Kündigung falsches datum - unwirksam?

3 Antworten

Sowohl in Deiner Frage als auch in den Antworten darauf bleibt konsequenterweise Dein eigentliches Problem damit noch offen: Hast Du durch Einschreiben mit Rückschreiben den Nachweis über den Eingang des Schreibens in Händen? 

Dann musst Du den Verein JETZT zu einer Reaktion drängen, damit das eingegangene Schreiben somit offengelegt und der Fehler konkludent (also auf dem Wege einer entsprechenden Reaktion) als nicht wesentlich in der Sache anerkannt wird. Wenn Du keinen Versandnachweis hast oder wenn Du den Verein nicht auf irgendwelchen Wegen zu einer Reaktion verleiten kannst, dann kann Dein Verein bis zum 1. Dezember (der 29.11. ist ein Sonntag, so dass ein wirksamer Versand unwahrscheinlich ist; kommt also erst am Di an) warten und bestätigt Dir dann mit allem dazugehörigen Bedauern Dein Ausscheiden aus dem Verein zum 31.12.2016. Die Kündigung an sich nämlich wird durch die fehlerhafte Datierung noch nicht gleich unwirksam!

Tust Du das nicht, so bleibt immer noch offen, welchen Inhaltes denn der versendete Brief war! Das bloße Versenden einer leeren Seite (was ich Dir hiermit nicht unterstelle, was man aber ja im bösen Falle einfach mal tun könnte) in einem Umschlag belegt nämlich noch keinen Rechtsakt. Der Versandnachweis ist also lediglich eine Drohgebärde, die geläufig von der Empfängerseite aber anerkannt wird, indem auf den Inhalt des eingegangenen Schreibens in irgendeiner Weise eingegangen wird.

Hast Du keinen Versandnachweis, so müsstest Du am besten auf dem Wege des persönlichen Kontaktes mit einer zuständigen Person herausfinden, ob Dein Schreiben eingegangen ist und wie man darauf reagieren möchte. Der "persönliche" Kontakt könnte ja zur Not erst einmal ein Telefonat sein.

Nun dürfen Mitarbeiter des Vereins natürlich eigentlich den Eingang eines Schreibens nicht verheimlichen. Weil eben in der Tat die Kündigung ausgesprochen ist mit dem Zugang des Schreibens. Und den Zugang und die Kenntnisnahme des Schreibens zu verheimlichen bedeutet die Vortäuschung falscher Tatsachen. Aber im Zweifel siegt nicht die Tatsache, sondern das Belegbare.

vereinsmayer  14.10.2015, 14:44

auf dem Wege des persönlichen Kontaktes mit einer zuständigen Person herausfinden, ob Dein Schreiben eingegangen ist und wie man darauf reagieren möchte. Der "persönliche" Kontakt könnte ja zur Not erst einmal ein Telefonat sein.

Warum nicht gleich so anstatt von hinten durch die Brust ins Auge?

frederick  14.10.2015, 16:15
@vereinsmayer

Weil ich versucht habe, die prekäre Lage zu erklären, die entstanden ist. Und sie IST entstanden: Wie ich unten in den Kommentaren lesen kann, hat sel501 persönlich in den Briefkasten eingeworfen – was er nicht belegen kann. Nun wird also vor allem entscheidend, zu welcher Reaktion sel501 den Verein bewegen kann. Wenn dabei nichts herauskommt, dann hilft die Gewissheit wenig, dass das Datum der Zustellung entscheidend sei…

Ist die Kündigung jetzt unwirksam?

Nein. Entscheidend ist das Datum der Zustellung (i.d.R. Poststempel + 1 Werktag).

Kündigung solltest du immer per Einwurfschreiben versenden. Im Zweifel musst du die Zustellung nachweisen können.

sel501 
Beitragsersteller
 13.10.2015, 07:45

Mist. Ich habs ihm persönlich in den Briefkasten geschmissen an dem Tag und habe keinen Nachweis leider 

kevin1905  13.10.2015, 10:46
@sel501

Und wenn er behauptet er hätte es nicht bekommen hast du ein Beweisproblem.

Nein, unwirksam ist sie nicht. Ausschlaggebend ist ohnehin das Datum des Eingangs beim Empfänger