Wenn man seine Lehre abgebrochen hat, hat man dann anspruch auf auf arbeitslosen geld ( österreich)?
Nach 3 monate arbeit ( bundesland: steiermark)
3 Antworten
Also um überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben musst du schon mehr als drei Monate gearbeitet haben. Man muss innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung mindestens 52 Wochen beschäftigt gewesen sein, bzw. für unter 25 jährige gelten 26 Wochen. Ansonsten gibt es gar nichts. Allenfalls die Mindestsicherung. Und auch wer eine Lehre ohne triftigen Grund abbricht bekommt eine Sperre von 4 Wochen.
man hat die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, man kann aber sich beim Jobcenter Ausbildungssuchend melden, dort mal nachfragen.
Denke mal schon.Natürlich spielen die Gründe wieso und weshalb du dies getan hast auch eine Rolle.
es geht nicht um mich - nein spielen keine rolle da es 3 "probemonate" gibt und da kann man ohne begründung aufhören
Nun trotzdem kommt das be****** rüber aufm Amt^^
da steht nichts von lehr abbrechern, war selber auf der seite