Arbeiten trotz Berufsschule?
Hallo.
Ich bin im ersten Ausbildungsjahr und hab montags, sowie alle 14 Tage auch freitags Schule. Morgen wäre für mich eigentlich wieder ein Schultag, jedoch hieß es vom Betrieb aus, dass ich wegen Personalmangels jetzt arbeiten muss. Ich weiß, dass dies mit Ausnahmen okay ist.
Meine Ausbilderin meinte allerdings auch, sie hätte das bei des früheren Azubis auch OFT gemacht.
Da eine Kollegin langfristig krankgeschrieben ist hab ich jetzt Bedenken, dass auch ich öfter aus der Berufsschule rausgeholt werde und arbeiten muss (was mir nicht recht wäre, da ich den ganzen Stoff ja dann in meiner Freizeit nachholen müsste) Ich wollte mal wissen, ob das überhaupt gesetzlich okay ist, einen Azubi öfters aus dem Unterricht zu holen, denn wenn ich mich nicht täusche steht doch Berufsschule vor der betrieblicher Ausbildung und man darf den Azubi nur einmal pro Jahr aus betrieblichen Gründen aus der Schule holen?
3 Antworten
Dies ist eine schwierige Frage. Wenn alles mir rechten Dingen zugehen würde, bist Du im Recht und darfst dem Berufsschulunterricht nicht fernbleiben.
Allerdings handelt es sich juristisch um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, bei der Dein Betrieb am längeren Hebel sitzt.
Ich würde Dir raten diplomatisch vorzugehen und den Betrieb ständig mit der Information zu nerven, dass Du den Unterricht besuchen musst.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einer Eskalation unter Einschaltung des IHK-Ausbildungsberaters, dieser zuerst den Betrieb anruft und einen Plan ausheckt, um zu besprechen, wie Betrieb und Ausbildungsberater gemeinsam gegen Dich vorgehen können.
Auch kenne ich einen Fall, in dem der Betrieb den Azubi entlassen hat und die dafür anfallende Vertragsstrafe aus der Portokasse gezahlt hat.
Recht haben und bekommen sind auch in diesem Bereich zweierlei.
Der Betrieb ist dazu verpflichtet, den Auszubildenden Für die Berufsschule freizustellen und ihn dahingehend anzuhalten, die Berufsschule auch zu besuchen.
So etwas ist nicht erlaubt. Du muss in die Berufsschule gehen.