Adresse bei den Eltern als einzige Meldeadresse benutzen, wenn man im Studium ständig Wohnsitz wechselt erlaubt?
Folgende Situation: Ich absolviere in der Regel 2 Praktika (jeweils 2-3 Monate) pro Jahr parallel zum Studium, die in verschiedenen Städten stattfinden, was einen häufigen Wohnortwechsel mit sich bringt, konkret sieht das z.B. so aus:
Ich bin für mein Studium 3 Monate in Stadt A, dann 2 Monate in Stadt B für Praktikum 1, dann 2 Monate in Stadt C für Praktikum 2, dann beginnt ein neues Semester, also gehe ich wieder für 2 Monate in Stadt A, usw...
Da meine Aufenthalte dementsprechend kurz sind, miete ich keine Wohnung auf dem traditionellen Weg, sondern greife stattdessen auf Dienste wie Airbnb zurück, die mir enorm viel Zeit sparen, durch Wegfallen von Kaution, traditionellem Mietvertrag, Wohnungsbesichtigung, Wohnungsübergabe und -rückgabe, usw. Jetzt zu meiner Frage:
Frage: Muss ich mich wirklich jedes Mal neu anmelden, denn das ist nicht nur zeitaufwändig, weil ich jedes Mal Bank, Bafög usw. informieren muss, sondern kostet mich auch zusätzliche Nerven, weil ich Wohnungsgeberbestätigungen einholen fürs Einwohnermeldeamt einholen muss sowie ständig neue Nachsendeaufträge bei der Post erteilen muss, ganz zu schweigen von den negativen Auswirkungen auf meine Bonität.
Kann ich mich stattdessen nicht einfach dauerhaft z.B. bei meinen Eltern anmelden und die anderen Wohnungen nicht als Zweitwohnsitz anmelden, da ich nie länger als 2-3 Monate am selben Ort wohnhaft bin und man einen Zweitwohnsitz offiziell nur für 6 Monate + anmelden muss?
Wenn ja, muss ich dann niemanden informieren - auch nicht kurz beim Einwohnermeldeamt - wenn ich umziehe? Weil In der Zwischenzeit erhalten meine Eltern alle meine Briefe und schicken sie mir zu, so dass ich wie gewohnt für jeden postalisch unter der selben Adresse erreichbar bin.
Mir fällt grad auf, dass ich ja dann meinen Bafögsatz reduzieren würde, weil ich ja offiziell bei meinen Eltern wohnen würde, könnte ich mich hierfür auch an die Adresse eines Freundes anmelden? Als Betrug kann man das ja nicht sehen, weil ich ja wirklich nicht bei meinen Eltern wohne und somit Anspruch auf den zusätzlichen Betrag habe, und es mir eigentlich nur darum geht, ganzjährig unter der selben Adresse gemeldet zu sein aufgrund von Zeitaufwand und Papierkram, nicht weil ich dadurch irgendeinen Vorteil erhalte (Steuer, Bafög, usw. die bei offiziellem Ummelden ja genauso hoch sind wie wenn ich meine Meldeadresse auf eine dauerhafte Adresse beschränke). Vielleicht hat ja sonst noch Vorschläge in meiner Situation ohne alle zwei Monate einen Haufen Papierkram machen zu müssen...
3 Antworten
BMG § 27 Ausnahmen von der Meldepflicht schreibt dazu:
(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden.
Aber mit Nachsendeaufträgen hat die Meldeadresse nur zu tun bei Wahlberechtigtenbenachrichtigungen und dergleichen. Das erübrigt sich, wenn Verwandte oder Freunde die Post nachschicken.
Eine Anmeldung in einer Wohnung, etwa der eines Freundes, in der man gar nicht wohnt, ist gefährlich. Der Freund muss "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro" rechnen, siehe BMG § 54 Bußgeldvorschriften, du selbst nur mit tausend.
PS am 24.03.2022: Wenn man hingegen bei den Eltern oder bei einem Elternteil gemeldet ist mit dem ersten Wohnsitz, fällt der Nachweis schwer, dass man "Ordnungswidrig handelt" (BMG § 54), da hier zumindest eine familiäre Bindung für eine Hauptwohnung spricht, auch wenn man sich dort nicht überwiegend aufhält.
So schreiben sinngemäß viele Anwälte im Internet und wörtlich das Bürgeramt in Marktoberdorf:
Grundsätzlich ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung. Dies richtet sich zunächst nach der zeitlichen Nutzung eines Kalenderjahres. So ist bei zwei Wohnungen die Wohnung Nebenwohnung, die weniger als die Hälfte des Jahres benutzt wird. Neben der Dauer des Aufenthalts in der jeweiligen Wohnung können noch andere Kriterien zur Bestimmung von Haupt- oder Nebenwohnung herangezogen werden. Diese, als "Schwerpunkt der Lebensbeziehungen" bezeichneten Merkmale richten sich z.B. nach dem Familienstand, der Arbeitsstelle und den sonstigen Lebensbeziehungen, wie Mitgliedschaft in Vereinen, sonstige familiäre Bindungen, etc.
Weiter heißt es dort:
Sollten Sie daher an einem anderen Ort arbeiten und dort wohnen, jedoch regelmäßig zur Familie heimfahren, dann ist die Wohnung an Ihrem Arbeitsort nur Ihre Nebenwohnung, während die Familienwohnung Ihre Hauptwohnung ist.
Dies ist zwar auf Gatte und eigene Kinder gemünzt, aber es wird einem eher weniger ein Strick daraus gedreht, wenn man als Student bei Mama und Papa gemeldet ist als Hauptwohnsitz und woanders studiert (samt Praktika), seine Verwandten ersten Grades aber eher unregelmäßig, etwa nur an hohen Festen, heimsucht.
Gruß aus Berlin, Gerd
Ja, hab ich auch so gemacht. Spart zudem die Scheiß GEZ
Kannst du technisch gesehen so machen. Juckt keinen.