Arbeiten trotz Berufsschule?

3 Antworten

Dies ist eine schwierige Frage. Wenn alles mir rechten Dingen zugehen würde, bist Du im Recht und darfst dem Berufsschulunterricht nicht fernbleiben.

Allerdings handelt es sich juristisch um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung, bei der Dein Betrieb am längeren Hebel sitzt.

Ich würde Dir raten diplomatisch vorzugehen und den Betrieb ständig mit der Information zu nerven, dass Du den Unterricht besuchen musst.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei einer Eskalation unter Einschaltung des IHK-Ausbildungsberaters, dieser zuerst den Betrieb anruft und einen Plan ausheckt, um zu besprechen, wie Betrieb und Ausbildungsberater gemeinsam gegen Dich vorgehen können.
Auch kenne ich einen Fall, in dem der Betrieb den Azubi entlassen hat und die dafür anfallende Vertragsstrafe aus der Portokasse gezahlt hat.

Recht haben und bekommen sind auch in diesem Bereich zweierlei.


Der Betrieb ist dazu verpflichtet, den Auszubildenden Für die Berufsschule freizustellen und ihn dahingehend anzuhalten, die Berufsschule auch zu besuchen.

So etwas ist nicht erlaubt. Du muss in die Berufsschule gehen.