Was wenn sich ein Arbeitsverweigerer?
F''k you auf die Stirn tätowiert mit den Ziel, dass er dadurch keinen Job bekommt.
Kann das Jobcenter ihn mit Sanktionen drohen, wenn er es nicht wegläsert ? Mit der Begründung das es mit so einen Tattoo kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt gibt.
8 Antworten
Bei der Müllabfuhr dürfte das egal sein.
Oder als Werbung dienen ! :)
Er kann "Kellerjobs" annehmen
Dann kann er immernoch die Sanitäranlagen auf den Autobahnen, sauber machen
Mit so einem Tattoo bekommt man zwar schwer einen Job mit Kundenkontakt, aber alles Andere kann man immer noch tun.
Dann ist er schnell auf der Schiene "unvermittelbar". Damit steht er dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung.
Dann ist in Zukunft das Sozialamt für ihn zuständig.
Sanktionen vom Jobcenter sollte er deswegen nicht fürchten müssen.
Ich denke hier greift Artikel 2 des GG. So bescheuert es auch klingt, das Tattoo sollte unter das ,,Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" fallen.
Wer stellt so einen ein ?