Arbeiten ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag?
AG (Arbeitgeber)
AN (Arbeitnehmer)
TV (Tarifvertrag)
AT (Außertarifliche Zulagen)
AV (Arbeitsvertrag)
Hallo,
ein AG stellt einen neuen Mitarbeiter ein. Im "Bewerbungsgespräch" wurden die Konditionen geklärt, auch wurde das Auslassen der Probezeit vereinbart.
Auf Grund der kurzen Zeitspanne gab es nur eine "Einstellungsvereinbarung" in der folgendes notiert wurde:
jeweilige Ansprechpartner
Dauer des AV (befristung 1 Jahr)
welcher TV Gundlage ist
Dienstwagen
AT Zulagen
AG hat unterschrieben. AN hat unterschrieben, dass er sich verpflichtet die Stelle anzunehmen.
Später ist ihm eingefallen, dass das mit der Probezeit fehlt. Hat daraufhin dem AG eine Mail geschrieben die zwar beantwortet wurde, allerdings die konkrete Nachfrage bzgl. der Probezeit ignoriert.
Ein AV wurde nach etwa 6 Wochen Beschäftigung ausgestellt. Allerdings stand da Probezeit von 6 Monaten drin und die AT wurden falsch aufgezählt, stimmen aber in der Summe. AN hat reklamiert wegen der Probezeit. Das AV "besteht" nun seit 4 Monaten. Es kam keine Reaktion mehr bzgl. des AV.
AG und AN halten sich soweit an alle Rechte und Pflichten, dennoch die Frage...
Ist der AN möglicherweise sogar entfristet worden durch das Verhalten des AG? Bzw. durch Formfehler im AV.
Auf Grund der Sonderkonditionen will der AN sich versichern zwecks Probezeit und möglicher Entfristung....
Vielen Dank schonmal für die Antworten
2 Antworten
Es gilt jetzt das was schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten wurde und von beiden unterschrieben wurde. Was vorher mündlich vereinbart wurde ist dann egal (schon alleine weil es vermutlich nicht beweisbar ist)). Er hätte vor der Unterschrift schon entsprechend reklamieren müssen.
Ist der AN möglicherweise sogar entfristet worden durch das Verhalten des AG?
Grundsätzlich können Arbeitsverträge auch mündlich oder durch so genanntes konkludentes Handeln wirksam zustande kommen.
Aber: Eine Befristung ist nur dann wirksam, wenn sie 1) schriftlich und 2) vor Arbeitsantritt vereinbart wurde.
Ich denke, dass man die "Einstellungsvereinbarung" als Arbeitsvertrag deuten kann. Allerdings müsste man dafür den genauen Wortlaut der Vereinbarung kennen, um das beurteilen zu können.