Einwohnermeldeamt "Unbekannt verzogen"?

5 Antworten

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Nach dem Bundesmeldegesetz hat grundsätzlich erstmal jeder der eine Wohnung bezieht diese innerhalb von 2 Wochen zu melden.

Leider gibt es genug Leute die dem nicht nachkommen. Wenn man nun eine neue Wohnung bezieht und sich nicht anmeldet, bekommt das die alte Meldebehorde irgendwann man.

Das kann auf verschiedene Arten geschehen. Der Vermieter meldet dies dem Amt. Post kann nicht mehr zugestellt werden, wodurch die Absender beim Amt die neue Adresse anfragen, obwohl der Gesuchte noch unter der alten Adresse gemeldet hat.

Wenn die Meldebehorde sich sicher ist, dass eine Person nicht mehr in einer Wohnung wohnt, aber auch keinen Anhaltspunkt hat, wo diese Person nun ist, dann wird das Amt diese Person nach gewisser Zeit von Amts wegen nach unbekannt abmelden.

Das heist, sie wissen nicht wo der betreffende hingezogen ist oder sie haben die anweisung die neue Adresse nicht herauszugeben.

Dass der Gesuchte nicht mehr an der früheren Adresse gemeldet ist und die neue Adresse nicht gemeldet wurde.

Paloma0914 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 09:01

Und wer hat darüber Bescheid gegeben dass er dort nicht mehr gemeldet ist?

Skibomor  13.12.2016, 09:05
@Paloma0914

Das Amt, wo er sich abgemeldet hat?

Paloma0914 
Beitragsersteller
 13.12.2016, 09:19
@Skibomor

Man kann sich also auch einfach beim Amt abmelden ohne eine neue Adresse zu hinterlassen? Dachte man muss polizeilich irgendwo gemeldet sein

In den letzten Jahren gab es zeitweise eine Gesetzesänderung danach mußte man sich nicht offiziell ummelden. Das Gesetz wurde aber wieder rückgängig gemacht und es gibt wieder die Meldepflicht wie früher. In dieser Zeit haben sich viele nicht umgemeldet.

Wenn z. b. ein Mietnormade bei Nacht und Nebel verschwindet hinterläßt er keine Nachsendeadresse und meldet sich auch nicht ab. Der Vermieter informiert darüber das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt. Bei Nachfrage heißt es dann "unbekannt verzogen."

Viele, die ins Ausland verzogen sind, werden auch als "unbekannt verzogen" geführt. Sie können keine richtige Adresse in den Computer dafür eingeben, weil der Emigrant bei der Abmeldung noch keine genauen Angaben hatte.

Untermieter, Lover oder Kumpel wohnen nur zeitweise bei jemanden. Sie werden oftmals nicht ordentlich gemeldet. Jetzt könnte das Amt sagen: "Person wurde in unserem Melderegister in den letzten 10 Jahren nicht geführt." Oftmals machen es sich die Sachbearbeiter leichter und schreiben einfach: "unbekannt verzogen".

Nach Räumungen, wenn die Person im Knast sitzt oder wenn die Person aus der Wohnung gewiesen wurde (z. B. nach Scheidung) kommt es auch schon mal zu dieser Antwort.

Das einfachste ist, du sprichst mal mit dem Nachmieter/Ex-Nachbarn, Vermieter oder der Familie. Die können dir bestimmt einen Tip geben. Oder google die Person einfach mal. Oft findet man im Internet Hinweise über den Verbleib (z. B. Facebook oder Datingseiten)

PissedOfGengar  05.01.2017, 15:06

Die Anmeldung des alten Wohnsitzes muss man nach wie vor nicht selber vornehmen.

Realisti  05.01.2017, 15:12
@PissedOfGengar

Ich vermute  mal, du meinst die Ab- und nicht die Anmeldung des alten Wohnsitzes?

Im Prinzip hast du Recht. Es passiert bei der Anmeldung der neuen Wohnung automatisch, weil die Ämter Kontakt halten.

Wir haben es aber immer selber gemacht, weil wir aus Eigentum fortgezogen sind. Damit waren wir ganz sicher, dass auch alle Nebenkosten wie Müllabfuhr etc. nicht weiter auf unseren Namen liefen.

PissedOfGengar  13.12.2016, 09:58

Die allgemeine Meldepflicht bestand auch schon vor den Gesetzesänderungen am 01.11.2015. Vorher war das Meldewesen Ländersache, jetzt ist es Bundessache.

Untermieter, Lover und Kumpel sind und waren noch nie meldepflichtig, wenn sie nicht länger als 6 Monate dort gewohnt haben.

Und auch im Knast wird man angemeldet mit einer Adresse.

Realisti  13.12.2016, 10:12
@PissedOfGengar

Ich beziehe micht auf die Meldebescheinigung beim neuen Wohnort.  Von (ich glaube) 2013 bis 2015 war es beim Neubezug einer Wohnung nicht nötig die Abmeldung von der alten Wohnung beizubringen. Das muss man wieder nach dem neuen Meldegesetzt.

Klar mußten diese zeitweisen Mitbewohner nicht gemeldet werden in der 6-Monats-Frist. Doch Nebenkostenabrechnung-Bezahler ärgert das. Somit ist es nicht ganz anständig. Besonders wenn sie sich Dritten gegenüber als "dort wohnhaft" zeigen, z. B. bei Bestellungen. Genau geprüft wird es oft auch nicht. Wenn keiner was sagt, dann passiert auch nichts.

Sicher wird man im Knast angemeldet. Doch bis dahin wird man meistens mehrfach verlegt oder man bittet darum die alte Meldeadresse laufen zu lassen, z. B. weil die Familie dort noch ist. So passiert oft keine Abmeldung am alten Wohnort. Der Knast ist dann quasi nur ein Nebenwohnsitz. Die Familie zieht fort und keiner weiß mehr davon. Alle werden abgemeldet und das wars.

Wahrscheinlich hat sich derjenige nicht an seinem neuen Wohnort angemeldet. Und die Stadt wo er vorher gewohnt hat, hat herausgefunden dass er weggezogen ist und ihn von Amts wegen abgemeldet. Und ohne Anmeldung beim neuen Wohnort, haben die auch keine aktuelle Adresse.