Arbeitgeber hält Kündigungsfrist nicht ein. Was machen?
Hallo, der Fall sieht folgendermaßen aus:
Der Arbeitgeber kündigt dem Angestellten das Arbeitsverhätlnis „aus betrieblichen Gründen“ am 15.10.2018 zum 14.10.2018 (während der Probezeit- laut Vertrag in dieser Zeit 2 Wochen Kündigungsfrist ). Nun hat der Arbeitgeber die Frist ja nicht eingehalten, was kann man dagegen machen?
8 Antworten
Du musst Kündigungsschutzklage beim Arbeitgericht erheben mit der Begründung, dass die Kündigung unwirksam ist, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten ist.
Du kannst das aber auch mit deinem Arbeitgeber so besprechen, der sich vielleicht nur vertan hat.
Er müsste dann eine neue Kündigung ausstellen, also frühestens heute, und zwar dann wieder mit 14-tägiger Kündigungsfrist. Dann reicht es erst mal aus, dass du ihm sagst, dass du die gestrige Kündigung nicht akzeptierst und dass er eine neue schreiben muss, wenn er dich loshaben will.
Im Nachhinein kann man nicht kündigen
Weiter zur Arbeit gehen und deine Arbeitskraft anbieten. Die Kündigung ist unwirksam.
Wirklich ? Du würdest hier aus dem objektiven empfängerhorizont eine fristlose rauslesen ? Die dann aus betrieblichen Gründen ausgesprochen wurde ?
Würde ich anders sehen. In meinen Augen ist diese Kündigung grob unverständlich und damit auch ohne Klage nichtig.
Aber ich kann mich irren.
Wenn sich der AG nur einfach im Datum vertan hat, klaere das mit ihm und lass die Kuendigung auf den 29.10. umdatieren.
Will der AG das aber nicht, dann waere die Kuendigung wohl in eine fristlose umzudeuten. Dagegen kannst (solltest) du innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafuer brauchst du keinen Anwalt (den muesstest du unabhaengig vom Ausgang des Verfahrens in der ersten Instanz ohnehin selbst zahlen). Die Klage kann sich hier aber wohl nur auf Einhaltung der Kuendigungsfrist richten und nicht auch gegen die Kuendigung an sich.
Ohne rechtzeitige Kuendigungsschutzklage bleibt die Kuendigung wirksam.
Eine "rückwirkende" Kündigung gibt es nicht, der Wisch ist also unwirksam.
Aber wenn der AG schon so kommt, kann man sich ja ausrechnen, was passieren wird.
Suche Dir also einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zeige ihm das Schreiben und melde Dich schon mal beim Arbeitsamt.
Und das Geld bis Ende Oktober steht Dir auch trotzdem zu, denn dann wäre ja Fristablauf einer regulären Kündigung.
Da braucht man keinen Fachanwalt. Dieser kostet erstens Geld, das man im ersten Rechtszug selber zahlen muss. Zweitens ist der Fall so einseutig, dass man den auch ohne Anwalt gewinnt. Drittens muss das Arbeitsgericht die Klage auch zur Niederschrift aufnehmen.
Die Kuendigung waere wohl in eine fristlose umzudeuten. Unwirksam wird sie erst, wenn das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit festgestellt hat. Ohne (rechtzeitige) Kuendigungsschutzklage bleibt sie hingegen wirksam.