besonders vorsichtig. Du bist in einem entscheidenden Abschnitt der dein weiteres Leben bestimmt. Selbst wenn die Uni oder Schule das befürworten, kann dir ein einzelner Professor oder Lehrer alles vermiesen. Leider gibt es die Fälle immer wieder.
Bleibt nun der Einsatz in der Nacht welcher sich hin zieht. Hier wäre im Vorgang zu klären wie die Feuerwehr dazu steht. Macht sie es möglich dich aus dem Einsatz raus zu lösen? Bei uns ist das eigentlich immer möglich. Ich habe sogar schon Kameraden mit der Polizei zurück zum Gerätehaus bringen lassen. Wenn man allerdings weis, ich muss in 1-2 Stunden irgendwo auf der Matte stehen, dann ist es sinnvoll nicht erst mit zum Einsatz zu fahren.
Also ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Und ich wäre während des Studiums sehr vorsichtig was das angeht. Du wirst in deinem Leben noch genügend Möglichkeiten haben zum Einsatz zu kommen.
Danke! Endlich jemand, der klar sagt dass es keinen Anspruch gibt... das war das einzige, worauf ich raus wollte.
Die meisten Profs kennen ihre Studenten nicht mit Namen, und bei manchen Vorlesungen ists völlig normal, dass die Hälfte des Semsters fehlt... weil keinen Bock. Und ehrlich gesagt: Ne Vorlesung ohne Anwesenheitspflicht kann man nacharbeiten, die Mitschriebe bekommt man ja von den Freunden.
Dass ich kein Arbeitnehmer bin und deswegen nicht vom betreffenden Gesetzestext betroffen bin, war mir auch klar^^
Natürlich kann man auch hier von den Einsätzen weg. Nur haben wir tagsüber eben auch Personalknappheit, da kann man sich auf ne halbe Stunde hin oder her nicht verlassen, wenn gerade einfach was zu tun ist.
Also halte ichs weiterhin so, dass ich ca. 3h, bevor ich zu Pflichtterminen los muss, den Melder ausschalte.
Und damit begrenze ich mich definitiv nicht nur auf die Nächte ;)
Ich kenne interne Vorschriften bei einigen Freiwilligen Feuerwehren, die Schüler/Studenten ausdrücklich untersagen während Prüfung oder Pflichtvorlesungen am Einsatz teilzunehmen um dadurch persönliche Nachteile in der Schule/Studium zu vermeiden.
Siehst du... ich bin in unserer kleinen FF der einzige Student, der daheim und alarmierbar ist, wenn er nicht in der Hochschule ist. O-Ton des Abteilungskommandanten: "Ich wüsste nicht, dass es da ne Regelung gibt... wenn du glaubst, du wirst danach aus dem Studium geworfen, kannst du eben nicht zum Einsatz kommen."
Dass das bei den 4 Tagen Prüfung am Ende des Semesters so ist, dass ich mich an die Termine halten muss, ist mir wie gesagt klar, weils ja auch für Krankheitsfälle keine Regelung gibt, außer "komm nächstes Semester wieder".
Ganz einfach für hast dann halt Pech gehabt wenn du meinst unbedingt zum Einsatz zu müssen. Ich behaupte die meisten Profs werden dir sagen dann halt nächstes Semester. Wenn du das Studium durch ziehen willst stehst du dann halt auch mal nicht zur Verfügung. Mal davon abgesehen wie nah soll denn deine Wache an der Uni sein das es sich überhaupt lohnt von der Uni zur Wache zu fahren?
Dann hast du den Pflicht Termin halt verpasst. Bei ner Vorlesung werden die meisten Profs wohl mal nen Auge zu drücken aber niemand wird extra für dich ne Labor Einweisung wiederholen etc.
Ich weiß als Schüler kennst du eine Welt in der du ganz toll und besonders bist Bla. Realität: die Welt wartet nicht auf dich.
Und was du auch lernen musst: selbst wenn du einen Anspruch hast und den Prof zu irgendwas zwingen kannst solltest du dir überlegen das zu tun. Du willst von den Profs etwas lernen. Das geht viel besser wenn man sich mit dennen versteht. Wer es sich verscherzt hat ganz klar Nachteile.
Ich habe weder gesagt, dass ich mich für den Oberchecker halte, noch dass ich vor Gewalt mit Professoren Stress suchen will (die mit den Laboren normalerweise nichts zu tun haben, das machen Mitarbeiter).
Ich habe nur gefragt, obs im Fall der Fälle ne Handhabe gäbe. Gibts nicht, also gibts auch nichts durchzusetzen.
Was das angeht: Ein Rechtssystem funktioniert nicht nur in eine Richtung. Es beruht alles auf Gegenseitigkeit, sowohl zwischen Student und Professor, als auch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (ein Verhältnis das mir auch seit Jahren bekannt ist).
Ich geh mal davon aus, dass große Kommunen, die Universitäten haben, auch Berufsfeuerwehren haben.
Richtig. Nur: Woher nimmst du den Gedanken, es würde sich um die Feuerwehr der Hochschul-Stadt handeln?
In meinem Wohnort, 25km von der Hochschule weg (ich pendle täglich) gibts keine BF. Und ne miese Tagesverfügbarkeit.
Und wie oben schonmal gesagt: Mir gehts eher um Fälle, wo ich noch nicht zur Hochschule gefahrn bin, Alarm ist und ich den Gedanken habe "in 2h ist dieser Pflichttermin, gehe ich jetzt hin oder nicht?".
Wenn du zu hause bist, kannst du ja an Feuerwehreinsätzen teilnehmen, wenn du in der Uni bist, die ja sicher nicht am Dorf ist, eben nicht. Da wird man sicher nicht warten, bis du aus der Stadt angereist bist.
Ein MItglied der Feuerwehr muss nicht freigestellt werden.
Arbeitgeber können eine Freistellung verbieten, wenn diese den betrieblichen Ablauf stören würde.
Und genauso ist es auch bei Studenten und deren Pflichtveranstaltungen.
"Arbeitgeber können eine Freistellung verbieten, wenn diese den betrieblichen Ablauf stören würde." das gilt nur sehr eingeschränkt. Es ist gedacht für Berufsgruppen wie Krankenpfleger und so weiter. Die Hürden sind da nicht geringe
Hast recht... der Rettungsdienst-Mitarbeiter oder Polizist haut sicherlich nicht zur FF ab, wenn Alarm ist. Andere Berufsgruppen ähnlich.
Ansonsten: BW-FwG, §15 (1): "Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen." Daraus entnehme ich eine Pflicht zur Freistellung, oder?
Ob jetzt ein Student anwesend ist oder nicht, stört aber den Betrieb an der Hochschule nicht. Der Kfz-Betrieb im Nachbarort stellt übrigens auch den Betrieb ein, wenn Alarm ist, und telefoniert hinterher die Kunden ab, dass es später wird.
Der Fall war eher so gemeint, dass man ja z.B. frühmorgens in den Einsatz gehen kann, bevor man zur Hochschule fährt, und dann zum betreffenden Pflichttermin eben noch im Einsatz ist.
Mal davon abgesehen, dass die nächste FF von meiner Hochschule auch in sinnvoller Ausrückeentfernung läge, ich mich bei betreffender FF aber nicht engagiere. Zu meiner FF zu fahren macht im Einsatzfall keinen Sinn, ich wäre >30min unterwegs.