Arbeitgeber behauptet mich gekündigt zu haben!?!

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Der AG müßte den Zugang der Kündigung beweisen.

Wenn er einen Boten die Kündigung in Deinen Briefkasten hat werfen lassen wäre das ein dementsprechender Beweis. Oder ein Einwurfeinschreiben.

Es spielt jetzt weniger eine Rolle ob Du Urlaub haben durftest. Selbst wenn nicht, wäre das noch kein Grund für eine sofortige Fristlose. Aber sollte doch eine Kündigung erfolgt sein dann ist die Frist für eine Klage jetzt schon verstrichen.

Du solltest Dich aber umgehend an einen Rechtsanwalt wenden. Die Meinungen hier auf GuteFrage werden Dich nicht viel weiter bringen.

MineLJ 
Beitragsersteller
 10.12.2014, 17:41

Könnte ein Bote auch ein Mitarbeiter sein? (Befürchte nämlich das paar Leute das einfach so bezeugen würden)

Maximilian112  11.12.2014, 13:56
@MineLJ

Ja. Da kann jeder damit beauftragt werden.

Da Du ja keine Kündigung erhalten hast und außerdem Schwanger bist würde ich sofort aufs Arbeitsgericht gehen und Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist, erheben (§ 4 KSchG). ausserdem warst Du im Urlaub - also wäre der früheste Zeitpunkt der Kenntnis der Kündigung der 30.10. gewesen (ich muss im Urlaub ja nicht zu Hause sein) und so eine Kündigung ist auf Grund Deiner Schwangeschaft unzulässig - siehe § 9 MuSchG.. Gehe direkt aufs Arbeitsgericht und erkläre diesen den Sachverhalt - die helfen auch bei Abfassung der Klageschrift und das kostet erst mal gar nichts! Gesetzestexte kannst Du hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/MuSchG/9.html Nicht lange warten, sondern schnell einreichen! Alles Gute!

ich hätte keine Erlaubnis gehabt!... dann hast Du wohl Arbeitverweigerung gemacht , da ungenehmigt in Urlaub gewesen bist, darf er fristlos kündigen.. eine Schwangerschaft ist kein Freibrief für unerlaubtes Fernbleiben ...

und wenn Du verreist warst kann er Dir schlecht das Kündigungsschreiben übergeben... evtl. hat es das mit Einschreiben und Rückschein gemacht, Du hattest eine Benachrichtigung im Briefkasten.. wann Du Post in Der Ausgabestelle abholen sollst...direkt nach Zugang der Kündigung hättest Du dagegen vorgehen können..oder er hat die Kündigung mit Zeugen in Deinen Briefkasten gesteckt...

Er muß Dir die Arbeitsverweigerung nachweisen...und den Zugang der Kündigung an Deine Meldeadresse..

Da hast du die bessren Chancen! Dein AG muss den Zugang der Kündigung beweisen (zb per Einschreiben) und das dürfte er ja nicht können?!

MineLJ 
Beitragsersteller
 10.12.2014, 16:23

Nö, hab nie was bekommen, unterschrieben noch sonst was. Hab in den letzten 2 Monaten nichts von meinen AG gehört.

Der Arbeitgeber muss den Zugang beweisen.