Arbeit auf dem weihnachtsmarkt - Anrechnung harz4?

6 Antworten

Bei der Arbeit handelt es sich ja um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, auch wenn diese nur befristet und kurzfristig ist.

Deshalb wundert es mich schon einmal das dir dein Arbeitgeber sagt du würdest 9 € Netto pro Stunde bekommen, in der Regel wird dieser Stundenlohn in Brutto angegeben.

Aber selbst wenn es tatsächlich 9 € Netto pro Stunde wären, kommst du bei 32 Arbeitstagen mit je täglich 8 Stunden auf 256 Stunden und 2304 € und nicht auf ca.2700 € und wenn das dann noch Brutto und nicht Netto ist, dann würde es ja noch weniger und davon gehe ich auch aus.

Dann käme es darauf an wann du deinen ersten Lohn aufs ( Zuflussprinzip ) Konto bekommst ( deshalb auch den / die Kontoauszüge ), was du an Brutto und Nettoeinkommen hast und wie hoch dein ALG - 2 Bedarf ohne eigenes Einkommen ist.

Der liegt nach deinen Angaben bei 762 € pro Monat !

Wenn du also am 25.11.2019 beginnst, dann käme es darauf an ob du Ende November schon für diese paar Tage Lohn aufs Konto bekommst bzw.erhältst, denn dann würde dieses schon auf deine ALG - 2 Leistung für November angerechnet.

Dir stehen dann auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll von deinem Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zu, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Du könntest also bei min.1200 € Brutto max.300 € an Freibetrag geltend machen und diese würde dir das Jobcenter dann theoretisch von deinem Nettoeinkommen abziehen und das was bleibt wäre dann in der Regel dein anrechenbares Erwerbseinkommen und wird auf deine 762 € ALG - 2 Bedarf angerechnet.

Man müsste nun also erst einmal wissen was du an Brutto pro Stunde verdienst, dann wann du deinen ersten Lohn bekommst und was du da an Netto hast.

Erst dann könnte man genauer berechnen was wie angerechnet wird.

Mal ein Beispiel :

Dein Bedarf liegt bei 762 € pro Monat !

Am 25.11.2019 beginnst du, arbeitest Mo - Sa jeweils 8 Stunden, sind in 6 Tagen 48 Stunden und bei angenommen 9 € Brutto in der Stunde 432 € Brutto und im Dezember wären es 26 Arbeitstage und bei 8 Stunden pro Tag 208 Stunden und 1872 € Brutto.

Würdest du nun diese 432 € Brutto und bei Steuerklasse 1 um die 345 € Netto und bei 1872 € Brutto ca.1335 € Netto bekommen und das jeweils im Folgemonat, also für die 6 Tage im November im Dezember und den Lohn von Dezember im Januar, dann würde es so aussehen.

Bekommst du also jetzt Ende November deine vollen 762 € ALG - 2, dann würden dir auf die 432 € Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag zustehen und auf die übersteigenden 332 € stünden dir zusätzlich 20 % Freibetrag = 66,40 € zu, gesamt wären das dann 166,40 € an Freibetrag.

Diese 166,40 € würde dir das Jobcenter dann theoretisch von deinen ca.345 € Nettoeinkommen abziehen, es blieben dann voraussichtlich um die 178,60 € an anrechenbarem Erwerbseinkommen übrig.

Die würde dann das Jobcenter wegen Überzahlung von dir zurückfordern, hättest also dann diese ca.166,40 € mehr im Monat.

Bei diesen angenommenen 1872 € Brutto könntest du den max.Freibetrag von derzeit 300 € geltend machen, würdest du dann diese angenommenen ca.1335 € Netto bekommen, dann blieben nach Abzug der 300 € Freibetrag um die 1035 € an anrechenbarem Einkommen übrig.

Mit diesen ca.1035 € anrechenbarem Nettoeinkommen würdest du bei 762 € Bedarf mit ca.273 € über deinem Bedarf liegen und dein Leistungsanspruch würde im Monat der einmaligen Anrechnung entfallen.

Um dies zu verhindern, müsste das Jobcenter seit den Änderungen im SGB - ll zum 01.08.2016 diese anrechenbaren angenommenen ca.1035 € Netto zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilen.

Du würdest bzw.müsstest dann für die nächsten 6 Monate Bezugszeitraum angenommen 1035 € : 6 = 172,50 € weniger bekommen, also bei 762 € Bedarf für die nächsten 6 Monate nur um die 589,50 € an ALG - 2 bekommen.

Vor diesen Änderungen hättest du für diesen einen Monat keinen Leistungsanspruch gehabt, du hättest dann angenommen deine 1335 € Netto gehabt, davon hättest du deinen Bedarf von 762 € selber decken müssen, hättest aber am Ende rein rechnerisch noch 573 € übrig gehabt.

Denn dein zuvor anrechenbares Einkommen, wäre im Folgemonat zum Vermögen geworden und Vermögen wird bis zum ALG - 2 Schonvermögen ja nicht angerechnet.

So bleiben dir aber nur deine 300 € Freibetrag und die 273 € werden wegen den Änderungen nicht mehr zum Vermögen, gehen dir also dadurch verloren.

SlaYEd 
Beitragsersteller
 23.11.2019, 10:37

Das ist ja kompliziert.
Wenn ich eh kaum was behalten darf, lohnt es sich doch nichtmal dort arbeiten zu gehen.

Der Zusatzverdienst wird in voller Höhe von deiner Zuwendung abgezogen. Du hast also durch deine Arbeit keinen Verdienst gehabt.

Wenn das Arbeitsverhältnis von vornherein zwischen 25.11 bis 24.12 befristet abgeschlossen wird , handelt es sich damit um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis.

Wie Du da auf 2700 Euro kommst, weiß ich nicht . Brutto wären hier unter 2000 Euro in einer 6-Tage Woche zu erwarten , oder bietet Dir der Arbeitgeber tatsächlich ( sehr ungewöhnlich ) 9 Euro netto pro Stunde ?

Welchen monatlichen Regelleistungsbedarf incl. KDU und Heizkosten hast Du momentan im ALG II ohne Nebenerwerb ?

SlaYEd 
Beitragsersteller
 22.11.2019, 16:55

Der Arbeitgeber zahlt tatsächlich 9€ netto pro Stunde.

Gesamtbedarf liegt bei 762€ ohne Nebenerwerb.

Parhalia2  22.11.2019, 17:16
@SlaYEd

Dann Frage Deinen AG unbedingt noch nach einer Befristung des AV bis zum 24.12.2019 , damit es sich mit Sicherheit um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis handeln wird, und handeln kann.

Falls @Isomatte hier mitliest , wird er/sie Dir detailliertere Infos dazu geben können.

Parhalia2  22.11.2019, 17:22
@Parhalia2

Noch mal zurück gefragt ( weil nicht beantwortet ) :

Welchen ALG II - Leistungssatz incl. KDU + Heizkosten hast Du momentan ?

SlaYEd 
Beitragsersteller
 22.11.2019, 17:55
@Parhalia2

Dankeschön. 762€ beziehe ich insgesamt vom JC, sonst weiß ich gerade nicht was du meinst, sorry :(

Parhalia2  22.11.2019, 18:29
@SlaYEd

Genau DAS wollte ich all inclusive hier in Erfahrung bringen.

Keine Sorge vorab, das ist für Dich nicht "katastrophal " .

Wann soll der erste Arbeitslohn eingehen ? ( anteilig für Nov. 2019 )!

Laut Deiner Fragestellung beziehst Du ja ALG II .

Vorraussichtlich werde ich 2700€ verdienen.

2700 oder 270?

Sry bei 9 € pro Stunde müsstest Du 300 Stunden im Monat arbeiten um 2700 Brutto zu verdienen.

Daher meinst Du sicherlich 270 €.

Da dürftest Du dann 134 € behalten, der Rest würde dann von Deinem Satz abgezogen.

Oder anders ausgedrückt:

100 € sind anrechnungsfrei. Jeder weiterer Hunderter Verdienst wird zu 80% abgezogen.

Bei 450 Euro Verdienst darfst Du 170 € behalten.

Parhalia2  22.11.2019, 16:43

Ich würde hier eher ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis mit bis zu 6 × 8 Stunden pro Woche vermuten . ( gemäß Fragestellung )

Stundenweise wäre im Weihnachtsbaumverkauf eher unüblich

Parhalia2  22.11.2019, 16:50
@Parhalia2

Mit "Stundenweise" meine ich hier die Minijob-Kleckerei vs. Kurzfristig in Vollzeit .

Kuestenflieger  23.11.2019, 16:56
@Parhalia2

WEIHNACHTSMARKT - Grillwurst und Punsch !! Gastroprüfung , davor erforderlich !

Parhalia2  23.11.2019, 17:44
@Kuestenflieger

Bist Du Dir sicher, daß das auch für eine Aushilfskraft im reinen, und ausschließlichen Weihnachtsbaum-Verkauf gelten würde ?

Kuestenflieger  23.11.2019, 19:38
@Parhalia2

beim baumhandel entfällt die hygieneprüfung .

Wenn du selbst Geld verdienst, bist du im Monat des Zugangs diesen Geldes, ja nicht oder weniger"bedürftig". Selbstverständlich musst du das angeben und es wird dann auch verrechnet.