Arbeitgeber stellt mir ein "möbiliertes Zimmer zur Verfügung und trägt die Mietkosten". Einwohnermeldeamt hat das Zimmer aber nicht als Mietwohnung im System?
Mein neuer Arbeitgeber stellt mir ein möbiliertes Zimmer zur Verfügung. Als ich mich dann beim Einwohnermeldeamt ummelden wollte, sagte man mir, dass unter dieser Adresse kein Wohnraum angemeldet ist. Ich kann mich also nicht ummelden und habe auch keine alternative Adresse bei der ich mich anmelden kann da meine alte Wohnung auch gekündigt ist. In meinem Arbeitsvertrag ist geschrieben: "Dem Arbeitnehmer wird für die Dauer der Beschäftigung ein möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeberträgt die Kosten der Miete."
Mein AG meint nun, dass er nicht verpflichtet sei mir eine Wohnung zu stellen bei der ich mich auch Anmelden kann und ich doch meine Meldeadresse bei Eltern, Freunden oder sonstigen anmelden solle.
Wer hat recht?
4 Antworten
Was ist das für ein Einwohnermeldeamt?
Hier in der Gegend haben wir Spargelbauern, die jetzt, zur Erntezeit, sehr viele Erntehelfer aus Osteuropa da haben. Er stellt ihnen eine Unterkunft zur Verfügung und eines ist sicher: In "angemeldeten Mietwohnungen" werden sie nicht untergebracht.
Sie stellen Wohncontainer oder Wohnwagen auf. Dazu noch Sanitärcontainer und alles ist bestens.
Wenn Dir Dein Arbeitgeber ein Zimmer stellt, also mit Bett drin und vielleicht sogar einer Waschgelegenheit und wenn Du die Betriebsküche und die betrieblichen Sanitärräume benutzen kannst, reicht das vollkommen als vollwertige Unterkunft aus. Eine solche "Mietwohnung" wird auch nirgends als solche angemeldet sein und muss auch nicht.
Vorschlag: Mach es, wie Dein Chef empfiehlt. Bleib bei Deinen Eltern gemeldet und gut is!
Dein AG hat hier Recht- ER stellt dir ein Zimmer zur Verfügung, dass vermutlich zum Firmeninventar gehört, aber als einzelnes nicht als anmeldemögliche Wohnung zählt.
So werden teilweise .B. Monteuren möblierte Zimmer zur Verfügung gestellt, wobei die Aufenthaltsdauer nicht definiert ist. Wohnsitz und Meldeadresse kann z.B. bei den Eltern sein...( Wenn ich das richtig in Erinnerung habe) so war es bei meinem letzten Arbeitgeber.
Das was dein abeitgebr da vordert ist auch nicht in ordnung .Aber er weis ja auch das du deine post braucht oder einen gültiegen Ausweis zb für deine bank!
Bei der post kanst du zb ein Postfach Einrichten!
wen du nichtmal in der wohnungda gemeldet bist kann das später echten ärger geben den dan hesites du bist inder stadt nicht gemeldet also bekomst du dan zb kein alg 1 oder 2! Und was ist mit den steuern den die zahlst du ja auch da wo du gemleldet bist!
Mit der Post hat das nichts zu tun. Wenn der Name da steht, wird die Post eingeworfen. Die Post informiert sich nicht vorher, ob derjenige dort auch gemeldet ist.
Wenn die Gestellung einer Unterkunft Bestandteil deines Vertrages ist, ist dies wie ein geldwerter Vorteil auch teil deiner Vergütung.
Natürlich muss er dann auch dafür sorgen, dass du dort "offiziell" wohnen kannst.
Wenn das aufgrund der Bürokratie im Einwohnermeldeamt nicht möglich ist oder wegen der Dummheit eines oder einer Mitarbeiter/in oder des Computerprogramms, dann läßt man das mit der Ummeldung eben sein. Dann wohnt man weiterhin bei den Eltern und gut iss.