Gerichtsverhandlung als Azubi?

Hinweis  - (Ausbildung, frei)

12 Antworten

Das was da geschrieben steht betrifft nur den Verdienstausfall, den bei Auszubildenen nicht das Gericht übernimmt sondern der Arbeitgeber.

Was den Termin an sich betrifft: Da wirst du wohl in den sauren Apfel beißen müssen und die Klausur nachschreiben. Frag mal deinen Lehrer wie das gehandhabt wird. Auch ein Anruf beim Gericht/Richter kann weiterhelfen. Ein Richter wird in dieser Situation sicher Möglichkeiten haben dir entgegen zu kommen und u.U. auch eine Aussage in Vorfeld genehmigen. Das kommt aber auch auf den Fall an.

Dieser Hinweis wird nur im Hinblick auf Zeugengeld gegeben, was Dir als Auszubildender/m nicht zusteht.

Sorry - aber der Gerichtstermin steht über Deiner Ausbildung bzw. der zu schreibenden Klausur. Heißt entweder der Lehrer hat ein Einsehen und schreibt die Klausur an einem anderen Tag oder aber Du musst diese nachschreiben ( dürfen ).

Da steht lediglich, dass du keinen Verdienstausfall geltend machen kannst, weil dein Ausbildungsbetrieb dich freistellen muss und dir weder Fehlzeit anrechnen, noch die Ausbildungsvergütung kürzen darf.

Du musst auf jeden Fall zu diesem Termin erscheinen, nur bei Krankheit könntest du bei Vorlage eines ärztlichen Attestes fernbleiben. Weder Berufsschule noch Klausur noch sonst irgendwas gilt als Entschuldigung.

Lass es nicht darauf ankommen, abgesehen von einer Zwangsvorführung und eines Bußgeldes könnten dir auch die Kosten auferlegt werden, falls wegen dir der Termin neu anberaumt werden muss.

in dem Teil, geht es nur um das Geld. Ruf da an und kläre es ab. Ich glaube jedoch nicht, dass das Gericht deinetwegen den Termin umlegt bis es dir genehm ist.  

Da steht nur, dass Du keinen Verdienstausfall bekommen kannst, weil Du ja nichts dafür kannst, dass Du nicht zu Deinem Ausbildungsplatz erscheinen kannst.

Lass das ganze von Deinem Arbeitgeber ausfüllen, erkläre das ganze in der Berufsschule und dann geh zum Gericht. Vorladungen als Zeuge gehen vor. Prüfungen kann man nachholen.