Arbeitgeber behauptet Lüge um Geld zu verweigern
Mein Arbeitgeber zahlt mir mein Restgeld nicht aus nach Kündigung.. Er behauptet, dass er mir Werkzeuge ausgegeben hätte, die ich zurückgeben sollte, dann würde ich den Betrag erhalten. Jedoch hat er mir nie etwas ausgegeben, ist demnach nur eine Behauptung. Vermutlich denkt er das könne er mit mir machen, da ich noch ein Lehrling bin.. Nun wollte ich fragen wie man soeine Behauptung nennt da ich das dann zum Anwalt bringen wollte um den Betrieb zu verklagen!?
3 Antworten
Davon solltest du dich nicht beirren lassen, denn dein Arbeitgeber wird in der Beweispflicht stehen.
Erkundige dich mal, ob es eine kostenarme Rechtsberatung in deiner Nähe gibt.
Ich Hamburg gibt es so etwas zum Beispiel.
Das nennt sich in Hamburg "ÖRA - Öffentliche Rechtsauskunft".
Das ist weitaus günstiger als einen teuren Rechtsanwalt zu bezahlen.
Du solltest dem AG einen Brief schreiben und Dein Dir zustehendes Geld einfordern. Setz ihm eine Frist (ca. 10-14 Tage) und schreib gleich dazu, dass Du, sollte bis zum genannten Termin der Betrag nicht auf Deinem Konto eingegangen sein, Klage beim Arbeitsgericht einreichen wirst.
Wenn der AG dann nicht bezahlt, gehst Du zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts. Dort wird Deine Klage kostenlos zu Protokoll genommen. Da der AG aber in der Beweispflicht ist, dass Du Werkzeug erhalten aber nicht zurückgegeben hast und dies nach Deinen Angaben nicht der Fall ist, der AG also auch keinen Beweis haben kann, vermute ich mal, dass er dann bezahlt.
Alles, was ausgegeben wird, wird in unserem Bürokratenstaat auch dokumentiert, von daher soll dir dein AG ein Schriftstück zeigen, wo du den Empfang angeblich unterschrieben hast.
Kann er das nicht und weigert sich trotzdem, wende dich ans Arbeitsgericht.