Neue Adresse bei Arbeitgeber und auch Finanzamt?!
Hallo,
ich habe meinem Arbeitgeber meine neue Adresse mitgeteilt, aber nicht dem Finanzamt (die haben immer noch meine Meldeadresse). Mein Arbeitgeber ist in einem anderen Bundesland. Der AG übermittelt ja auch monatlich meine Daten an das FA.
Meine Fragen sind.
Welches FA ist nun aktuelle zuständig, da wo mein AG ansässig ist, da wo ich wohne, oder da wo ich gemeldet bin?!
Wenn ich meinem AG meine alte Meldeadresse gebe, dann stimmen ja beim FA die Adressen wieder überein, könnte das dann auffällig werden, oder ist dann wieder alles unauffällig?!
Danke im voraus
3 Antworten
"Der AG übermittelt ja auch monatlich meine Daten an das FA."
Das ist allerdings das Betriebsstättenfinanzamt, welches für den Arbeitgeber zuständig ist - Dein Wohnort ist dabei völlig unerheblich...
Für Deine Einkommensteuererklärung und für Bescheinigungen etc. ist das jeweilige Finanzamt zuständig, wo Dein Wohnsitz ist; daher solltest Du deine Steuererklärung am für den neuen Wohnsitz zuständigen Finanzamt abgeben und dem bisher zuständigen Finanzamt Deinen Umzug bekannt geben.
Es passiert nichts - es gibt auch keine Ordnungsstrafe - wenn man Gewerbetreibender ist, dann muß man sich beim Finanzamt ab- und anmelden - aber das trifft ja wohl auf Dich nicht zu...
Teile Deinem bisherigen FA die neue Adresse mit und gut ist...dann werden Deine Daten zur Steuer-ID verändert - vielleicht brauchst Du ja mal eine Bescheinigung oder ähnliches - dann stimmen die Daten wenigstens auch überein...
Hallo,
ach ich denke das FA wusste schon vor Dir das Du umziehen wirst .. ist natürlich ein Scherze aber sooo lustig ist das gar nicht, da man heute wirklich gläsern ist.
Dein AG muss monatlich die Meldedaten bei FA abgleichen, natürlich elektronisch damit das Amt weniger zu tun hat, dabei werden aber die Meldedaten ..also die Wohnanschrift nicht gemeldet.. hab es lange nicht mehr gemacht .. daher denke ich es ist immer noch so. Meldest Du Dich am neuen Wohnort an, geht die Meldung ohnedies auch an das FA.
Unterm Strich aber spielt es für Dich nicht wirklich eine Rolle an welches FA Du dich nun wendest, die leiten das wenn nötig schon an die richtige Stelle weiter. Daher würde ich aktuell immer das zuständige FA. am Wohnort wählen.
Meldest Du Dich am neuen Wohnort an, geht die Meldung ohnedies auch an das FA.
Falls du damit meinst, das Einwohnermeldet würde das Finanzamt automatisch informieren, irrst du leider
Och .. das meine ich nicht.. da bin ich mir sicher :)
Das Einwohnermeldeamt gibt deine Daten automatisch weiter !
Ja, aber nur an an die ELSTAM-Datenbank und nicht an das Finanzamt.
Hallo,
erstmal danke für deine Antwort.
Was könnte denn passieren auf mich zukommen, wenn ich mich nicht ummelde und das FA meine alte Adresse hat.,
Ich habe in einem Forum etwas von Ordnungswidrigkeit o.ä. gelesen?!