Mein Chef lügt vor Arbeitsgericht, was tun?
Unser Arbeitgeber hat allen Kollegen Aufhebungsverträge postalisch zugeschickt. Es kam dann zur Verhandlung beim Arbeitsgericht und in alles Fällen hat er behauptet binnen von 14 Tage den restlichen Lohn auszugleichen obwohl er wusste, das er soviel Geld gar nicht mehr besitzt (wir reden hier über 3,5 Monatslöhne - jedem von uns 4 Mitarbeoter Bauhauptgewerbe). Können wir ihn der Falschaussage verklagen oder was würdet ihr an unserer Stelle tun. Er rückt noch nicht mal die fehlenden Arbeitspapiere raus.
LG Patric
5 Antworten
War es eine Zusage, die sich auf die Entwicklung des Rechtsstreits für Euch negativ ausgewirkt hat und findet jetzt neuer Termin vor dem Arbeitsgericht statt, dann kann es ja immer noch ein obsiegendes Urteil geben.
Dann könnt Ihr wegen der etwa 3,5 Monatslöhne die Vollstreckung betreiben.
Anzeige könnt Ihr immer noch erstatten, vielleicht zunächst noch zurückstellen.
Ein Chef darf schon mal gar nicht einen Aufhebungsvertrag ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers machen. Er kann Euch nur kündigen.
Wenn er es trotzdem gemacht hat , hätte ich ihn nicht anerkannt.
Wenn Ihr die Aufhebungsverträge mit dem Chef persönlich ausgehandelt habt, ist er natürlich verpflichtet die ausstehenden Löhne zu zahlen. Ich würde aufs Arbeitsgericht gehen.
"Ich würde aufs Arbeitsgericht gehen."
Da sind sie doch bereits!
"Mein Chef lügt vor Arbeitsgericht"Können wir ihn der Falschaussage verklagen oder was würdet ihr an unserer Stelle tun
.
Das bringt Euch keine Lohnzahlung.
Topp: Geht zum Arbeitsamt und beantragt Insolvenzgeld und klagt beim Arbeitsgericht auf Herausgabe der Arbeitspapiere.
obwohl er wusste, das er soviel Geld gar nicht mehr besitzt
Woher willst Du denn wissen, wieviel Geld Dein Chef besitzt? Als ob Du das nachweisen könntest!
oder was würdet ihr an unserer Stelle tun.
Abwarten, was denn sonst
Er rückt noch nicht mal die fehlenden Arbeitspapiere raus.
Sowas verzögert sich oft, das ist nun mal so; mehr als erstmal Fristen setzen kann man da im Moment nicht tun.
Hast du einen Anwalt genommen der dich vor Gericht vertreten hat?
Du brauchst vor keinem Gericht einen Anwalt. Jedoch ist es trotzdem zu empfehlen, da du ansonsten deine Rechte gar nicht kennst.
Vor dem Arbeitsgericht braucht man keinen Anwalt, als von der Kündigung bedrohter Arbeitnehmer hat man dafür auch gar kein Geld