muss ich meinen arbeitgeber über Vaterschaft informieren?
Hallo liebe Leute, Ich bin nicht verheiratet und mache zur Zeit eine Ausbildung. Zudem werde ich nächstes Jahr Vater werden. Dies möchte ich meinem Arbeitgeber nicht unbedingt mitteilen (aus Gründen von meinem jungen Alter und anderen persönlichen Gründen). Bin ich generell dazu verpflichtet, meinen Arbeitgeber von der Geburt meiner Tochter zu informieren ? Oder erfährt er es sowieso automatisch vom Amt ? Mit der Mutter bin ich leider nicht mehr zusammen, wir haben uns getrennt und somit werde ich auch nicht in einem Haushalt mit dem Baby wohnen. Danke im Vorraus und beste Grüße :
Toni
5 Antworten
Mir wurde damals gesagt, dass das irrelevant ist - musst ihn also nicht informieren. Solltest du jedoch in den Erziehungsurlaub gehen, dann würde ich ihn doch informieren. Wenn das Kind da ist, dann sollte die Information erfolgen, dass du Vater bist bezüglich Kinderfreibetrag und später wegen Zuschüsse für Krippe etc.!
Kinder/Schwangerschaft usw. gehen den Arbeitgeber nix an. Zumal Du ja ein Mann bist und nicht ausfällst.
Vom Amt erfährt er auch nix, warum sollten die Kontakt mit dem Arbeitgeber suchen? Solange es nicht Deine Arbeit und Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, kannst du alles geheim halten, sofern es sich geheim halten lässt. Denn weißt Du, ob es ihm nicht von irgendeiner Seite zugetragen wird. Also brauchst Du Dir keine Sorgen machen, von rechtlicher Seite her ist alles geregelt.
Aber der Tratsch/die Gerüchteküche sind stärker als irgendwelche Gesetze. Davor müsstest Du Dich eher fürchten.
Er wird deshalb nicht ausfallen, denn er wird gar keinen Anspruch auf Elternzeit bzw. Elternurlaub haben, da er die Voraussetzungen (persönliche Betreuung, Erziehung und Leben im gemeinsamen Haushalt) nicht erfüllen wird.
Können Väter, die nicht mehr mit der Mutter zusammen und auch nicht verheiratet sind Elternzeit nehmen, wären die Mütter damit einverstanden? Wer regelt das mit der Elternzeit, wenn sich die Mutter dagegen sträubt.
Die Voraussetzungen für die Elternzeit habe ich oben genannt - also zu Deiner Frage: ein klares Nein!
Er wird sog. "Zahlvater", ggf. mit Besuchsrecht, sein - mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in der Regel jedoch darüber hinaus bis zum Abschluss einer Berufsausbildung und/oder eines (anschließenden) Studiums, was sich locker bis zum 27. Lebensjahr des Kindes hinziehen kann.
Du weißt doch gar nicht ob sie nicht das gemeinsame Sorgerecht haben.Das geht auch ohne Heirat
Das kann zwar sein, aber bezahlen muss er trotzdem, und wenn er obendrein die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommt er auch keinen Elternurlaub. Daher ist das gemeinsame Sorgerecht für die geführte Diskussion unerheblich.
muss nicht .
...aber das kommt irgendwann mal rauss ...und dann geht die Gerüchteküche in die VOLLEN.......und vielleicht nicht zu deinem "GUNSTEN"
Du mußt es Deinem Arbeitgeber nicht mitteilen! Allerdings hat man in manchen Tarifbereichen Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub bei der Geburt. Das würde Dir entgehen! Ihr müßt entscheiden, wer den Steuerfreibetrag für das Kind bekommt oder ob ihr ihn teilt. Dann wüßte der AG auf jeden Fall Bescheid. Auch informiert wird er, wenn Du Deinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommst! Natürlich ist es vielleicht nicht gerade ideal, in so jungen Jahren noch während der Ausbildung schon Vater zu werden. Allerdings wäre es sicher ein Zeichen von Verantwortungsbewußtsein und Reife, einfach zu dem zu stehen, was man da gemacht hat. Ich würde mir überlegen, ob ich mit solch einer Heimlichtuerei anfangen würde!
Warum
Und wieso fallen Männer nicht aus? Einige nehmen ihre berechtigte Elternzeit.